Balda schnelle 100 Prozent
Seite 136 von 546 Neuester Beitrag: 25.04.21 01:43 | ||||
Eröffnet am: | 28.11.08 20:05 | von: tradingstar | Anzahl Beiträge: | 14.627 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 01:43 | von: Gabrieleygyy. | Leser gesamt: | 2.983.880 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 872 | |
Bewertet mit: | ||||
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Meine gesamten Ersparnisse habe ich in Balda nicht zum Spaß angelegt. Es gibt eben auch Kleinanleger die es nicht so dicke haben, nur bei der Spasskasse kriege ich ja auch keine Zinsen die über der Inflationsrate sind. Deshalb mein Angegement in Balda.
genau das sind auch meine Bedenken. Zumal es bei Q-Celle ja aktuell auch politische Nachbeben gibt. Stand die Tage ein Artikel bei SpiegelOnline. Habe leider keinen Link. Seriös ist anders!
Bedenke, dass die Marktkapitalisierung unter den liquiden Mitteln abzüglich von Verbindlichkeiten von Balda liegt. Das ist grundsätzlich eine gute Situation zum investieren. Grundsätzlich, und hier meine Meinung, keine Empfehlung. Aber mit etwas Risikobereitschaft ist es dabei wohl besser Kong zu gehen und nicht die Tageskurse zu analysieren (jedenfalls ab Morgen ;-)).
Bin gespannt!
Den Artikel habe ich gelesen. Da geht es um Subventionen und Insidergeschäfte, die bei Q-Cells abgelaufen sind. Du hast vollkommen recht, seriös geht anders.
@Buntspecht53: Ein Investment in Balda ist und bleibt ein Risikoinvestment. Zwar mit Potenzial, aber trotzdem riskant. Auch mich hat der Artikel in der WiWo geärgert. Besonders die Aussage, dass die Aktionäre es nicht richtig machen können und Balda auf jeden Fall der Verlierer ist. Das will kein Aktionär hören. Zum Glück bin ich auch bei ProSieben investiert. Da klingelt in sechs Tagen mächtig die Kasse! 5 Euro 60 Dividende pro Aktie ist kein Pappenstiel.
Zeitpunkt: 18.07.13 12:21
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Kommentar: Einstellen von Boardmails - Bitte der Moderation melden.
Ja, aber die Aussage am Ende des Artikels, es werde bei einer Niederlage von Abels weitere juristische Schritte gebentwickelt, heißt es aus seinem Umfeld, ist für mich einfach nur sschlechter Journalismus. Quelle? So etwas ist Geschäftsschädigend. Wäre ich vA würde ich dagegen vorgehen. Meine Meinung. Positiv gesehen: klingt wie ne Drohung, um den Kurs zu drücken, damit man billiger reinkommt ;-)
Ich lob mir momentan auch meine IVU, wirft endlich was ab! Dir viel Erfolg mit ProSieben!
man sollten dem mal mitteilen das er sich um ein funktionierendes Gehirn bemühen sollte - vielleicht bekommt er ja eins was richtig tickt.
Das wird ja immer lustiger hier - man oh man ist das amüsant. Hoffe mal das es heute Nachmittag auch noch so ist - nicht das ich mir noch Taschentücher im Aldi holen muß.
Zeitpunkt: 18.07.13 12:12
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Kommentar: Off-Topic - Bitte sachlich beim Threadthema bleiben.
Wer weiß den schon, was hier überhaupt noch stimmt? Hier im Forum und bei Balda. Hier ist viel gepostet wurden, aber was Organspende geschrieben haben soll, ist unglaublich.
Zeitpunkt: 18.07.13 12:21
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Kommentar: Off-Topic - Bitte beim Threadthema bleiben.
Ja Herr Naschke hat zwar die Tagesordnungspunkte, nur zur Diskussion zugelassen, aber es erfolgen keine Beschlüsse!
Balda: Heutige außerordentliche Hauptversammlung kann keine Beschlüsse fassen
DGAP-News: Balda AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung Balda: Heutige außerordentliche Hauptversammlung kann keine Beschlüsse fassen
18.07.2013 / 12:04
Drei Rechtsgutachten bestätigen schwerwiegenden Fehler des einladenden Aktionärs Elector GmbH
Aktionäre konnten sich nicht wirksam zur Hauptversammlung anmelden
Berlin, 18. Juli 2013 - Die Aktionäre der Balda AG können auf der heute in Berlin stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung keine Beschlüsse fassen. Grund ist ein schwerwiegender und irreparabler Fehler des Aktionärs Elector GmbH (Elector), der zu der Hauptversammlung eingeladen hatte: Die Aktionäre konnten sich nicht wirksam zur Hauptversammlung anmelden. Dies ist aber die Voraussetzung für die Teilnahme und Stimmrechtsausübung.
Elector hat in ihrer Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung angegeben, dass sich die Aktionäre bei dem von Elector, nicht aber von der Balda AG beauftragten Dienstleister Haubrok Corporate Events GmbH (Haubrok) anmelden sollen. Das war unzulässig. Dies stellen drei Gutachten von renommierten Aktienrechtlern fest, die dem Aufsichtsratsvorsitzenden und Versammlungsleiter Dr. Michael Naschke vorliegen. Erforderlich ist demnach die Anmeldung bei der Gesellschaft. Die Anmeldung bei Haubrok genügt nicht, weil die Gesellschaft mit der Beauftragung von Haubrok nicht einverstanden war.
Hintergrundinformationen Nachdem es im Anmeldevorgang zur Hauptversammlung zu zahlreichen Unregelmäßigkeiten gekommen war und der Balda AG am Ende der Anmeldefrist noch keine Informationen zum Anmeldestand vorlagen, hat die Gesellschaft prüfen lassen, ob der Dienstleister Haubrok von Elector als Anmeldestelle bestimmt werden durfte.
Auf der Basis schwerwiegender Bedenken der eigenen Rechtsanwälte beauftragte die Balda AG sodann drei renommierte Gutachter mit einer eingehenden Prüfung. Diese kamen unabhängig voneinander alle zu dem Ergebnis, dass ein schwerwiegender Einberufungsfehler vorliegt. Die außerordentliche Hauptversammlung kann daher keine rechtmäßigen Beschlüsse fassen.
Vor diesem Hintergrund sah sich der als Versammlungsleiter berufene Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Michael Naschke gezwungen, der Hauptversammlung mitzuteilen, dass er keine Abstimmung zu den vorgeschlagenen Tagesordnungspunkten zulassen werde. Allerdings ließ er die Debatte zur Tagesordnung zu. Einziger Gegenstand der Tagesordnung ist die komplette Neubesetzung des Aufsichtsrates der Balda AG mit Kandidaten von Elector.
Der Aufsichtsratsvorsitzende hatte der Elector GmbH bzw. ihrem geschäftsführenden Alleingesellschafter Dr. Thomas van Aubel noch vor der Einberufung der Hauptversammlung angeboten, den Dienstleister PR im Turm HV-Service AG als Anmeldestelle vorzusehen, der bereits bei einer Vielzahl von Hauptversammlungen der Balda AG tätig gewesen war. Dieses Angebot lehnte Elector ab und gab in der von ihr veröffentlichten Einladung zur Hauptversammlung stattdessen eigenmächtig die Haubrok Corporate Events GmbH als Anmeldestelle an.
Der Fehler bei der Einberufung der Hauptversammlung ist allein der Elector GmbH zuzurechnen. Die Kosten, die ihr bei der Einberufung und Vorbereitung der Hauptversammlung entstanden sind, können daher nicht von der Balda AG erstattet werden.
http://www.finanznachrichten.de/...n-keine-beschluesse-fassen-016.htm
Zeitpunkt: 19.07.13 10:08
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Kommentar: Off-Topic - Threadfremder Wert
Ich hoffe, dass die Gutachter nicht irren! Denn wenn ein Aktionär zur aHV einberufen kann, könnte dieser doch auch die Modalitäten bestimmen? Mal je Idee: warum hat man nicht einfach abgestimmt und anschließend, bei einem Ergebnis, welches einem nicht passt, die mangelnde Beschlussfähigkeit gerügt. Klingt für mich (spekulativ), als ginge Naschke, davon aus, dass Elector die Nase vorn haben würde...
Super, Hahnenkampf zwischen zwei Juristen, die mal Partner waren....
Hoffe, das geht am Ende nicht zu unseren Lasten.
Hm, ob Elector wohl ne aHV einberuft?
Mann, mir tun die ganzen Aktionäre leid, die dort sind und Zeit und Geld investiert haben.