Balda schnelle 100 Prozent
Seite 138 von 546 Neuester Beitrag: 25.04.21 01:43 | ||||
Eröffnet am: | 28.11.08 20:05 | von: tradingstar | Anzahl Beiträge: | 14.627 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 01:43 | von: Gabrieleygyy. | Leser gesamt: | 2.984.088 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 1.080 | |
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So langsam kommt auch die Berichterstattung hinterher. Schlagzeilen wie 'Kunststoffspezialist Balda wehrt rebellischen Großaktionär ab' sollten doch für was gut sein.
Sehr gut :-)
Ha, ha, ha:
"Der Konzern verweigert Elector aufgrund des Fehlers die Erstattung von Kosten für die Einberufung und Vorbereitung der Hauptversammlung."
Prost Mahlzeit, wenn das alles war 1,05% Plus. Eigentlich ist ja nichts passiert und entschieden, außer ein paar Leute waren heute umsonst in Berlin. Die ganze Aufregung für einen Kurs, den wir schon einmal hatten. Ick wes nich
Mann oh Mann, ich denke, jetzt werden sich die Parteien um die Kosten streiten, neuer Rechtsstreit? Kenn mich im Aktienrecht nicht aus, aber jeder Aktionar, der dort war, sollte schauen, ob es eine Möglichkeit der Kostenerstattung, gegen Elector ODER Balda gibt. Je Frechheit sowas. Ich glaube leider, der Drops ist noch nicht gelutscht...
Denke auch, dass der aktuelle Kurs die HV nicht widerspiegelt, zumal ich weiß Gott auch keinen positiven Effekt am Ausgang erkennen kann. Weiter ein Schiff mit angeschossenem Kapitän!
billig rein kommen, wenn es auf der HV etwas negatives gegeben hätte ;-)
weißt schon ;-)
kenne "meine" Trader :-))
das könnte ganz schön ins Auge gehen, gerade gefunden;
http://www.nw-news.de/owl/regionale_wirtschaft/..._in_Bitterfeld.html
Die "Veranstaltung" nannte sich um 10.00Uhr noch aoHV der Balda AG, mit Verspätung begann die Veranstaltung um 10.25 Uhr und wurde schnell in eine InfoVeranstaltung umgetauft.
Das heißt, Balda hat das Einladungsverfahren für ungültig erklärt und ein Verschulden den Vertretern der Elector GmbH und der beauftragten Veranstaltungsfirma zugewiesen. Punkt!
Im Saal waren dann NULL stimmberechtigte Aktionäre, es waren aber viele interessierte Balda Aktionäre im Saal. Verstanden? Man muss es wohl überschlafen.
...wenn also Intersse besteht machen wir hier eine Infoveranstaltung, meinte Dr. Naschke.
Ein besonderer Aufruf ging an Herrn van Aubel. Er möge doch bitte seine Gedanken, Ziele , Absichten darlegen.???
Außer Bemerkungen zum Verfahren dieser "Veranstaltung" - keine Beiträge.
Dann kamen die Beiträge der Aktionäre. Ich habe gute Beiträge gehört. Meine Vorrednerin (verdammt, ich habe den Zettel mit ihrem Namen verlegt) hat in einem tollen Redebeitrag Herr van Aubel mit fast chirurgischer Treffsicherheit zerlegt. Es war eine Freude für alle Aktionäre OHNE Stimmrecht dieser Frau zuzuhören.
Ergebnis dieser Veranstaltung: Angriff abgewehrt, aber ??
Noch etwas sehr wichtiges, ich habe in den verschiedenen Foren insges. über 313.000 Stimmanteile vereint. Danke. jEo
Nö!?
@Interessierter #3435 Schadensersatz
Wie wär´s denn mit ´ner Sammmelklage der Berlin-Fahrer wg. Kostenerstattung? In USA ist so etwas üblich!
P.S.: Hab heute noch mal aufgestockt. Dank Ihrefelde.
Gruß udario
Keine ordnungsgemäße Ladung, keine Stimmberechtigung der anwesenden Aktionäre. Mal sehen, wie sich vA dazu äußert. Hat vA dazu überhaupt keine Stellung bezogen, jeo?
@jeo: vielen Dank für die Info!!!
Sammelklage klingt gut, geht hier glaube ich vernichte. Kann ich aber nur behaupten. Ne Idee: Zusammenschluss zu einer Rechtsfähigen Vereinigung (was für eine wäre das?) und dann klagen. Aber denke, dass geht nicht, da die Forderungen in die Vereinigung eingebracht werden.
Ist aber auch unnötig: Forderungen an Gegner mit Fristsetzung stellen, nach Deutschland klagen. Dazu braucht man aber eine Anspruchsgrundlage? Gibt es eine? Dann gäbe es eine Klageflut :-) Dies sind nur meine Gedanken und keine Rechtsberatung, nur allgemeine Hinweise. Jeder muss individuell seine Situation beurteilen oder beurteilen lassen.
@ udario , Sie sind schon ein Scherzkeks !
In Deutschland sind Sammelklagen in der Form der class action nicht zulässig, da dem deutschen Recht eine Gruppenbetroffenheit fremd ist. Jeder Kläger muss seine individuelle Betroffenheit, seinen individuellen Schaden und die Kausalität zwischen beidem darlegen und nachweisen.
Quelle : http://de.wikipedia.org/wiki/Sammelklage
mfg
Ich frage mich die ganze Zeit, warum ein großaktionär die einzuladende Gesellschaft nicht bestimmen können soll, wenn die Einladung doch jederzeit von ihm auszusprechen ist? Ich hoffe, dass waren stichhaltige drei (!) Gutachten, Kosten UNS ja schließlich auch eine Menge und helfen nicht, wenn das Theater in die Verlängerungüber unzählige Akte geht.
udario, guter Vorschlag. Ich persönlich sehe es so, ein Besuch in Berlin bei Joe Cocker mit Hotel kostet auch so viel ... und eine Theatervorstellung war das allemal.
Interessierte, vA kämpfte nur um den Status "das ist hier eine aoHV". Er hat auf Angriffe, Fragen - auch Unterstellungen - nicht geantwortet.-
jEo