Habe mal ne wichtige Frage an Experten
Derzeit kommen einige Freunde und Bekannte auf mich zu, und wollen, dass ich ihr Geld für sie anlege (Gesamtwert so um die 50.000 €). Jetzt überlege ich, ob ich nicht nur einfach Tipps gebe (wäre sowieso zu umfangreich), sondern dass ich das gleich beruflich nutze und ne Art Vermögenverwaltung aufmache.
Das Problem ist, dass ich mich natürlich da auch rechtlich absichern will, und grundsätzlich ne sinnvolle Rechtsform dafür finden will. Habt Ihr da Tipps für mich wie man das am besten anfängt?!
Also was bringt zum Beispiel auch unter steuerlichen Aspekten am ehesten Sinn? Hatte anfangs eigentlich lediglich daran gedacht, dass die Leute einfach jeweils ein Onlinekonto eröffnen, und ich dann für sie die Transaktionen mit deren Vollmacht durchführe. Aber vielleicht kann ich eben ne richtige kleine Firma drauß machen, bei der ich rechtlich voll abgesichert bin und ne Gewinnprovision bekomme. Das hätte den Vorteil, dass ich dann vielleicht in einigen jahren bei entsprechendem Erfolg ne gewissen reputation habe, so daß man diese kleine Vermögensverwaltung dann eben auf nicht Bekannte/Freunde ausweiten könnte.
Steuern müssten die ja z.B. genauso zahlen wie ich. Aber vielleicht gibts da ja Rechtsformen, die das ganze günstiger machen?.
Also wie gesagt, was meint Ihr? Wie gehe ich da am besten ran? Soll ich mir da einen Berater suchen, und wenn ja, wen/wo?
Danke schon mal für die Tipps!
Grüße, katjuscha
Übrigens hab ich bem googeln einen interessanten Link gefunden. Hilft mir schon etwas weiter. Werd mich aber sicher noch ein paar Wochen einlesen müssen und Monate für die Umsetzung brauchen. Nichts überstürzen. Dieser Thread dient nur dem ersten Überblick.
http://www.international-ukbusiness.com/firmauebersicht.htm
Übrigens Leute, nun macht mal nicht auf Pessimismus! ich will ja nicht mit dem typischen Deutschen anfangen, aber seid mal ein wenig optimistisch. Da will sich mal jemand selbstständig machen, und ihr ratet mir schon in der allerersten Vorplanungsphase davon ab. So wird das nix mit dem Aufschwung OST.
Grüße
@Bromme, ist wirklich nett dass du mich nur warnen willst. Eigentlich denke ich da grundsätzlich nicht groß anders, aber wenn die nun bereits mehrmals auf mich zukommen, macht es für mich keinen Unterschied mehr, ob ich ihnen Tipps gebe, oder ob ich das gleich selbst in die Hand nehme. Wenn sie von mir nur Tipps bekommen, und die nicht funktionieren, würden sie genauso sauer sein. Wenn ich aber selbst mit dem Geld arbeiten kann, kann ich wenigstens schnell reagieren, was sie ja nicht können (wegen Jobs etc) und unter Umständen haben wir je nach Rechtsform vielleicht noch andere Vorteile.
d.h. du solltest, wie meyer-l. das schon beschrieben hat einen aktienclub gründen, jeder der da einzahlt wird auch über die risiken etc. aufgeklärt.
nun, der entscheidende punkt ist der, mit deiner gratifikation.
du solltest dir als vorsteher deines aktienclubs eine art aufwandsentschädigung zukommen lassen, da du ja auch alle kosten trägst, zeit, etc. musst du mit deinen leuten ausmachen.
rechtlich bist du dann abgesichert, für das versteuern ist jeder selbst zuständig, das muss !!! unbedingt drin stehen, dann bist du auf der sicheren seite.
ich wünsche dir viel erfolg, ausserdem glaube ich, das du es mit der nötigen absicherung eh schaffst, man sieht ja schon jahre hier, wie du handelst und das ist nicht schlecht.
viel erfolg
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wünsche allen good trades
trinker
Ich schätze Deine Beiträge und nehme an, Du möchtest gern Return auf Deine Mühen. Soweit OK. Aber Bekannte beraten: vergiss es. Sobald was schief geht, zB Verluste wie in derzeitiger Börsenlage, wirst Du verantwortlich gemacht, egal was Du gesagt hast und wie Du Dich abgesichert hast.
Von der Gesellschaftsform GmbH oder AG, damit nicht Dein Vermögen haftet.
Als Dienst aufbauen, so wie Paul oder LISA o.a. bei Hall Of Finance, s. über Google.
Gruß
Tetsuo
du benötigst:
* Grundkapital von 50.000 CHF
* Standort in Liechtenstein (Briefkasten)
* Wohnort des Vorstands in Liechtenstein (Briefkasten)
* 3 Vorstände
und hast sämtliche Vorteile einer Schweizer AG:
* Haftung nur mit dem Grundkapital
* absolute steuerliche Flexibilität
* Anonymität par Excellance
Die Frage ist aber, wie du die Sache mit deinen Freunden regelst:
wenn du von dir überzeugt bist, handele folgenden Vertrag aus:
50% der Gewinne gehören dir,
dafür stehst du für 100% der Verluste gerade ...
Das spornt ungemein an und bringt dann letzendlich doch eine ganze Stange Geld ins Haus und sehr, sehr viele Kunden ...
Solltest du Fragen zur Gründung der Liechtenstein AG haben, stehe ich gerne mit eigener Erfahrung bereit ...
Ommea ....
ansonsten ist die Ltd. in Deutschland rechtlich der GmbH gleichgestellt und damit kennt sich dann jeder deutsche Rechtsanwalt aus ...
Ommea ...
Grüße
q[o__O]p
Grüße
q[o__O]p
vielleicht ist das hier eine kleine Hilfe, wobei man sich über Vor- und Nachteile streiten kann...
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Einzelunternehmen
Haftung
• Inhaber ist persönlich für alle Schulden der Unternehmung unbegrenzt haftbar
• Inhaber ist Vollhafter mit gesamten Geschäfts- und Privatvermögen
Geschäftsführung und Vertretung
• beides alleine durch den Eigentümer der Vertretung
• kann teilweise delegiert werden durch (Prokura/Handlungsvollmacht)
Mindestkapital
• nicht vorgeschrieben
• Kapitaleinlage des Inhaber in beliebiger Höhe; Veränderung durch Entnahmen / Einzahlungen /
Gewinne / Verluste
Steuerliche Behandlung
• Unternehmensgewinn unterliegt Gewerbesteuer
• Unternehmer muss seinen Gewinn der Einkommensteuer unterwerfen
Vorteile
• Kein Mindestkapital bei Gründung
• Schnelle Entscheidungsmöglichkeit
• Keine Konflikte mit anderen Gesellschaftern
• Klarheit in der Unternehmensführung
Nachteile
• Unternehmensführung abhängig von der Qualifikation des Inhabers
• Sehr großes Risiko (Haftung mit Privatvermögen)
• Begrenzte Kapitalkraft
• Beschränkte Kreditbasis
• Problem bei Nachfolgerschaft
• Leistungsvergütung wie Unternehmerlohn sind nicht als Betriebsausgaben abziehbar
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Gesellschaft des bürgerlichen Rechtes (GbR)
Haftung
• Ungeschränkte gesamtschuldnerische Haftung der Gesellschafter mit dem Gesellschafts- und dem
Privatvermögen
Geschäftsführung und Vertretung
• In der Regel gemeinschaftliche Geschäftsführung und Vertretung aller Geschäftsführer
• Vertretung auch durch andere Person möglich
Mindestkapital
• Nicht vorgeschrieben
Steuerliche Behandlung
• Unternehmensgewinn unterliegt Gewerbesteuer
• Gesellschafter müssen Gewinn der Einkommensteuer unterwerfen
Vorteile
• Größere Geschäfte können durchgeführt werden
• Risikohaftung wird verteilt
• Einfache Organisationsform/Gründungsformalitäten
• Mündliche Vereinbarung möglich
Nachteile
• Haftung der einzelnen BGB-Gesellschafter mit gesamten Vermögen
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Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Haftung
• Haftpflicht unbeschränkt
• Nach Ausscheiden als Gesellschafter noch 5 Jahre Haftung für Verbindlichkeiten, die zu diesem
Zeitpunkt bestehen
Geschäftsführung/Vertretung
• Im Innenverhältnis:
• Für gewöhnliche Geschäfte jeder Gesellschafter
• Für außergewöhnliche Geschäfte: Gesamtbeschluss aller Gesellschafter
• Änderungen durch Gesellschaftervertrag möglich
• Im Außenverhältnis:
• Grundsätzlich für alle Gesellschafter Einzelvertretungsbefugnis
• Gesamtvertretungsbefugnis möglich, muss im Handelsregister eingetragen werden
Mindestkapital
• Gründungskapital gesetzlich nicht vorgeschrieben, Einlagen werden zwischen den Gesellschaftern
vereinbart, beliebige Höhe, Veränderungen durch Entnahmen/Einzahlungen/Gewinne/Verluste
Steuerliche Behandlung
• Unternehmensgewinn unterliegt Gewerbesteuer
• Gesellschafter müssen Gewinn der Einkommensteuer unterwerfen
Vorteile
• Relativ freie Vertragsgestaltung
• Möglichkeit der gegenseitigen fachlichen Ergänzung
• Großer Leistungsanreiz, da Eigentümer und Geschäftsberechtigte dieselben Personen sind
Nachteile
• Setzt wegen Einzelvertretung und Geschäftsführungsbefugnis größeres Vertrauen der
Gesellschafter untereinander voraus
• Persönliche Streitigkeiten könne Bestand der OHG gefährden
• Kein wesentlich größerer Finanzspielraum als bei Einzelunternehmen
• Alle Gesellschafter haften voll
• Wettbewerbsverbot für Gesellschafter
• Sondervergütungen können nicht vom Gewinn abgesetzt werden
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Kommanditgesellschaft (KG)
Haftung
• Für Komplementär: unbeschränkt, unmittelbar, gesamtschuldnerisch mit Gesellschafts- und
Privatvermögen
• Für Kommanditisten bis zur Höhe der Einlage
Geschäftsführung und Vertretung
• Für Vollhafter (Komplementär):
• Haftpflicht unbeschränkt
• Nach Ausscheiden noch 5 Jahre Haftung für Verbindlichkeiten, die zu diesem Zeitpunkt bestehen
• Für Teilhafter (Kommanditisten):
• Ausschluss von der Geschäftsführung und Vertretung
• Können zum Prokuristen oder Handlungsbevollmächtigten ernannt werden
Mindestkapital
• Nicht vorgeschrieben, Einlagen in beliebiger Höhe, Veränderungen durch Entnahmen /
Einzahlungen / Gewinne / Verluste, bei Kommanditisten vertraglich vereinbarte Höhe der Einlage
Steuerliche Behandlung
• Unternehmensgewinn unterliegt Gewerbesteuer
• Gesellschafter müssen Gewinn der Einkommensteuer unterwerfen
Vorteile
• Nur formloser Vertrag nötig; wenig Einschränkung bei Inhalt des Gesellschaftervertrages
• Möglichkeit zusätzlicher Kapitalgeber, deren Haftung beschränkt ist, und die nicht zur
Geschäftsführung und Vertretung befugt sind
• Möglichkeit für Familienunternehmen Kinder als Teilhafter aufzunehmen
Nachteile
• Setzt wegen Einzelvertretung und Geschäftsführungsbefugnis größeres Vertrauen der
Gesellschafter untereinander voraus
• Persönliche Streitigkeiten können Bestand der KG gefährden
• Kein wesentlich größerer Finanzspielraum als bei Einzelunternehmen
• Alle Gesellschafter haften voll
• Wettbewerbsverbot für Gesellschafter
• Sondervergütungen können nicht vom Gewinn abgesetzt werden
• Einfluss der Kommanditisten
.............................
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Haftung
• Verbindlichkeiten – Verpflichtung der Gesellschaft als juristische Person; nur
Gesellschaftsvermögen haftet gegenüber den Gläubigern
• Kapitalverlustrisiko der Gesellschafter auf Einlage begrenzt
• Verletzt Gesellschafter schuldhaft seine Pflichten, haftet er auch mit seinem Privatvermögen, auch
nach Ausscheiden noch 5 Jahrebindung
Geschäftsführung und Vertretung
• Beides allein durch mindestens einen Geschäftsführer, nicht durch Gesellschafter, Amtszeit zeitlich
nicht beschränkt, vertritt Gesellschaft gerichtlich nach außen
• Im Gegensatz zu den Vorständen einer AG ist der GmbH-Geschäftsführer weisungsgebunden
Mindestkapital
• Stammkapital mindestens 25000 €, Stammeinlage mindestens 250 €
• Auf Stammkapital sind mindestens 25% einzuzahlen mindestens aber 12500 € für Stammeinlage
• Anteile sind nicht teilbar, werden nicht an der Börse gehandelt
Steuerliche Behandlung
• Unternehmensgewinn unterliegt Gewerbesteuer
• Unternehmensgewinn ist der Körperschaftsteuer zu unterwerfen
• Gesellschafter müssen Gewinn der Einkommensteuer unterwerfen
Vorteile
• Beschränkung der Haftung der Gesellschafter auf Stammeinlage
• Kapitalbasiserweiterung durch Aufnahme neuer Gesellschafter
• Relativ niedriges Anfangskapital notwendig zur Gründung einer Kapitalgesellschaft
• Individuelle Gestaltung des Gesellschaftsvertrags über Rechte und Pflichten besser als bei AG
Nachteile
• Hohe Gründungskosten
• Doppelte Steuerbelastung
• Hohe Insolvenzanfälligkeit
• Erforderliches Mindestkapital bietet keine ausreichende Basis
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Aktiengesellschaft (kleine AG)
Haftung
• Verpflichtung der AG als juristische Person, d.h. Gesellschaftsvermögen haftet in voller Höhe
• Nach Eintrag der Gesellschaft keine persönliche Haftung der Gesellschafter – nur mit Aktie
gegenüber der Gesellschaft
Organe
• Vorstand
• führt die laufenden Geschäfte eigenverantwortlich
• Vertritt die Gesellschaft nach außen
• Berichterstattung an Aufsichtsrat
• Aufsichtsrat
• Besteht aus 3 bis 21 Mitglieder und wird von Aktionären gestellt
• Vertretung der AG gegenüber dem Vorstand
• Prüfung des Jahresabschlusses
• Hauptversammlung
• Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat
• Beschlüsse über wesentliche Grundfragen
• Wahl der Aktionärsvertreter für maximal 4 Jahre
• Auflösung der Gesellschaft
• Beschluss über Verwendung des festgestellten Gewinns
Mindestkapital:
• Mindestgrundkapital 50000 €
Steuerliche Behandlung:
• Unternehmensgewinn unterliegt Gewerbesteuer
• Unternehmensgewinn ist der Körperschaftsteuer zu unterwerfen
• Gesellschafter müssen Gewinn der Einkommensteuer unterwerfen
Vorteile:
• Gute Finanzierungsmöglichkeiten
• Unproblematischer Erwerb und Übertragbarkeit von Anteilen
• Trennung Kapitalgeber und Geschäftsführung
• Möglichkeit der Haftungsbeschränkung
• Attraktiv für Führungskräfte
Nachteile:
• Komplizierter Gründung
• Hohe Gründungskosten
• Umfangreiche Publizitätspflichten
• Interessenkonflikte über Gewinnausschüttungen
Besonderheiten bei der „kleine AG“:
• keine so strengen Formalia wie bei börsenorientierten AG’s
• Zulassung der Einpersonengründung
• Keine Einreichung des Gründerberichts bei IHK
• Größere Satzungskompetenz der Aktionäre bezüglich Gewinnverwendung
• Einberufung der Hauptversammlung sowie Bekanntmachung von Tagesordnung und
Minderheitsverlangen mittels eingeschriebenem Brief
• Verzicht auf Einberufungsformalitäten bei Vollversammlung
• Verzicht auf notarielle Beurkundung bei Routine-Hauptversammlungen
• Freistellung von Unternehmensmitbestimmung bei AG’s unter 500 Arbeitnehmern
..............................
GmbH & Co. KG
Haftung:
• Für Kommanditisten bis zur Höhe der Einlage
• Unbeschränkte Haftung liegt bei der Komplementär-GmbH (diese haftet jedoch nur in Höhe Ihres
Gesellschaftsvermögens)
• Da Vollhafter eine GmbH, muss keine natürliche Person mit Ihrem Privatvermögen ganz einstehen,
es besteht also keine unbeschränkte Haftung wie bei der KG
Geschäftsführung und Vertretung:
• Die Geschäftsführung obliegt der Komplementär-GmbH, und handelt somit durch den
Geschäftsführer der GmbH
• Die Vertretung obliegt ebenso der Komplementär-GmbH
Mindestkapital:
• Mindestgrundkapital 25000 €
Steuerliche Behandlung:
• GmbH-Gewinn unterliegt:
• Körperschaftsteuerpflicht
• Gewerbesteuerpflicht
• KG-Gewinn unterliegt:
• Gewerbesteuerpflicht
• Gesellschafter müssen Ihre Gewinne der Einkommensteuer unterwerfen
Vorteile:
• obwohl eine Personengesellschaft, Beschränkung der Haftung auf Einlage der Kommanditisten
• Gewinnverlagerungen zwischen GmbH und KG bringen Steuervorteile
• Kapitalbeteiligung vieler Anleger möglich
Nachteile:
• Überbetonung des Steueraspektes
• Komplizierte Gründung
• Schlechter Ruf
--------------------------
:-))
alles deutsche Rechtsformen = für mich nicht das Optimum, aber besser als Nichts ...
Ommea ....
im übrigen ist der Vorstand einer AG von der Sozialversicherung befreit, was für Katjuscha vielleicht Vorteile bringen könnte ... geht´s schief, haftet jeder mit seiner Einlage und der Vorstand genemigt sich eine Aufwandsentschädigung, wie jeder andere Vorstand einer AG ...
wäre eine Überlegung wert, die Frage ist, amchen die Freunde mit ???
Eine etwas elegantere Alternative eines Aktienclubs, wenn du mich fragst: jeder zahlt ein, aber keiner hat was in der Hand; hier wäre er wenigstens Aktionär ...
:-))
Ommea ...
das letzte Posting ist leider geschluckt worden ... und die Mindesteinlage von 50.000.-€ kriegen die Freunde schon hin ...
:-))
Ommea ...
also zum Thema wieso mache ich das? Erstens schrieb ich ja schon, dass ich das nicht vornehmlich für michmache. Es sind eben einige Freunde und Bekannte auf mich zugekommen. Das gabs auch schon früher und da hab ich ihnen halt einfach Tipps gegeben, die auch meist funktioniert haben. Nur hab ich mich eben jetzt gefragt, ob ich das nicht als eine Gesellschaft aufziehen kann oder zumindest igendwie profeswsioneller, um in der Zukunft damit sozusagen als reputation an Leute herantreten zu können, die ich nicht kenne. Kurzfristig ist das aber überhaupt nicht für mich als Geldbeschaffungsmaßnahme gedacht. Wie wir weiter oben vorgerechnet haben, könnte ich davon soweiso nicht leben. Und was meine Verzehnfachung angeht, kommt das ja immer darauf an, vonwe lchem Niveau aus. Ich hab 1995 mit 1500 DM angefangen und das alles in Adidas gesteckt. Das war meine erste Anlage. Wenn mans genau nimmt, hab ich das Geld sogar ver30facht. Aber ich bin halt kein Buffet, der allein von Zinsen auf Festgeld sich jeden Monat mehrere Autos kaufen könnte.
Was ch bisher aber jetzt zum Thema mitbekommen habe, sowohl hier als auch bei Selbstrecherche im netz scheint es sich wirklich nicht zu lohnen, ne eigene Firma aufzumachen. Hängen auch Kosten ran und bestimmte Regeln, die den möglichen Vorteil wieder mindestens ausgleichen würden. In so fern werd ich mich wohl eher über normale Verträge absichern. Das Thema "Bei geld hört die Freudnschaft auf" lass ich aber weiterhin nicht gelten. Ich gebe wie gesagt seit jahren Tipps, und mach das sicher auch nur für diejeinigen Freunde, die mir 10% Verlust nicht übel nehmen würden. Schließlich haben sie teilweise durch mich schon gewinn gemacht und wissen ganz genau selbst, dass so etwas nicht risikolos ist. Trotzdem gehe ich ja nicht in völlig risikoreiche Investments bzw. ich werd mein Depot ja ständig beobachten und kann schnell reagieren. Also bei dem Thema macht euch mal keine Sorgen.
Danke nochmal für die bisherigen Meinungen!
Also nix im Abkassierland.
Liechtenstein war ein guter Vorschlag.
Gemessen am Kapital rate ich nur zu einem Verein! - e.V.
Such Dir einen Vorstand und Du machst den Kassier.
Zweck des Vereins: Hilfe in Finanzangelegenheiten für Mitglieder des Vereins.
Der Verein richtet ein Spekulationskapital ein, das vom Kassier verwaltet wird. Dieses Kapitalkonto ist vom Vereins-Verwaltungs-konto getrennt zu führen.
Der Kassier erhält eine geringe Aufwandsentsch. und Erfolgs-Provision.
Bei der Vereinssatzung kann ich Dir Hilfe anbieten, habe das schon öfters gemacht.
Ansonsten kannst Du einen Wirtschafts-Anwalt fragen, bzw. die Satzung erstellen lassen - kostet Geld!
Später kann der Verein in eine Ltd - GmbH - AG überführt werden.
Tu Dir nicht den Aufwand einer Firma an! - tu's nicht!!
Setz Dich mit den Gründungsmitgliedern zusammen - entweder Einigung - oder Tschüss!
Mach was d'raus - fG Kritiker.
Gruß
"Vermittlung von Versicherungen" geht ohne Ausbildung.
Doch: JEDE Anmeldung wird dem Finanzamt gemeldet. Das verlangt: Eröffnungsbilanz, regelmäßige Jahresabschlüsse, Umsatzsteuer usw.
Jedes Jahr Steuererklärung! Deine Bezüge gehen zu Deinem Einkommen = versteuern!
Verein: nur der e.V. muß Satzung an FA einreichen; und ans Amtsgericht (Vereins-) - steht im BGB (ausleihen).
Aus Haftungsgründen trotzdem e.V.(!) - Antrag beim Amtsgericht. - Satzung: § Der Verein strebt keinen Gewinn an.
Jahrersabrechnung nur vereinsintern - genehmigt von HV.
Meldung an das FA nur nach Aufforderung.
Gewinn entsteht nur auf dem selbstlos geführten Speku-konto, das der Verein NUR betreut.
Über dieses Konto kann eigene Satzung erstellt werden.
MfG - Kritiker.
"Der Finanzportfolioverwalter betreut in eigener Entscheidungs- und Dispositionsfreiheit fremdes Vermögen. Er tut dies im Rahmen eines mit dem Kunden abgeschlossenen Vermögensverwaltungs-Vertrages unter Beachtung der vereinbarten Anlagerichtlinien und auf der Grundlage einer Dispositions-Vollmacht gegenüber der depotführenden Bank."
"Eine Bewilligungspflicht besteht, wenn eine "erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung" erbracht wird. Eine solche liegt dann vor, wenn im Geltungsbereich des Kreditwesengesetzes Finanzdienstleistungen erbracht werden sollen, die gewerbsmäßig oder in einem Umfang betrieben werden, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Die Schwelle für die "Gewerblichkeit" bzw. den "kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb" ist sehr niedrig anzusetzen. Jede Vermögensverwaltung in einem nennenswerten Umfang löst die Erlaubnispflicht aus. Die Erlaubnis der Bundesaufsicht für Finanzdienstleistung bezieht sich jeweils auf einzelne Finanzdienstleistungen bzw. mehrere solcher Finanzdienstleistungen. Für den klassischen Vermögensverwalter können daraus die Finanzportfolioverwaltung, die Anlagevermittlung und die Abschlußvermittlung zur Anwendung kommen.
"Das Gesetz definiert die "Finanzportfolioverwaltung" als "die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum". Entscheidendes Merkmal ist also, daß der Verwalter für seinen Klienten - wenn auch im Rahmen vertraglich festgelegter Anlagerichtlinien - nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Rückfrage die konkrete Anlageentscheidung trifft."
"Der Gesetzgeber verlangt von einem Finanzportfolioverwalter der KWG-Gruppe IIIa ein Mindestkapital von EUR 50.000,-, das im Inland zur Verfügung stehen muss und nicht kreditfinanziert sein darf. "
"...Aufgrund der oben geschilderten rechtlich erforderlichen Erfahrung als Vermögensverwalter muß ein unabhängiger Vermögensverwalter zuvor bei einer Bank oder einem anderen Vermögensverwalter gearbeitet haben. Bevor er seinen Plan zum Schritt in die Selbständigkeit umsetzt und das Gesuch bei der BAFin einreicht, sollte er mit seinem Arbeitgeber sprechen . Dies vor allem, weil die BAFin im Rahmen der Gesuchsbearbeitung (fachliche Eignung) den bisherigen Arbeitgeber zur Prüfung der Gesuchsangaben kontaktieren könnte Für den potentiellen Vermögensverwalter bedeutet dies regelmäßig, dass sein bisheriger Arbeitgeber von seinen Plänen frühzeitig erfährt, auch wegen der notwendigen Zeugniserteilung..."
Im Grunde ist alles gesagt.
Mir würde der finanzielle Anreiz fehlen, mich jede Woche X Stunden mit dem Markt zu beschäftigen. Wenn man als Stundenlohn nur mal 10 Euro netto ansetzt, dann braucht man schonmal jedes Jahr überschlagen vielleicht 15.000 Euro Ertrag. Selbst wenn man 2% des verwalteten Vermögens Provision erzielt, braucht man 750.000 Euro (!) Depotvolumen.
Wenn Du es als Hobby siehst, gründe einen Aktienclub (?). So wie die Eskivana ;-)