Entführter Amerikaner im Irak offenbar geköpft


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Neuester Beitrag: 19.05.04 23:18
Eröffnet am:11.05.04 19:57von: BeMiAnzahl Beiträge:90
Neuester Beitrag:19.05.04 23:18von: eliteverbandLeser gesamt:7.812
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749 Postings, 7629 Tage ipollitwillst du mir jetzt drohen? o. T.

 
  
    #76
12.05.04 17:17

13393 Postings, 7535 Tage danjelshake@ sittingbull

 
  
    #77
12.05.04 17:56
kann sein, aber die amis werden zu bestien wenn es ums öl geht....  

749 Postings, 7629 Tage ipollitsiehst du danjelshake ,

 
  
    #78
12.05.04 18:08
du und Sitting Bull... ihr unterscheidet euch nur durch die Seite auf der ihr steht, die Denkweise ist identisch. Und ich kann diese Denkweise nicht ertragen, weil sie vollkommend verblendet und deformiert ist... und zu solchen tragischen Ereignissen führt, die wir alle beklagen...  

4560 Postings, 8983 Tage Sitting BullIpolit Matwejewitsch,

 
  
    #79
12.05.04 18:22
aber ein Messer an Deiner Kehle, geführt von einem Moslem, das kannst Du ertragen, ja?

Psychedelisches Gesülze.  

69033 Postings, 7561 Tage BarCodeipollit, keine Chance,

 
  
    #80
12.05.04 18:34
wenn man zwischen die Fronten gerät/sich dorthin begibt. Das gilt hier im Talking Board, ist aber nur ärgerlich, ansonsten ungefährlich.

Im Irak hat man da richtig schlechte Karten.


"ihr unterscheidet euch nur durch die Seite auf der ihr steht, die Denkweise ist identisch. Und ich kann diese Denkweise nicht ertragen, weil sie vollkommend verblendet und deformiert ist... und zu solchen tragischen Ereignissen führt, die wir alle beklagen... "

Genau so ist es ... leider.

Gruß BarCode  

13393 Postings, 7535 Tage danjelshakestimmt net ipollit

 
  
    #81
12.05.04 18:36
du hast meine postings net richtig gelesen!!
ich hab geschrieben, dass ich jede form von gewalt verabscheue!
ich kanns nur nichmehr hören, dass die iraker alle als terroristen dargestellt werden und die amis nach wie vor als "befreier" dargestellt werden. das ist alles.
ich stelle mich auf gar keine seite.
nur eins steht fest, den großen max brauchen die da unten nich markieren... die haben sich schon mit der besatzung genug scheiße erlaubt!  

4 Postings, 7365 Tage eliteverbandEnthauptung des Amerikaners im Irak

 
  
    #82
19.05.04 14:52
Ok die U.S Army hat viele Fehler gemacht,aber solche sachen macht man
im 21.jahrhundert nicht mehr.
 

3067 Postings, 7885 Tage clipwas is im 21. jahrhundert anders als in den vorige

 
  
    #83
19.05.04 15:03
n

steinzeit is on....nur auf einem anderen niveau  

4 Postings, 7365 Tage eliteverbandIrak Krieg

 
  
    #84
19.05.04 15:11
1. Es gibt nur zwei zustände:Krieg oder Frieden!
2. Im Irak ist der Krieg beendet.
3.Das heist ganz klar:Die Zivilbevölkerung hat sich friedlich zu verhalten.
4. Die Besatzungsmacht natürlich auch.
5.Sollte wie im falle des Iraks,kleine bewaffnete Banden die Besatzer
angreifen müssen die sich logischer weisse wehren!
6.Die Iraker haben glück das es U.S u. Britische Soldaten sind,und Keine
Wehrmacht oder Waffen SS.  

8584 Postings, 8498 Tage Rheumax@Kopfverband

 
  
    #85
19.05.04 15:16
Seltsamerweise hält sich das Völkerrecht nicht an deine Vorgaben.
Es gesteht der Bevölkerung  das Recht auf Widerstand gegen die Besatzungsmacht zu.  

3067 Postings, 7885 Tage clip@elite

 
  
    #86
19.05.04 15:17
ich glaube du solltest mal deinen verband wechseln.  

741 Postings, 7398 Tage rotfrontDas Völkerrecht zum Thema: Die Pflichten einer

 
  
    #87
19.05.04 15:20
Die Pflichten einer Besatzungsmacht

Wenn wie in Bagdad und anderen irakischen Städten Plünderer Recht und Ordnung auf den Kopf stellen oder in Spitälern die Versorgung Kranker, Verletzter oder Verwundeter zusammenbricht, müssen die Besatzer einschreiten.  

Das gebietet das Völkerrecht in den Genfer Konventionen in deren Erstem Zusatzprotokoll und in der Haager Landkriegsordnung (HLKO). Bereits das Haager Abkommen von 1907 verpflichtete die Sieger eines bewaffneten Konflikt, «alle (...) Vorkehrungen zu treffen, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten».

Plünderungen sind «ausdrücklich untersagt». Im Kampf gegen Gesetzlosigkeit und Anarchie sollen nach Möglichkeit die Landesgesetze beachtet werden. Für die angemessene Ahndung schwerer Straftaten sind Gerichte der Sieger zuständig.

Die Versorgung der Bevölkerung mit Lebens- und Arzneimitteln gebietet die IV. Genfer Konvention von 1949. Reichen die Vorräte im Lande nicht aus, müssen die Besatzer sie aus dem Ausland herbeischaffen. Zudem müssen sie für ein funktionierendes Gesundheitswesen sorgen.

Hilfsaktionen anderer Staaten oder humanitärer Organisationen für die Besiegten hat die Besatzungsmacht zu fördern. Sie darf allerdings kontrollieren, ob die ins Land gelassenen Spendenpakete tatsächlich nur Lebensmittel, Medikamente, Kleidung und Ähnliches enthalten
sda    

741 Postings, 7398 Tage rotfrontDas meint die taz zum Thema

 
  
    #88
19.05.04 15:23
Der gewaltsame Widerstand im Irak ist völkerrechtswidrig", sagt Michael Bothe

Der Krieg der USA gegen den Irak war illegitim - doch Angriffe auf die US-Besatzer rechtfertigt dies nicht. Noch nicht?

taz: Welche Rechte haben die US-Amerikaner gegenüber den Aufständischen im Irak?

Michael Bothe: Als Besatzungsmacht haben sie nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, für Sicherheit und Ordnung zu sorgen. Dazu gehört das Vorgehen gegen Kriminalität und bewaffnete Banden.

… auch wenn sich diese Bewaffneten als Freiheitskämpfer verstehen?

Es gibt kein individuelles Recht, gegen eine Besatzung mit Waffengewalt vorzugehen, auch wenn diese völkerrechtswidrig entstanden sein mag.

Gibt es denn kollektive Rechte, sich gegen eine Besatzung zu wehren?

Der Irak, vertreten durch die alte Regierung, hatte ein Recht auf Selbstverteidigung. Doch was jetzt geschieht, kann man nicht dem Irak als Völkerrechtssubjekt zurechnen. Eventuell könnte aber eine neue, sehr breite Befreiungsbewegung als Völkerrechtssubjekt anerkannt werden. Die Leute um Muktada al-Sadr sind dazu aber nicht relevant und gefestigt genug. Dies sieht man auch daran, wie er sich vorgestern dem Willen des Großajatollahs Ali al-Sistani untergeordnet hat.

Die Situation im Irak verändert sich täglich …

Ja, auch wir Völkerrechtler müssen die Situation ständig neu analysieren. Sollte es zu einem allgemeinen Aufstand mit dauerhaften organisatorischen Strukturen kommen, dann könnte die Situation anders aussehen.

Existieren denn universell akzeptierte Regeln, wann eine Befreiungsbewegung als neues Völkerrechtssubjekt anerkannt wird?

Nein. Naturgemäß ist hier vieles umstritten. Was den einen noch als Terrorismus gilt, ist für die anderen schon Befreiungskampf. Ein Indiz ist die Anerkennung durch andere Staaten oder internationale Organisationen. Derzeit erkennt niemand, auch nicht der Iran, militante schiitische Gruppen als Vertreter der irakischen Bevölkerung an.

Was wäre die Folge, wenn eine Befreiungsbewegung völkerrechtlich anerkannt wird?

Daraus folgen bestimmte Rechte und Pflichten des Kriegsvölkerrechts. So muss eine ausländische Interventionsmacht gefangene Kämpfer der Bewegung dann als Kriegsgefangene behandeln und darf sie nur bei Nachweis anderer Straftaten als Kriminelle einstufen. Zugleich müssen die Kämpfer dieser Bewegung als solche erkennbar sein. Anschläge durch nicht als Kämpfer gekennzeichnete vermeintliche Zivilisten sind vom Völkerrecht nicht gedeckt.

Was gilt für einen breiten, aber relativ ungeordneten Volksaufstand ganzer Städte?

Auch hier dürfte es wohl noch kein Recht auf Widerstand im Namen der irakischen Bevölkerung geben. Dennoch müssen sich die Teilnehmer einer derartigen "Levée en masse" an das Kriegsvölkerrecht halten - und sie müssen auch so behandelt werden. Das Kriegsvölkerrecht regelt nicht das Recht zum Krieg, sondern die Art der Kriegsführung.

Ist die Situation, zum Beispiel in Nadschaf, bereits als Volksaufstand einzustufen?

Das ist aus der Ferne schwer zu beurteilen. Wenn es aber nicht nur um einzelne Anschläge geht, sondern um echte Kampfhandlungen, dann spricht das für einen Aufstand.

Haben Sie den Eindruck, dass das Kriegsvölkerrecht für die US-Armee im Irak eine Rolle spielt?

Auf jeden Fall. Die "Rules of Engagement", auf deren Grundlage die US-amerikanischen Unterführer agieren, pflegen - so viel ist bekannt - auch von rechtlichen Überlegungen bestimmt zu sein. Das ist zu begrüßen. Ob man diesen Überlegungen im Ergebnis immer zustimmen kann, steht auf einem anderen Blatt.

In Falludscha belagert die US-Armee die Stadt, um die Herausgabe der Mörder von vier US-Bürgern zu erzwingen. Ist das zulässig?

Eine Besatzungsarmee darf nach der vierten Genfer Konvention keine Kollektivstrafen anwenden. Deshalb halte ich das Vorgehen der US-Armee in Falludscha für sehr bedenklich.

Sie haben im Vorjahr den Krieg im Irak als unzulässigen Angriffskrieg kritisiert. Hält dieser Verstoß gegen die UNO-Charta heute noch an - oder ist er inzwischen durch UNO-Resolutionen gewissermaßen geheilt?

Die Vorgeschichte, also den militärischen Angriff auf den Irak, bewertete der UN-Sicherheitsrat bisher nicht. Die UNO-Resolutionen stellen vor allem die Pflichten der USA und ihrer Verbündeten als Besatzungsmacht fest.

In der Resolution 1511 vom Oktober 2003 hat der Sicherheitsrat aber eine "multinationale Truppe" im Irak unter Führung der Vereinigten Staaten erwähnt. Ist das nicht als eine nachträgliche völkerrechtliche Legalisierung der Besatzung zu verstehen?

Hierin kann kein UNO-Mandat für die Besatzung gesehen werden. Es wird nur betont, dass die Besatzungsstreitkräfte zur "Aufrechterhaltung von Sicherheit und Stabilität" im Irak verpflichtet sind.

Die völkerrechtliche Situation im Irak ist aus Sicht der USA also noch nicht bereinigt.

Nein. Das ist aber keine Rechtfertigung für die aktuellen Angriffe auf die Besatzungstruppen.

INTERVIEW: CHRISTIAN RATH

taz Nr. 7335 vom 16.4.2004, Seite 12, 169 Interview CHRISTIAN RATH

 

4 Postings, 7365 Tage eliteverband@clip

 
  
    #89
19.05.04 23:12
Du lebst wohl in einer Fantasiewelt!!  

4 Postings, 7365 Tage eliteverbandIrak Krieg

 
  
    #90
19.05.04 23:18
Falls es noch niemand bemerkt haben sollte.
Seit dem 11.9.2001 befindet sich das Abendland im Krieg mit den Moslems!
Das endziel dürfte jedem klar sein!  

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