C.A.T. Oil - Die Katze überschlägt sich fast
So so da kann man ja richtig Kasse machen wenn man jetzt einsteigen würde wenn es dann überhaupt 15,2€ werden!
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Utl.: • Vorstand hat Joma Industrial kontaktiert, um Klarheit über deren Absichten zu erhalten
• Bis heute kein schriftlicher Nachweis über Übertragung der Anteile innerhalb des Großaktionärs verfügbar
• CEO Manfred Kastner: "Im Interesse aller Aktionäre der C.A.T. oil AG, unserer Kunden und Mitarbeiter fordern wir Joma Industrial abermals nachdrücklich auf, der Gesellschaft ihre Absichten zeitnah offenzulegen."
Fusion/Übernahme/Beteiligung
Wien, 05. November 2014 - Der Vorstand der C.A.T. oil AG (O2C, ISIN: AT0000A00Y78; "das Unternehmen")strebt Klarheit zu dem vermeintlichen Wechsel innerhalb des Großaktionärs CAT. Holding sowie dem öffentlichen Übernahmeangebot an, das Joma Industrial Source Corp. ("Joma Industrial") am 31. Oktober 2014 angekündigt hat. Der Vorstand wird im Sinne seiner Aktionäre, Kunden und Mitarbeiter alle angemessenen Schritte unternehmen, um Unsicherheiten zur künftigen strategischen Ausrichtung des Unternehmens zu vermeiden.
Manfred Kastner, Vorstandsvorsitzender der C.A.T. oil AG, sagte: "Bisher liegen die Intentionen des vermeintlichen neuen Großaktionärs im Dunkeln. Im Interesse aller Aktionäre der C.A.T. oil AG, unserer Kunden und Mitarbeiter fordern wir Joma Industrial abermals nachdrücklich auf, der Gesellschaft ihre Absichten zeitnah offenzulegen."
Der Vorstand hat Joma Industrial am 31. Oktober 2014 gebeten, einen schriftlichen Nachweis über den vermeintlichen Erwerb der 50,25%igen Anteile an der CAT. Holding zu erbringen. Darüber hinaus hat der Vorstand Joma Industrial aufgefordert, Informationen zur Absicht, den Plänen zu Strategie und Vorstandszusammensetzung sowie zur Finanzierung des geplanten öffentlichen Angebots zu geben. Bis heute wurden diese Anfragen von Joma Industrial oder dessen Vertretern nicht beantwortet.
Der Vorstand hat zudem von Dr. Walter Höft die Bestätigung erhalten, dass der vermeintliche Verkauf seiner Anteile an CAT. Holding nicht geplant war. Dr. Höft bestätigte außerdem, dass er in der Folge Joma Industrial gebeten hat, einen schriftlichen Nachweis bereitzustellen, der die Übertragung seiner Anteile an der Skible Holdings Limited und damit mittelbar an der CAT. Holding belegt.
Darüber hinaus wurde der Vorstand informiert, das Joma Industrial die Beteiligung von Anna Brinkmann, Chief Operating Officer der C.A.T. oil AG und Aktionärin der CAT. Holding in Frage stellt. Anna Brinkmann hält über die AB PCO und die CAT. GmbH Consultancy Agency Trade & Co (Cyprus) 49,75% an der CAT. Holding. Zudem ist sie mit rund 11% direkt an der C.A.T. oil AG beteiligt und damit insgesamt größte Aktionärin des Unternehmens. Die AB PCO wurde informiert, dass Joma Industrial am Bezirksgericht in Nikosia (Zypern) eine Klage auf Auflösung der CAT. GmbH Consultancy Agency Trade & Co (Cyprus) eingereicht hat. Anna Brinkmann wird ihre Interessen unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten verteidigen.
www.catoilag.com
Wer gewinnt natürlich wieder mal die Bank!
Die meisten Anleger werden schon wissen was sie tun, sie könnten ja verkaufen !
Sollte sich die Möglichkeit ergeben falls sich die Lage in der Ostukraine entspannt der Ölpreis wieder steigt und der Rubel wieder steigt und das mit der Übernahmen geklärt ist was da jetzt hinter steckt dann kann es sein das ich vielleicht hier einsteige das kommt ganz auf die Rahmen Bedingungen an!
Nur so wie es jetzt aussieht lasse ich erstmal die Finger von der Aktie!
das übernahmerecht unterscheidet einfache erwerbsangebote, übernahmeangebote und pflichtangebote
Übernahmeangebot
Sofern das Erwerbsangebot freiwillig, aber auf Kontrollerlangung über die Zielgesellschaft gerichtet ist, liegt der Sonderfall des Übernahmeangebots vor. Für ein Übernahmeangebot gelten neben den allgemeinen Vorschriften für ein einfaches Erwerbsangebot (§§ 10 ff. WpÜG) die speziellen Regelungen der §§ 29 ff. WpÜG (vgl. § 34 WpÜG).
Pflichtangebot
Ein Pflichtangebot muss grundsätzlich abgeben, wer auf irgendeine Weise, unmittelbar oder mittelbar die Kontrolle über eine Zielgesellschaft erlangt hat, ohne dass diesem Ereignis ein Übernahmeangebot vorausgegangen ist (§ 35 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 WpÜG). Für das Pflichtangebot gelten die Regelungen der §§ 10 ff. WpÜG (Pflichtangebote) und der §§ 29 ff. WpÜG (Übernahmeangebote). Allerdings gehen die speziellen Regelungen für ein Pflichtangebot (§§ 35 ff. WpÜG) vor (§ 39 WpÜG).
http://www.wiso.uni-hamburg.de/fileadmin/bwl/..._2012-2013_Teil_8.pdf
§ 26 UebG Preis des Angebots
(1) Der Preis eines Pflichtangebots oder eines freiwilligen Angebots zur Kontrollerlangung darf die höchste vom Bieter oder von einem gemeinsam mit ihm vorgehenden Rechtsträger (§ 1 Z 6) innerhalb der letzten zwölf Monate vor Anzeige des Angebots in Geld gewährte oder vereinbarte Gegenleistung für dieses Beteiligungspapier der Zielgesellschaft nicht unterschreiten. Dasselbe gilt in Bezug auf Gegenleistungen für Beteiligungspapiere, zu deren zukünftigem Erwerb der Bieter oder ein gemeinsam mit ihm vorgehender Rechtsträger (§ 1 Z 6) berechtigt oder verpflichtet ist. Der Preis muss weiters mindestens dem durchschnittlichen nach den jeweiligen Handelsvolumina gewichteten Börsenkurs des jeweiligen Beteiligungspapiers während der letzten sechs Monate vor demjenigen Tag entsprechen, an dem die Absicht, ein Angebot abzugeben, bekannt gemacht wurde.
Gesetzestext (Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. November 2014)
Maurice Gregoire Dijols, London + M.A.S. Holding AG, Schattdorf (Schweiz) + Singinvest Asian Fund, George Town (Cayman Islands) ---100%--> Joma Industrial Source Corp., Road Town, Tortola (Britische Jungferninseln) ---100%--> Skible Holdings Limited, Limassol (Zypern) ---100%--> Coraline Limited, Limassol (Zypern) ---Kommanditistin zu 49,75%--> CAT. GMBH CONSULTING AGENCY TRADE & COMPANY (CYPRUS), Nikosia (Zypern) [eine Kommanditgesellschaft]*** ---100%--> Fairtune Limited, Nikosia (Zypern) ---100%--> CAT. HOLDING (CYPRUS) LIMITED, Nikosia (Zypern) ---rd.47,70%--> C.A.T. oil AG
***Komplementär-GmbH dieser KG ist die CAT. Trading Ges.m.b.H., Baden (Österreich). Sie hält einen KG-Anteil von 0,5%. Die Komplementär-GmbH wird zu 100% von Coraline Limited gehalten. Die mittelbare Beteiligung der Coraline Limited an der CAT. HOLDING addiert sich dadurch auf (49,75% + 0,5% =) 50,25%
Anna Brinkmann ---100%--> AB PCO ---Kommanditistin zu 49,75%--> CAT. GMBH CONSULTING AGENCY TRADE & COMPANY (CYPRUS), Nikosia (Zypern) ---100%--> Fairtune Limited, Nikosia (Zypern) ---100%--> CAT. HOLDING (CYPRUS) LIMITED, Nikosia (Zypern) ---rd.47,70%--> C.A.T. oil AG
kontrollierender Gesellschafter der CAT. GMBH CONSULTING AGENCY TRADE & COMPANY (CYPRUS) im Sinne des § 22 Abs. 3 Z. 2 ÜbG*** ist nach behauptung der Joma nicht mehr Anna Brinkmann (49,75%), sondern mit 50,25% (s. oben #4590) Joma bzw. Dijols /M.A.S. Holding /Singinvest Asian Fund
***§ 22 UebG Angebotspflicht
(3) Eine mittelbare kontrollierende Beteiligung liegt vor, wenn eine Beteiligung an einer Zielgesellschaft ......
2. durch eine ... Aktiengesellschaft oder durch einen Rechtsträger anderer Rechtsform gehalten wird und es Anteilsrechte oder sonstige Rechte ermöglichen, einen beherrschenden Einfluss auf diesen Rechtsträger auszuüben.
vielmehr hat Joma Industrial am 27.10. sämtliche Anteile an der Skible Holdings Limited erworben
*** lesenswert: http://magazin.spiegel.de/EpubDelivery/spiegel/pdf/46847752
1. bei der Übernahme auf österr. Recht berufen
2. bei der Zahlung auf dt. Recht?
Bloß, weil CATOil in D gehandelt wird?
Von der österreichischen Übernahmekommission hieß es, man sei gemäß dem Paragrafen 27b UebG*** grundsätzlich - gemeinsam mit den deutschen Behörden (BaFin) - für C.A.T. oil zuständig (C.A.T. oil hat seinen Firmensitz in Wien, notiert aber an der Frankfurter Börse), http://www.finanzen.at/nachrichten/aktien/...l-geht-weiter-1000357945
***https://www.jusline.at/...m_Inland_und_Notierung_im_Ausland_UebG.html