Habe mal ne wichtige Frage an Experten
Derzeit kommen einige Freunde und Bekannte auf mich zu, und wollen, dass ich ihr Geld für sie anlege (Gesamtwert so um die 50.000 €). Jetzt überlege ich, ob ich nicht nur einfach Tipps gebe (wäre sowieso zu umfangreich), sondern dass ich das gleich beruflich nutze und ne Art Vermögenverwaltung aufmache.
Das Problem ist, dass ich mich natürlich da auch rechtlich absichern will, und grundsätzlich ne sinnvolle Rechtsform dafür finden will. Habt Ihr da Tipps für mich wie man das am besten anfängt?!
Also was bringt zum Beispiel auch unter steuerlichen Aspekten am ehesten Sinn? Hatte anfangs eigentlich lediglich daran gedacht, dass die Leute einfach jeweils ein Onlinekonto eröffnen, und ich dann für sie die Transaktionen mit deren Vollmacht durchführe. Aber vielleicht kann ich eben ne richtige kleine Firma drauß machen, bei der ich rechtlich voll abgesichert bin und ne Gewinnprovision bekomme. Das hätte den Vorteil, dass ich dann vielleicht in einigen jahren bei entsprechendem Erfolg ne gewissen reputation habe, so daß man diese kleine Vermögensverwaltung dann eben auf nicht Bekannte/Freunde ausweiten könnte.
Steuern müssten die ja z.B. genauso zahlen wie ich. Aber vielleicht gibts da ja Rechtsformen, die das ganze günstiger machen?.
Also wie gesagt, was meint Ihr? Wie gehe ich da am besten ran? Soll ich mir da einen Berater suchen, und wenn ja, wen/wo?
Danke schon mal für die Tipps!
Grüße, katjuscha
Aber jeder muss selbst wissen was er will!!
mfg J.B.
Grüße
Es genügt nicht, keine Gedanken zu haben, man muss auch unfähig sein, sie auszudrücken.
mfg J.B.
@all
Wichtige Fragen wären z.B erstmal, ob ich überhaupt so eine Vermögensverwaltung (AG/GmbH etc.) gründen darf und wie hoch da das Stammkapital sein muss etc.!
Firma ok, aber niemals für Freunde Geld anlegen. Du bist lange Zeit der größte und dann reitest du einmal den falschen Gaul und die Freundschaft ist weg.
So war es bei mir.
Fussball- Grüße
Boxenbauer
mfg J.B.
Es genügt nicht, keine Gedanken zu haben, man muss auch unfähig sein, sie auszudrücken.
Übrigens hab ich bem googeln einen interessanten Link gefunden. Hilft mir schon etwas weiter. Werd mich aber sicher noch ein paar Wochen einlesen müssen und Monate für die Umsetzung brauchen. Nichts überstürzen. Dieser Thread dient nur dem ersten Überblick.
http://www.international-ukbusiness.com/firmauebersicht.htm
Übrigens Leute, nun macht mal nicht auf Pessimismus! ich will ja nicht mit dem typischen Deutschen anfangen, aber seid mal ein wenig optimistisch. Da will sich mal jemand selbstständig machen, und ihr ratet mir schon in der allerersten Vorplanungsphase davon ab. So wird das nix mit dem Aufschwung OST.
Grüße
heute: keine freunde, spott,scheidung, schulden und wohnt wieder bei mutti.
er dachte, er hätte ahnung- war allerdings, nachdem der neue markt baden gegangen ist.
schicksalmelodie
@Bromme, ist wirklich nett dass du mich nur warnen willst. Eigentlich denke ich da grundsätzlich nicht groß anders, aber wenn die nun bereits mehrmals auf mich zukommen, macht es für mich keinen Unterschied mehr, ob ich ihnen Tipps gebe, oder ob ich das gleich selbst in die Hand nehme. Wenn sie von mir nur Tipps bekommen, und die nicht funktionieren, würden sie genauso sauer sein. Wenn ich aber selbst mit dem Geld arbeiten kann, kann ich wenigstens schnell reagieren, was sie ja nicht können (wegen Jobs etc) und unter Umständen haben wir je nach Rechtsform vielleicht noch andere Vorteile.
mfg J.B.
d.h. du solltest, wie meyer-l. das schon beschrieben hat einen aktienclub gründen, jeder der da einzahlt wird auch über die risiken etc. aufgeklärt.
nun, der entscheidende punkt ist der, mit deiner gratifikation.
du solltest dir als vorsteher deines aktienclubs eine art aufwandsentschädigung zukommen lassen, da du ja auch alle kosten trägst, zeit, etc. musst du mit deinen leuten ausmachen.
rechtlich bist du dann abgesichert, für das versteuern ist jeder selbst zuständig, das muss !!! unbedingt drin stehen, dann bist du auf der sicheren seite.
ich wünsche dir viel erfolg, ausserdem glaube ich, das du es mit der nötigen absicherung eh schaffst, man sieht ja schon jahre hier, wie du handelst und das ist nicht schlecht.
viel erfolg
--------------------------------------------------
wünsche allen good trades
trinker
Ich schätze Deine Beiträge und nehme an, Du möchtest gern Return auf Deine Mühen. Soweit OK. Aber Bekannte beraten: vergiss es. Sobald was schief geht, zB Verluste wie in derzeitiger Börsenlage, wirst Du verantwortlich gemacht, egal was Du gesagt hast und wie Du Dich abgesichert hast.
Von der Gesellschaftsform GmbH oder AG, damit nicht Dein Vermögen haftet.
Als Dienst aufbauen, so wie Paul oder LISA o.a. bei Hall Of Finance, s. über Google.
Gruß
Tetsuo
du benötigst:
* Grundkapital von 50.000 CHF
* Standort in Liechtenstein (Briefkasten)
* Wohnort des Vorstands in Liechtenstein (Briefkasten)
* 3 Vorstände
und hast sämtliche Vorteile einer Schweizer AG:
* Haftung nur mit dem Grundkapital
* absolute steuerliche Flexibilität
* Anonymität par Excellance
Die Frage ist aber, wie du die Sache mit deinen Freunden regelst:
wenn du von dir überzeugt bist, handele folgenden Vertrag aus:
50% der Gewinne gehören dir,
dafür stehst du für 100% der Verluste gerade ...
Das spornt ungemein an und bringt dann letzendlich doch eine ganze Stange Geld ins Haus und sehr, sehr viele Kunden ...
Solltest du Fragen zur Gründung der Liechtenstein AG haben, stehe ich gerne mit eigener Erfahrung bereit ...
Ommea ....
:-))
Warum weit Reisen, wenn das Gute liegt so nah ??
Ommea ...
ansonsten ist die Ltd. in Deutschland rechtlich der GmbH gleichgestellt und damit kennt sich dann jeder deutsche Rechtsanwalt aus ...
Ommea ...
Grüße
q[o__O]p
Grüße
q[o__O]p
vielleicht ist das hier eine kleine Hilfe, wobei man sich über Vor- und Nachteile streiten kann...
..........................
Einzelunternehmen
Haftung
• Inhaber ist persönlich für alle Schulden der Unternehmung unbegrenzt haftbar
• Inhaber ist Vollhafter mit gesamten Geschäfts- und Privatvermögen
Geschäftsführung und Vertretung
• beides alleine durch den Eigentümer der Vertretung
• kann teilweise delegiert werden durch (Prokura/Handlungsvollmacht)
Mindestkapital
• nicht vorgeschrieben
• Kapitaleinlage des Inhaber in beliebiger Höhe; Veränderung durch Entnahmen / Einzahlungen /
Gewinne / Verluste
Steuerliche Behandlung
• Unternehmensgewinn unterliegt Gewerbesteuer
• Unternehmer muss seinen Gewinn der Einkommensteuer unterwerfen
Vorteile
• Kein Mindestkapital bei Gründung
• Schnelle Entscheidungsmöglichkeit
• Keine Konflikte mit anderen Gesellschaftern
• Klarheit in der Unternehmensführung
Nachteile
• Unternehmensführung abhängig von der Qualifikation des Inhabers
• Sehr großes Risiko (Haftung mit Privatvermögen)
• Begrenzte Kapitalkraft
• Beschränkte Kreditbasis
• Problem bei Nachfolgerschaft
• Leistungsvergütung wie Unternehmerlohn sind nicht als Betriebsausgaben abziehbar
..................................
Gesellschaft des bürgerlichen Rechtes (GbR)
Haftung
• Ungeschränkte gesamtschuldnerische Haftung der Gesellschafter mit dem Gesellschafts- und dem
Privatvermögen
Geschäftsführung und Vertretung
• In der Regel gemeinschaftliche Geschäftsführung und Vertretung aller Geschäftsführer
• Vertretung auch durch andere Person möglich
Mindestkapital
• Nicht vorgeschrieben
Steuerliche Behandlung
• Unternehmensgewinn unterliegt Gewerbesteuer
• Gesellschafter müssen Gewinn der Einkommensteuer unterwerfen
Vorteile
• Größere Geschäfte können durchgeführt werden
• Risikohaftung wird verteilt
• Einfache Organisationsform/Gründungsformalitäten
• Mündliche Vereinbarung möglich
Nachteile
• Haftung der einzelnen BGB-Gesellschafter mit gesamten Vermögen
.................................
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Haftung
• Haftpflicht unbeschränkt
• Nach Ausscheiden als Gesellschafter noch 5 Jahre Haftung für Verbindlichkeiten, die zu diesem
Zeitpunkt bestehen
Geschäftsführung/Vertretung
• Im Innenverhältnis:
• Für gewöhnliche Geschäfte jeder Gesellschafter
• Für außergewöhnliche Geschäfte: Gesamtbeschluss aller Gesellschafter
• Änderungen durch Gesellschaftervertrag möglich
• Im Außenverhältnis:
• Grundsätzlich für alle Gesellschafter Einzelvertretungsbefugnis
• Gesamtvertretungsbefugnis möglich, muss im Handelsregister eingetragen werden
Mindestkapital
• Gründungskapital gesetzlich nicht vorgeschrieben, Einlagen werden zwischen den Gesellschaftern
vereinbart, beliebige Höhe, Veränderungen durch Entnahmen/Einzahlungen/Gewinne/Verluste
Steuerliche Behandlung
• Unternehmensgewinn unterliegt Gewerbesteuer
• Gesellschafter müssen Gewinn der Einkommensteuer unterwerfen
Vorteile
• Relativ freie Vertragsgestaltung
• Möglichkeit der gegenseitigen fachlichen Ergänzung
• Großer Leistungsanreiz, da Eigentümer und Geschäftsberechtigte dieselben Personen sind
Nachteile
• Setzt wegen Einzelvertretung und Geschäftsführungsbefugnis größeres Vertrauen der
Gesellschafter untereinander voraus
• Persönliche Streitigkeiten könne Bestand der OHG gefährden
• Kein wesentlich größerer Finanzspielraum als bei Einzelunternehmen
• Alle Gesellschafter haften voll
• Wettbewerbsverbot für Gesellschafter
• Sondervergütungen können nicht vom Gewinn abgesetzt werden
...........................
Kommanditgesellschaft (KG)
Haftung
• Für Komplementär: unbeschränkt, unmittelbar, gesamtschuldnerisch mit Gesellschafts- und
Privatvermögen
• Für Kommanditisten bis zur Höhe der Einlage
Geschäftsführung und Vertretung
• Für Vollhafter (Komplementär):
• Haftpflicht unbeschränkt
• Nach Ausscheiden noch 5 Jahre Haftung für Verbindlichkeiten, die zu diesem Zeitpunkt bestehen
• Für Teilhafter (Kommanditisten):
• Ausschluss von der Geschäftsführung und Vertretung
• Können zum Prokuristen oder Handlungsbevollmächtigten ernannt werden
Mindestkapital
• Nicht vorgeschrieben, Einlagen in beliebiger Höhe, Veränderungen durch Entnahmen /
Einzahlungen / Gewinne / Verluste, bei Kommanditisten vertraglich vereinbarte Höhe der Einlage
Steuerliche Behandlung
• Unternehmensgewinn unterliegt Gewerbesteuer
• Gesellschafter müssen Gewinn der Einkommensteuer unterwerfen
Vorteile
• Nur formloser Vertrag nötig; wenig Einschränkung bei Inhalt des Gesellschaftervertrages
• Möglichkeit zusätzlicher Kapitalgeber, deren Haftung beschränkt ist, und die nicht zur
Geschäftsführung und Vertretung befugt sind
• Möglichkeit für Familienunternehmen Kinder als Teilhafter aufzunehmen
Nachteile
• Setzt wegen Einzelvertretung und Geschäftsführungsbefugnis größeres Vertrauen der
Gesellschafter untereinander voraus
• Persönliche Streitigkeiten können Bestand der KG gefährden
• Kein wesentlich größerer Finanzspielraum als bei Einzelunternehmen
• Alle Gesellschafter haften voll
• Wettbewerbsverbot für Gesellschafter
• Sondervergütungen können nicht vom Gewinn abgesetzt werden
• Einfluss der Kommanditisten
.............................
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Haftung
• Verbindlichkeiten – Verpflichtung der Gesellschaft als juristische Person; nur
Gesellschaftsvermögen haftet gegenüber den Gläubigern
• Kapitalverlustrisiko der Gesellschafter auf Einlage begrenzt
• Verletzt Gesellschafter schuldhaft seine Pflichten, haftet er auch mit seinem Privatvermögen, auch
nach Ausscheiden noch 5 Jahrebindung
Geschäftsführung und Vertretung
• Beides allein durch mindestens einen Geschäftsführer, nicht durch Gesellschafter, Amtszeit zeitlich
nicht beschränkt, vertritt Gesellschaft gerichtlich nach außen
• Im Gegensatz zu den Vorständen einer AG ist der GmbH-Geschäftsführer weisungsgebunden
Mindestkapital
• Stammkapital mindestens 25000 €, Stammeinlage mindestens 250 €
• Auf Stammkapital sind mindestens 25% einzuzahlen mindestens aber 12500 € für Stammeinlage
• Anteile sind nicht teilbar, werden nicht an der Börse gehandelt
Steuerliche Behandlung
• Unternehmensgewinn unterliegt Gewerbesteuer
• Unternehmensgewinn ist der Körperschaftsteuer zu unterwerfen
• Gesellschafter müssen Gewinn der Einkommensteuer unterwerfen
Vorteile
• Beschränkung der Haftung der Gesellschafter auf Stammeinlage
• Kapitalbasiserweiterung durch Aufnahme neuer Gesellschafter
• Relativ niedriges Anfangskapital notwendig zur Gründung einer Kapitalgesellschaft
• Individuelle Gestaltung des Gesellschaftsvertrags über Rechte und Pflichten besser als bei AG
Nachteile
• Hohe Gründungskosten
• Doppelte Steuerbelastung
• Hohe Insolvenzanfälligkeit
• Erforderliches Mindestkapital bietet keine ausreichende Basis
........................
Aktiengesellschaft (kleine AG)
Haftung
• Verpflichtung der AG als juristische Person, d.h. Gesellschaftsvermögen haftet in voller Höhe
• Nach Eintrag der Gesellschaft keine persönliche Haftung der Gesellschafter – nur mit Aktie
gegenüber der Gesellschaft
Organe
• Vorstand
• führt die laufenden Geschäfte eigenverantwortlich
• Vertritt die Gesellschaft nach außen
• Berichterstattung an Aufsichtsrat
• Aufsichtsrat
• Besteht aus 3 bis 21 Mitglieder und wird von Aktionären gestellt
• Vertretung der AG gegenüber dem Vorstand
• Prüfung des Jahresabschlusses
• Hauptversammlung
• Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat
• Beschlüsse über wesentliche Grundfragen
• Wahl der Aktionärsvertreter für maximal 4 Jahre
• Auflösung der Gesellschaft
• Beschluss über Verwendung des festgestellten Gewinns
Mindestkapital:
• Mindestgrundkapital 50000 €
Steuerliche Behandlung:
• Unternehmensgewinn unterliegt Gewerbesteuer
• Unternehmensgewinn ist der Körperschaftsteuer zu unterwerfen
• Gesellschafter müssen Gewinn der Einkommensteuer unterwerfen
Vorteile:
• Gute Finanzierungsmöglichkeiten
• Unproblematischer Erwerb und Übertragbarkeit von Anteilen
• Trennung Kapitalgeber und Geschäftsführung
• Möglichkeit der Haftungsbeschränkung
• Attraktiv für Führungskräfte
Nachteile:
• Komplizierter Gründung
• Hohe Gründungskosten
• Umfangreiche Publizitätspflichten
• Interessenkonflikte über Gewinnausschüttungen
Besonderheiten bei der „kleine AG“:
• keine so strengen Formalia wie bei börsenorientierten AG’s
• Zulassung der Einpersonengründung
• Keine Einreichung des Gründerberichts bei IHK
• Größere Satzungskompetenz der Aktionäre bezüglich Gewinnverwendung
• Einberufung der Hauptversammlung sowie Bekanntmachung von Tagesordnung und
Minderheitsverlangen mittels eingeschriebenem Brief
• Verzicht auf Einberufungsformalitäten bei Vollversammlung
• Verzicht auf notarielle Beurkundung bei Routine-Hauptversammlungen
• Freistellung von Unternehmensmitbestimmung bei AG’s unter 500 Arbeitnehmern
..............................
GmbH & Co. KG
Haftung:
• Für Kommanditisten bis zur Höhe der Einlage
• Unbeschränkte Haftung liegt bei der Komplementär-GmbH (diese haftet jedoch nur in Höhe Ihres
Gesellschaftsvermögens)
• Da Vollhafter eine GmbH, muss keine natürliche Person mit Ihrem Privatvermögen ganz einstehen,
es besteht also keine unbeschränkte Haftung wie bei der KG
Geschäftsführung und Vertretung:
• Die Geschäftsführung obliegt der Komplementär-GmbH, und handelt somit durch den
Geschäftsführer der GmbH
• Die Vertretung obliegt ebenso der Komplementär-GmbH
Mindestkapital:
• Mindestgrundkapital 25000 €
Steuerliche Behandlung:
• GmbH-Gewinn unterliegt:
• Körperschaftsteuerpflicht
• Gewerbesteuerpflicht
• KG-Gewinn unterliegt:
• Gewerbesteuerpflicht
• Gesellschafter müssen Ihre Gewinne der Einkommensteuer unterwerfen
Vorteile:
• obwohl eine Personengesellschaft, Beschränkung der Haftung auf Einlage der Kommanditisten
• Gewinnverlagerungen zwischen GmbH und KG bringen Steuervorteile
• Kapitalbeteiligung vieler Anleger möglich
Nachteile:
• Überbetonung des Steueraspektes
• Komplizierte Gründung
• Schlechter Ruf
--------------------------
:-))
alles deutsche Rechtsformen = für mich nicht das Optimum, aber besser als Nichts ...
Ommea ....