Habe mal ne wichtige Frage an Experten
Grüße
q[o__O]p
im übrigen ist der Vorstand einer AG von der Sozialversicherung befreit, was für Katjuscha vielleicht Vorteile bringen könnte ... geht´s schief, haftet jeder mit seiner Einlage und der Vorstand genemigt sich eine Aufwandsentschädigung, wie jeder andere Vorstand einer AG ...
wäre eine Überlegung wert, die Frage ist, amchen die Freunde mit ???
Eine etwas elegantere Alternative eines Aktienclubs, wenn du mich fragst: jeder zahlt ein, aber keiner hat was in der Hand; hier wäre er wenigstens Aktionär ...
:-))
Ommea ...
das letzte Posting ist leider geschluckt worden ... und die Mindesteinlage von 50.000.-€ kriegen die Freunde schon hin ...
:-))
Ommea ...
also zum Thema wieso mache ich das? Erstens schrieb ich ja schon, dass ich das nicht vornehmlich für michmache. Es sind eben einige Freunde und Bekannte auf mich zugekommen. Das gabs auch schon früher und da hab ich ihnen halt einfach Tipps gegeben, die auch meist funktioniert haben. Nur hab ich mich eben jetzt gefragt, ob ich das nicht als eine Gesellschaft aufziehen kann oder zumindest igendwie profeswsioneller, um in der Zukunft damit sozusagen als reputation an Leute herantreten zu können, die ich nicht kenne. Kurzfristig ist das aber überhaupt nicht für mich als Geldbeschaffungsmaßnahme gedacht. Wie wir weiter oben vorgerechnet haben, könnte ich davon soweiso nicht leben. Und was meine Verzehnfachung angeht, kommt das ja immer darauf an, vonwe lchem Niveau aus. Ich hab 1995 mit 1500 DM angefangen und das alles in Adidas gesteckt. Das war meine erste Anlage. Wenn mans genau nimmt, hab ich das Geld sogar ver30facht. Aber ich bin halt kein Buffet, der allein von Zinsen auf Festgeld sich jeden Monat mehrere Autos kaufen könnte.
Was ch bisher aber jetzt zum Thema mitbekommen habe, sowohl hier als auch bei Selbstrecherche im netz scheint es sich wirklich nicht zu lohnen, ne eigene Firma aufzumachen. Hängen auch Kosten ran und bestimmte Regeln, die den möglichen Vorteil wieder mindestens ausgleichen würden. In so fern werd ich mich wohl eher über normale Verträge absichern. Das Thema "Bei geld hört die Freudnschaft auf" lass ich aber weiterhin nicht gelten. Ich gebe wie gesagt seit jahren Tipps, und mach das sicher auch nur für diejeinigen Freunde, die mir 10% Verlust nicht übel nehmen würden. Schließlich haben sie teilweise durch mich schon gewinn gemacht und wissen ganz genau selbst, dass so etwas nicht risikolos ist. Trotzdem gehe ich ja nicht in völlig risikoreiche Investments bzw. ich werd mein Depot ja ständig beobachten und kann schnell reagieren. Also bei dem Thema macht euch mal keine Sorgen.
Danke nochmal für die bisherigen Meinungen!
Also nix im Abkassierland.
Liechtenstein war ein guter Vorschlag.
Gemessen am Kapital rate ich nur zu einem Verein! - e.V.
Such Dir einen Vorstand und Du machst den Kassier.
Zweck des Vereins: Hilfe in Finanzangelegenheiten für Mitglieder des Vereins.
Der Verein richtet ein Spekulationskapital ein, das vom Kassier verwaltet wird. Dieses Kapitalkonto ist vom Vereins-Verwaltungs-konto getrennt zu führen.
Der Kassier erhält eine geringe Aufwandsentsch. und Erfolgs-Provision.
Bei der Vereinssatzung kann ich Dir Hilfe anbieten, habe das schon öfters gemacht.
Ansonsten kannst Du einen Wirtschafts-Anwalt fragen, bzw. die Satzung erstellen lassen - kostet Geld!
Später kann der Verein in eine Ltd - GmbH - AG überführt werden.
Tu Dir nicht den Aufwand einer Firma an! - tu's nicht!!
Setz Dich mit den Gründungsmitgliedern zusammen - entweder Einigung - oder Tschüss!
Mach was d'raus - fG Kritiker.
nachteile:
- haftung der einzelnen bgb-gesellschafter für die anderen gesellschafter
gruß :-)
Gruß
"Vermittlung von Versicherungen" geht ohne Ausbildung.
Doch: JEDE Anmeldung wird dem Finanzamt gemeldet. Das verlangt: Eröffnungsbilanz, regelmäßige Jahresabschlüsse, Umsatzsteuer usw.
Jedes Jahr Steuererklärung! Deine Bezüge gehen zu Deinem Einkommen = versteuern!
Verein: nur der e.V. muß Satzung an FA einreichen; und ans Amtsgericht (Vereins-) - steht im BGB (ausleihen).
Aus Haftungsgründen trotzdem e.V.(!) - Antrag beim Amtsgericht. - Satzung: § Der Verein strebt keinen Gewinn an.
Jahrersabrechnung nur vereinsintern - genehmigt von HV.
Meldung an das FA nur nach Aufforderung.
Gewinn entsteht nur auf dem selbstlos geführten Speku-konto, das der Verein NUR betreut.
Über dieses Konto kann eigene Satzung erstellt werden.
MfG - Kritiker.
"Der Finanzportfolioverwalter betreut in eigener Entscheidungs- und Dispositionsfreiheit fremdes Vermögen. Er tut dies im Rahmen eines mit dem Kunden abgeschlossenen Vermögensverwaltungs-Vertrages unter Beachtung der vereinbarten Anlagerichtlinien und auf der Grundlage einer Dispositions-Vollmacht gegenüber der depotführenden Bank."
"Eine Bewilligungspflicht besteht, wenn eine "erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung" erbracht wird. Eine solche liegt dann vor, wenn im Geltungsbereich des Kreditwesengesetzes Finanzdienstleistungen erbracht werden sollen, die gewerbsmäßig oder in einem Umfang betrieben werden, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Die Schwelle für die "Gewerblichkeit" bzw. den "kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb" ist sehr niedrig anzusetzen. Jede Vermögensverwaltung in einem nennenswerten Umfang löst die Erlaubnispflicht aus. Die Erlaubnis der Bundesaufsicht für Finanzdienstleistung bezieht sich jeweils auf einzelne Finanzdienstleistungen bzw. mehrere solcher Finanzdienstleistungen. Für den klassischen Vermögensverwalter können daraus die Finanzportfolioverwaltung, die Anlagevermittlung und die Abschlußvermittlung zur Anwendung kommen.
"Das Gesetz definiert die "Finanzportfolioverwaltung" als "die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum". Entscheidendes Merkmal ist also, daß der Verwalter für seinen Klienten - wenn auch im Rahmen vertraglich festgelegter Anlagerichtlinien - nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Rückfrage die konkrete Anlageentscheidung trifft."
"Der Gesetzgeber verlangt von einem Finanzportfolioverwalter der KWG-Gruppe IIIa ein Mindestkapital von EUR 50.000,-, das im Inland zur Verfügung stehen muss und nicht kreditfinanziert sein darf. "
"...Aufgrund der oben geschilderten rechtlich erforderlichen Erfahrung als Vermögensverwalter muß ein unabhängiger Vermögensverwalter zuvor bei einer Bank oder einem anderen Vermögensverwalter gearbeitet haben. Bevor er seinen Plan zum Schritt in die Selbständigkeit umsetzt und das Gesuch bei der BAFin einreicht, sollte er mit seinem Arbeitgeber sprechen . Dies vor allem, weil die BAFin im Rahmen der Gesuchsbearbeitung (fachliche Eignung) den bisherigen Arbeitgeber zur Prüfung der Gesuchsangaben kontaktieren könnte Für den potentiellen Vermögensverwalter bedeutet dies regelmäßig, dass sein bisheriger Arbeitgeber von seinen Plänen frühzeitig erfährt, auch wegen der notwendigen Zeugniserteilung..."
Im Grunde ist alles gesagt.
Mir würde der finanzielle Anreiz fehlen, mich jede Woche X Stunden mit dem Markt zu beschäftigen. Wenn man als Stundenlohn nur mal 10 Euro netto ansetzt, dann braucht man schonmal jedes Jahr überschlagen vielleicht 15.000 Euro Ertrag. Selbst wenn man 2% des verwalteten Vermögens Provision erzielt, braucht man 750.000 Euro (!) Depotvolumen.
Wenn Du es als Hobby siehst, gründe einen Aktienclub (?). So wie die Eskivana ;-)