Fehlerhafte Nebenkostenabrechnung?
Aufstellung in der Abrechnung:
- Warmwasserkosten 39,80 qbm x .......
- Kaltwasserkosten 92,70 qbm x .......
- Abwassergebühren 92,70 qbm x .......
Hätte die Position Kaltwasserkosten nicht logischerweise 52,90 qbm ausweisen müssen?
Desweiteren taucht eine Position "Abrechnungsservice" auf. Diese Position ist doch nicht umlagefähig auf den Mieter, oder?
Und noch nen Tip.....kauf Gulfside !
Sind denn nicht alle Vermieter ehrlich und äußerst gewissenhaft ?
;q)#
P.S.: Außerdem meinst Du "Widerspruch", glaube ich.
Ich unterstell erstmal vielen Vermietern das sie gerne eine falsche Abrechnung erstellen um hinterher zu sagen "oh entschuldigen sie bitte, wir haben uns geirrt".Ist mir bisher in jeder Wohnung passiert, sind eben Erfahrungswerte.
danach hält man ihnen den von ihnen selbst unterschriebenen vertrag unter die nase und sie merken, daß sie die nebenkosten ablatzen müssen. wegen geringer merkfähigkeit wußten sie natürlich nicht mehr, was im vertrag steht......tststs.
und dann:
"oh entschuldigen sie bitte, wir haben uns geirrt".Ist mir bisher bei jeder Wohnung passiert, sind eben Erfahrungswerte.
http://www.frag-einen-anwalt.de/...ebenkostenabrechnung-__f39918.html
Ich hätte es nicht besser ausdrücken können
;-)
wo gibts sowas??? in der zone?
ich würde die ganze abrechnung in frage stellen. hört sich sehr suspekt an.
wie immer gilt auch hier: ein blick ins gesetz und in den vertrag erleichtert die rechtsfindung.......
blaubärgrüsse
@1 Belegeinsicht verlangen, Umlageschlüssel prüfen und dann weiter sehen.
Aber idR ist Wasser nicht sooooo teuer.
Das ist doch nicht richtig?????
dennoch richtig. Hängt davon was dir für die Einzelpositionen in
Rechnung gestellt wurde.
du hast 92,7qbm Kaltwasser entnommen diese Kosten beim
örtlichen Versorger x € mal 92,7.
davon wurden 39,8 qbm erwärmt. das erwärmen kostet y € mal 39,8
(hier dürfen dir natürlich nicht nochmal die Entnahmekosten in Rechnung gestellt werden)
das gesamte entnomme Wasser (egal ob kalt oder warm) wurde gegen eine
Gebühr von z € in die Kanalisation abgeleitet. Kostet wieder 92,7 qbm mal z €.
Da man im Normalfall kein Warmwasser beim Versorger entnimmt sind Kaltwasserentnahme- und Abwassermenge i.d.R. identisch. Die Erwärmung der Teilmenge Warmwasser wird seperat ermittelt und abgerechnet.