Fehlerhafte Nebenkostenabrechnung?
doch für warmwasser sogar nen separaten zähler......endgeil, was man hier alles so lernt....
empfehlung von blödmann gurkenfred: schaut in die heizkostenverordnung von 1989, dann wißt ihr mehr.
empfehlung von blödmann gurkenfred: schaut in die heizkostenverordnung von 1989, dann wißt ihr mehr.
Man hat mir eine Abrechnung geschickt mit personenbezogener Aurechnung von Frischwasser, Schmutzwasser und Müllgebühren.
Im Mietvertrag steht nirgendswo, dass eine Pro-Kopf-Berechnung stattfindet.
Vor der Abrechnungsperiode wurde sogar ein Wasserzähler in meiner Mieteinheit montiert, der aber anscheinend keine brauchbaren Werte ergab. Eventuell nicht geeicht / fehlerhaft.
Kann ich auf qm-bezogene Abrechnung bestehen? Bei mir wird nämlich eine Person mehr zu Grunde gelegt als tatsächlich vor Ort gelebt hat.
Mit dieser zweiten Person muss ich nachzahlen, bei einer flächenabhängigen Berechnung müsste ich eine Rückerstattung erhalten.
Im Internet gibt es eine Fülle von Urteilen, die sagen, dass eine personenbezogene Abrechnung keine wirklich rechtssichere Methode ist.
Was denkt Ihr und wie wird bei Euch berechnet?
Im Mietvertrag steht nirgendswo, dass eine Pro-Kopf-Berechnung stattfindet.
Vor der Abrechnungsperiode wurde sogar ein Wasserzähler in meiner Mieteinheit montiert, der aber anscheinend keine brauchbaren Werte ergab. Eventuell nicht geeicht / fehlerhaft.
Kann ich auf qm-bezogene Abrechnung bestehen? Bei mir wird nämlich eine Person mehr zu Grunde gelegt als tatsächlich vor Ort gelebt hat.
Mit dieser zweiten Person muss ich nachzahlen, bei einer flächenabhängigen Berechnung müsste ich eine Rückerstattung erhalten.
Im Internet gibt es eine Fülle von Urteilen, die sagen, dass eine personenbezogene Abrechnung keine wirklich rechtssichere Methode ist.
Was denkt Ihr und wie wird bei Euch berechnet?
Wie der Bundesgerichtshof entschieden hat, kommt es, wenn für die Verteilung der Betriebskosten die Anzahl der Bewohner maßgeblich sein soll, auf die tatsächliche Benutzung an und nicht auf die melderechtliche Registrierung. Insbesondere ist das Einwohnermelderegister keine hinreichend exakte Grundlage für die Feststellung der wechselnden Personenzahl in einem Mietshaus mit einer Vielzahl von Wohnungen, vor allem angesichts der Fluktuation der Mieter bei größeren Wohnkomplexen und einer bisweilen verzögerten Meldung eines Umzugs an das Einwohnermelderegister.
Eine Umlage von Betriebskosten nach Kopfzahl setzt deshalb voraus, dass der Vermieter – für bestimmte Stichtage – die tatsächliche Belegung der einzelnen Wohnungen feststellt. Dass dies mit einem höheren Aufwand und mit gewissen tatsächlichen Schwierigkeiten verbunden sein kann, vermag nach Ansicht des BGH an dieser Beurteilung nichts zu ändern.
BGH, Urteil vom 23.01.2008, Az: VIII ZR 82/07
Quelle: Pressemitteilung des BGH Nr. 17/2008
Eine Umlage von Betriebskosten nach Kopfzahl setzt deshalb voraus, dass der Vermieter – für bestimmte Stichtage – die tatsächliche Belegung der einzelnen Wohnungen feststellt. Dass dies mit einem höheren Aufwand und mit gewissen tatsächlichen Schwierigkeiten verbunden sein kann, vermag nach Ansicht des BGH an dieser Beurteilung nichts zu ändern.
BGH, Urteil vom 23.01.2008, Az: VIII ZR 82/07
Quelle: Pressemitteilung des BGH Nr. 17/2008
Abrechnung kann ja nur ein Witz sein. Was hat die Größe einer Wohnung mit dem Wasserverbrauch zu tun?
weil es Wohnungsunternehmen nicht zumutbar ist nach #34 vorzugehen. Es wird bei großen Gesellschaften fast nur nach qm abgerechnet (oder nach tatsächlichem Verbrauch).
Wer soll die Personenzahl bei 2.000 Wohnungen nachhalten...
Wer soll die Personenzahl bei 2.000 Wohnungen nachhalten...
Wenn NIX vereinbart ist, sprich kein Schlüssel festgelegt wurde, kann Opa Xy seine Einliegerwohnung abrechnen wie er will...wel dann Potzi nachweisen muss, dass seine Ex abgehauen ist *fg*
In dem Fall, würde ich mal dringenst den Vertrag ändern.
In dem Fall, würde ich mal dringenst den Vertrag ändern.
Was hast Du nicht verstanden?
Wenn in einem MFH die Heizung auch für die Aufbereitung von Warmwasser genutzt wird, müssen natürlich Warm- und Kaltwasserzähler angebracht sein. Wie willst Du sonst den Verbrauch messen?
Wenn in einem MFH die Heizung auch für die Aufbereitung von Warmwasser genutzt wird, müssen natürlich Warm- und Kaltwasserzähler angebracht sein. Wie willst Du sonst den Verbrauch messen?
Ein Einpersonhaushalt mit 100m2 Bude geht nicht 3 mal öfter baden, nur um mit einem Vierpersonenhaushalt mitzuhalten. Spülen, Waschmaschine, Toilette usw kommt noch dazu.
Diese Wasseruhr in meiner Mietwohnung wurde nun nicht zur Grundlage erhoben, obwohl sie extra dafür angeschafft wurde.
Der Vermieter kann nicht beweisen, wie viele Leute in den anderen Wohnungen gelebt haben (siehe McMurphy's Law). Warum soll ich also mit 2 Köpfen zahlen, wenn es nur im Melderegister womöglich so erfasst war, wenn andere vielleicht mit 10 dort gewohnt haben?
Der Vermieter kann nicht beweisen, wie viele Leute in den anderen Wohnungen gelebt haben (siehe McMurphy's Law). Warum soll ich also mit 2 Köpfen zahlen, wenn es nur im Melderegister womöglich so erfasst war, wenn andere vielleicht mit 10 dort gewohnt haben?
Wenn seine Frau wüsste, dass er hier sein ganzes Leben, und auch Ihres, breittritt, hätte er sicherlich gute Chancen auch Single zu werden.
der lacht sich zuhause vorm Klappi kaputt und vögelt seine Tennislehrerin
=)
Ne Ehe ist schon super - aber nur mit der richtigen Frau !
=)
Ne Ehe ist schon super - aber nur mit der richtigen Frau !