Fehlerhafte Nebenkostenabrechnung?
für das Bad einen Zähler für Kaltwasser und einen für Warmwasser
macht 2 Warmwasserzähler und 2 Kaltwasserzähler.
Hat man nicht getrennte Warm und Kaltwasserzähler das kann man das nicht trennen. Einzige Ausnahme ist das Vorhanden sein von 2 Kaltwasserzählern, wovon einer vor dem Durchlauferhitzer, Boiler etc. geschalten ist.
Ein Teil von der Hütte ist vermietet, per Handschlag, gute alte Handelsart.
Der Mieter darf heizen und Wasser verbrauchen soviel er will, alles Festpreis, ohne Einzelnachweis, welcher seit 8 Jahren nicht erhöht wurde und noch weitere Jahre keine Erhöhung benötigt. Er darf auch umbauen nach seinem Geschmack wenn es die Statik nicht beeinträchtigt. Ich habe gerne meine Ruhe und bin nicht der typische Verbieteallesvermieter.
Mir ist ein vertrauenswürdiger, zufriedener Mieter, der meine ganzen Kapriolen ohne murren erträgt, tausend mal lieber als 50 Euro Gewinn. Ich gebe bei Engpässen lieber 50 Euro nach bevor ich an einem Volldödel gerate.
Leider bin ich aussterbende Rasse.
Die Rechnung jedenfalls so lange nicht zahlen, wie das nicht geklärt wurde. Ich würde sofort zum Mieterverein gehen. Der Vermieter muss nachweisen, dass da mehr Leute gewohnt haben, nicht du. Das kann er nur mit Zeugen. Die wird er aber nicht finden, wenn er lügt. Ich glaub, man kann bis zu drei Wochen Besuch haben, mehrmals im Jahr, ohne dass sich das auf die im Haushalt lebende Personenzahl auswirkt.
Von einer Einigung / Information zu einem anderen Schlüssel habe ich keine Kenntnis.
Man hat mir eine Schadennummer gegeben und einen bestimmten Anwalt empfohlen.
Meine Frage ist: soll ich diesen Anwalt guten Gewissens nehmen, oder handelt er u.U. gegen meine Interessen für die Interessen der RSV?
Dafür brauchst Du erstmal keinen Anwalt.
Du legst formal Widerspruch ein und bezeichnest die entsprechende Klausel im Mietvertrag.
Ein Schreiben vom Anwalt könnte die Sache doch wahrscheinlich schneller zu einem guten Ergebnis für mich vorantreiben als mein eigenes Schreiben, oder?
Das wollte ich sowieso schon immer mal wissen für den Fall der Fälle.
geht hier unter:
Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten
Betriebskostenverordnung - BetrKV
http://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/BJNR234700003.html
Versuch es doch BITTE erstmal so.
KÖRNERFRESSER! Damit ist alles gesagt
@Metti
Ich muss noch mal drüber nachdenken. Meine Geduld ist schon arg strapaziert, weil die Probleme mit dem Vermieter seit langer Zeit andauern. :(
Wenn Du ganz sicher gehen willst, dann suchst Du Dir selbst einen, der sich auf Mietrecht spezialisiert hat. Du musst nicht den nehmen, den Dir Deine RSV vorschlägt.