Intertainment die spannendste Aktie
Diesen interessanten Bericht durfte ich mit freundlicher Genehmigung von crashtestdummy hier veröffentlichen.
Intertainment; der Filmrechtehändler und Produzent aus Ismaning ist wohl die derzeit spannendste Aktie unter den small-caps.
Wohl kaum eine andere Aktie weist so immense Chancen auf.
Da die Vielzahl der Beiträge es für den Neuinteressenten schwer macht, die Fakten zu ITN zu überblicken will ich hier den Versuch machen, einmal alles Wichtige zusammenzustellen.
Ich möchte vorausschicken, dass ich eine ganze Menge ITN-Aktien besitze und deshalb nicht neutral sein kann.
Jedem, der sich für ITN interessiert sei gesagt, dass diese Aktie natürlich auch Risiken birgt, Ich habe weder die Weisheit mit Löffeln gefressen, noch kann ich in die Zukunft sehen.
Ich denke aber, dass die Chancen, die bei ITN bestehen, diese Risiken bei weitem aufwiegen.
Ja, ich behaupte, dass ITN im Bereich der Filmproduktion/Rechtehandel eine ähnlichen Weg mit dem gleichen Aufschwung für den Kurs gehen kann, wie ihn freenet im Bereich der Telekommunikation gemacht hat.
Ich werde hier für Langinvestierte nicht viel Neues bringen. Aber ich denke, es macht Sinn, einmal wieder alle Fakten am Anfang eines Threads zusammen zu stellen, um potentiell Interessierten die Chance zu geben, sich ausführlich über diesen Wert zu informieren.
ITN wurde 1999 mitten im Nemax-Boom an der Börse platziert und musste dort wie viele andere den Weg vom High-Flyer zum Beinahe-Pennystock erleben.
Allerdings könnte es ähnlich wie bei freenet eine zweite, diesmal dauerhafte Blüte geben.
ITN betreibt das Geschäft mit der Produktin und dem Handel von Hollywood-Filmen und –rechten. Ein Geschäft für das man viel Geld braucht. Geld, dass ITN derzeit nicht hat, dass aber in wenigen Monaten in die Kasse kommen könnte. Die Chancen hierfür stehen gut.
Denn ITN kann aus zwei aktuellen Vorgängen im günstigsten Fall mit mehreren Hundert Millionen Euro rechnen.
Zur Erinnerung. ITN hat etwas über elf Millionen Aktien ausgegeben. Hundert Millionen Euro würden also den Buchwert der AG um fast 9 Euro je Aktie steigern. Wir reden hier von mehreren Hundert Millionen!
Da ist zum einen der derzeitig laufende Prozess gegen Franchise Pictures, die von ITN auf 100 Mio Dollar wegen überhöhter Abrechnungen verklagt wurden
Zum zweiten ist da der 25% Anteil an der amerikanischen Firma SightSound, die Patente für das Herunterladen von Musik und Filmen aus dem Internet gegen Entgelt besitzt.
Beide Bereiche sollen hier ausführlicher dargestellt werden:
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1. Prozess gegen Franchise Pictures
Mit dem amerikanischen Filmproduzenten Franchise Pictures hat ITN in der Vergangenheit eine ganze Reihe von Filmen produziert.
Die Amerikaner haben aber ITN dabei kräftig übers Ohr gehauen. Sie haben die Budgets künstlich mit gefälschten Zahlungen aufgebläht und damit ITN etwa um 100 Millionen Dollar betrogen. Damit das funktionieren konnte haben die Bank der Amis sowie die Filmversicherung die gefälschten Budgets abgenickt. So die Darstellung von ITN. Damit wäre der Tatbestand des organisierten Verbrechens gegeben, der nach amerikanischem Recht dazu führen kann, dass der Schuldige sogar zum Dreifachen der Schadenssumme verurteilt werden kann. Hierfür ist ein sogenannter Rico-Claim zu beantragen, der ITN auch zugestanden wurde. Sollte Franchise also schuldig gesprochen werden, so könnte ITN eine Zahlung von 300 Millionen Dollar zustehen.
Der Chef von Franchise Samaha behauptet, die überhöhten Budgets wäre mündlich zwischen ihm und dem ITN-CEO Baeres abgesprochen worden. Er behauptet, ITN hätte die Filme unbedingt haben wollen und wäre deshalb bereit gewesen, mehr als die 47% der Produktionskosten zu bezahlen, auch wenn der festgeschriebene Anteil von ITN eben nur 47% betrug. In einer Anhörung hat Samaha unter Eid zugegeben, dass die Budgets überhöht waren. Aber er behuptet, solche Absprachen wären üblich. Allerdings ist Franchise wegen ähnlicher Praktiken in anderen, kleineren Verfahren bereits verurteilt worden (nachzulesen in Börse Online Nr 17/04)
Nachdem der Prozess in der Vergangenheit mehrfach verschoben wurde, läuft er seit dem 20.April vor einem Geschworenengericht in LA. Das Urteil ist für spätestens den 11. Juni festgelegt. Insgesamt gibt es 17 Prozesstage.
ITN hat übrigens u.a. die Anwältin angeheuert, die seinerzeit VW gegen GM im Lopez-Prozess vertreten hat.
In der Vergangenheit hat Franchise ITN bereits eine Zahlung von 35 Mio Dollar angeboten. Diese Summe wurde von ITN allerdings als zu niedrig abgelehnt.
Neben dem Verfahren gegen Franchise läuft auch ein Schiedsverfahren gegen die Comercia-Bank und die Versicherung. Dieses Verfahren wird nach dem Prozess abgehandelt. Dies Verfahren ist insbesondere dann interessant, wenn Franchise zwar verurteilt wird, aber zahlungsunfähig ist.
In diesem Fall kann ITN die Comercia als Mitwisser und Beteiligten der Betrugs haftbar machen. Da Comercia die viertgrößte amerikanische Bank ist, ist es unwahrscheinlich, dass auch nichts zu holen ist.
Sollte Franchise verurteilt werden und gegen diese Entscheidung Berufung einlegen, so müssten sie das 1,5-fache der Streitsumme als Bürgschaft hinterlegen. Das wären dann mindestens 150 Mio. Es wäre damit dann zumindest sichergestellt, dass sie zahlungsfähig sind.
Insgesamt sind die Chancen in diesem Prozess für ITZN sehr gut. Und damit die Chance enen ordentlichen Batzen Geld zu kriegen.
Sollten sie aber entgegen dem derzeitigen Anschein doch verlieren, wäre damit nicht alles verloren. Denn wie dargestellt wurden mit Franchise eine Reihe von Filmen produziert. Da ITN nach bekannt werden des Betruges Zahlungen zurück gehalten hat, wurden die Abrechnungen dieser Filme von Franchise und deren amerikanischen Partnern blockiert. Unter dem Strich hätte ITN aus diesen Endabrechnungen mehr Geld zu erwarten, als an offenen Forderungen seitens Franchise noch zu Buche steht.
Geld kommt also in jedem Fall in die Kasse.
Nur bedeutend mehr, wenn der Prozess gewonnen wird.
2. SightSound-Beteiligung
Die Firma Sightsound hat in den neunziger Jahren einige Patente angemeldet, die Verfahren zum Herunterladen von Musik und Filmen gegen Bezahlung in den USA schützen.
An dieser Firma hält ITN eine Beteiligung von 25% die derzeit in der Bilanz als Finanzanlage mit einem Buchwert von 15 Mio Euro steht.
SightSound hat in einem langwierigen Verfahren gegen Bertelsmann am 20.2.2004 einen Vergleich erreicht, nach dem Bertelsmann für das Herunterladen in der Vergangenheit eine Betrag von 3 Mio Dollar bezahlt. Diese Summe mag relativ gering erscheinen, aber entscheidend ist, dass die Patente von einem Kontrahenten als rechtswirksam anerkannt wurden. Damit besteht nun berechtigt Aussicht, diese Patente entweder zu veräußern, was nach den Darstellungen des VV Scott Sander das primäre Ziel von SightSound ist, oder selbst Lizenzgebühren zu erheben.
Da gebührenpflichtiges Herunterladen aus dem Internet praktisch nicht möglich ist, ohne die Patente von Sightsound zu verletzen, besteht hier ein riesiges Potential.
Man mag darüber grübeln, ob es sinnvoll ist, die Beschreibung allgemeiner Verfahren mit Patentschutz zu belegen, Fakt ist, dass in USA genau so vorgegangen wird. (Es sei auf den one-click-buy verwiesen, den sich amazon hat schützen lassen und der es jedem anderen unmöglich macht, einen Kauf mit einem Knopfdruck durchführen zu lassen)
Diese Patente dürften bei erfolgreicher Vermarktung mehrere Hundert Millionen Dollar erbringen, so dass die ITN-Beteiligung an SightSound sich im Wert vervielfachen sollte.
SightSound hat mittlerweile einen erfahrenen Broker mit der Vermarktung der Rechte beauftragt.
SightSound besteht faktisch nur noch aus vier Mitarbeitern. Durch den Besitz der Patente hat die Firma aber ein unglaubliches Potential. Der Chef sanders hat mittlerweile mit Paramount
Die aktuelle Situation
Die für Ende April vorgesehene Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2003 wurde mit Hinweis auf den Prozess und die damit verbundene notwendige Zurückhaltung bei der Einsicht in die aktuelle Situation verschoben.
Ich kann deshalb nur auf die Zahlen vom 30.9. zurück greifen.
Als drohendes Damoklesschwert wird von vielen ein im Juni fälliger Kredit genannt, der am 30.9.03 noch mit 14.265.000 Euro valutierte.
Sollte dieser nicht verlängert werden, dann könnte es in der Tat etwas eng werden.
Ebenfalls zum 30.9.03 lag der Kassenbestand bei 4.290.000 Euro.
Allerdings ist im Frühjahr der Film twisted ausgeliefert worden, den ITN in USA für ca. 50 Mio Dollar produziert hat. Der Film hat bisher in USA 25 Mio Dollar eingespielt. Dieses Einspielergebnis ist allerdings nur für die weiteren Auswertungsstufen interessant, da ITN die Verwertungsrechte weltweit vorab verkauft hat. Die Zahlungen für diese Rechte werden bei Auslieferung fällig, dürften also in Q4/03 oder Q1/04 kassenwirksam werden.
Allerdings weist die Bilanz auch noch erhebliche Verbindlichkeiten aus LuL aus.
Unter dem Strich dürfte sich aber insgesamt ein positiver Cash-Flow in den beiden letzten Quartalen ergeben haben.
Insgesamt weist die Bilanz ein gezeichnetes Kapital + Kapitalrücklage von zusammen 164.574.000 Euro aus, von denen bis 30.9.2003 noch 67.485.000 vorhanden waren. Bisher hat ITN also etwa 97 Mio Euro verbrannt.
Wenn man hier die 100 Mio gegenrechnet (allerdings Dollar und nicht Euro, also etwas weniger), die von Franchise per Betrug abkassiert wurden, wurde bisher mit dem Geld der Anleger relativ sparsam umgegangen.
Weiterhin ist es wichtig zu wissen, dass ITN eine strategische Partnerschaft mit der Österreichischen Open Pictures eingegangen ist. Chef dieser Company ist ein Mitglied der Piech-Dynastie und dieser ist fest entschlossen mit ITN " Deutsche Filmgeschichte" zu schreiben. Beabsichtigt ist, bei ITN mit 25% einzusteigen. Als Zeitpunkt hierfür wurde ein erfolgreich abgeschlossener Prozess genannt.
Fazit
ITN hat die Chance, innerhalb der nächsten 3 - 9 Monate einmalige Zuflüsse in Höhe von mehreren 100 Mio Euro zu realisieren. Damit wäre die Kapitalausstattung der Firma etwa doppelt so hoch wie nach dem Börsengang.
Allein der Buchwert dieses Kapitals betrüge dann etwa 20 Euro je Aktie.
Gleichzeitig würde sich ITN auf einem Markt bewegen, der in Deutschland nach dem Platzen der Internet-Blase fast leergefegt ist. Kein Konkurrent weit und breit würde über ein derart komfortables Kapitalpolster verfügen zumal sich ITN mit Open Pictures auf einen starken Partner stützen könnte. Die Situation ist ganz ähnlich der Branche der Internet-Provider, bei denen sich nach einigen Jahren großer Kapitalvernichtung nun die Spreu vom Weizen getrennt hat und Gewinne nebst Aktienkurse wieder in die Höhe geschossen sind.
Hinzu kommt, dass man in den vergangenen Jahren einen Erfahrungsschatz auf diesem Markt gesammelt hat der verhindern wird einmal gemachte Fehler zu wiederholen.
Es stellt sich bei ITN also nicht nur die Chance, Anteile an einem Unternehmen zu erwerben, dass durch zwei riesige Einmal-Chancen seinen Buchwert gewaltig erhöhen könnte, sondern sich eben auch an einem Unternehmen zu beteiligen, das mit diesem Kapital in einem Markt agieren kann, der derzeit fast brach liegt.
Man mag dies für Phantasie und Unsinn halten, aber ich bin davon überzeugt, dass der Aufschwung von 5 auf 80 Euro, wie wir ihn bei freenet erlebt haben in ähnlichen Relationen auch bei Intertainment möglich ist.
Intertainment ist in den letzten Tagen entgegen den Erwartungen vieler geradezu niedergeknüppelt worden. Hier dürften sowohl gezielte Stop-Loss Fisher am Werke gewesen sein wie auch Leute, die die Nervosität, die in der Aktie steckt brutal ausgenutzt haben.
Ich habe selten eine Aktie erlebt, bei der so massiv und so dummdreist mit geradezu manischer Energie versucht wurde den Kurs in Grund und Boden zu reden.
Ob das Ganze Methode hatte oder nur zufällig in die Hände von Leuten spielte, die sich zu Spottpreisen eindecken konnte spielt dabei keine Rolle.
So .. nun ist das Ganze ein bisschen lang geworden.
Wer es bis hierher geschafft hat, weiß hoffentlich, was er zu tun hat
good luck
ctd
Ende aus, der Laden ist erledigt. Nach wie vor, klarer short
Lest Euch doch mal den letzten Zwischenbericht durch.
http://www.intertainment.de/de/home.htm
""Soweit die Mittelflüsse der Finanzplanung nicht wie geplant eintreten, ist der Fortbestand von Intertainment in hohem Maße – auch sehr kurzfristig – wegen drohender Zahlungs¬unfähigkeit und/oder Überschuldung sowie der damit verbundenen Einleitung eines Insolvenzverfahrens gefährdet. Zu diesen genannten bestandsgefährdenden Risiken verweisen wir auch ausdrücklich auf die weitergehenden Ausführungen im Lagebericht des Geschäftsjahres 2010. Diese gelten unverändert fort.
Ende der Zwischenmitteilung""
München, 9. November 2011 - Im Schiedsgerichtsverfahren zwischen der INTERTAINMENT Licensing GmbH und der Comerica Bank haben die Schiedsrichter den Schiedsspruch gefällt. Nach dessen erster Prüfung ist festzustellen, dass das Schiedsgerichtverfahren zugunsten der Comerica Bank entschieden wurde und die INTERTAINMENT Licensing GmbH ihre vorgetragenen Ansprüche gegen die Comerica Bank nicht durchsetzen konnte. Die Comerica Bank hat zudem das Recht auf die Erstattung ihrer Verfahrens- und Anwaltskosten durch die INTERTAINMENT Licensing GmbH. Diese belaufen sich insgesamt auf ca. 9 Mio. US-Dollar. Intertainment wird in den kommenden Tagen den Schiedsspruch und dessen Begründung im Detail auswerten. Das Schiedsgerichtsverfahren fand in Los Angeles statt. Der Schiedsspruch muss in einem nächsten Schritt von einem ordentlichen Gericht in den USA bestätigt werden.
Als Schiedsverfahren bezeichnet man die außergerichtliche Schlichtung eines Rechtsstreits in einem geordneten Verfahren.
Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen dem vielerorts möglichen und mitunter vorgeschriebenen Verfahren vor den mit ehrenamtlichen Schiedspersonen oder öffentlichen anerkannten Mediatoren besetzten staatlichen Schiedsstellen oder Gütestellen und dem rein privatrechtlichen Schiedsverfahren vor einem privaten Schiedsgericht auf vertraglich vereinbarten Wunsch der Parteien. Eine Zwischenstellung nimmt das Verfahren bei öffentlichen Schlichtungsstellen ein, die von Verbänden oder Vereinen für Streitfälle unter Mitgliedern oder bestimmte branchentypische Streitigkeiten eingerichtet werden.
Der wesentliche Nachteil der Schiedsgerichtsbarkeit folgt aus einem seiner Vorteile: es kann von den Parteien durchaus als Nachteil angesehen werden, wenn z.B. nur eine Instanz zur Verfügung steht. Denn schiedsgerichtliche Urteile können vor staatlichen Gerichten nur unter sehr engen Voraussetzungen angegriffen werden. Ein "Hoffen auf die nächste Instanz" entfällt damit.
“We are pleased that the panel confirmed that Comerica acted ethically and appropriately in respect of the entertainment licensing matter. The panel found in Comerica’s favor on all claims, which fully vindicates our organization.”
http://www.deadline.com/2011/11/...ts-on-eli-samahas-franchise-films/
München
– ISIN DE0006223605 –
– Wertpapierkennnummer 622360 –
Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG
Der Vorstand der Gesellschaft teilt nach § 92 Abs. 1 AktG mit, dass ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals besteht.
Der Vorstand wird gemäß § 92 Abs. 1 AktG unverzüglich eine Hauptversammlung einberufen, in der der Verlust gemäß § 92 Abs. 1 AktG angezeigt wird. Die aufgrund der Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG einzuberufende Hauptversammlung wird nach gegenwärtiger Planung mit der ordentlichen Hauptversammlung 2010 verbunden.
Die Hauptversammlung wird am Dienstag, den 31.01.2012, um 10 Uhr, in der
Deutsche Nationalbibliothek
Adickesallee 1
60322 Frankfurt am Main
stattfinden.
München, den 14.11.2011
Intertainment Aktiengesellschaft
Der Vorstand
https://www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/...to_quicksearchlist)=Suchen
Phoenix Media GmbH meldet Insolvenz an
München, 30. November 2011 – Die Phoenix Media GmbH (ehemalige INTERTAINMENT Licensing GmbH), München, eine Tochtergesellschaft der Intertainment AG, hat einen Insolvenzantrag wegen Zahlungsunfähigkeit gestellt. Grund dafür ist das verlorene Schiedsgerichtsverfahren in den USA gegen die Comerica Bank.
Ende der Pressemitteilung
Kontakt:
Intertainment AG, Investor Relations
Maximiliansplatz 5, 80333 München.
Telefon: (0 89) 2 16 99-0
Telefax: (0 89) 2 16 99-11
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E-Mail: investor@intertainment.de