BEATE UHSE - The Real Hot Stock!!
Seite 174 von 262 Neuester Beitrag: 07.06.23 09:18 | ||||
Eröffnet am: | 26.04.12 13:50 | von: Happy End | Anzahl Beiträge: | 7.528 |
Neuester Beitrag: | 07.06.23 09:18 | von: factsolnie | Leser gesamt: | 1.331.765 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 480 | |
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Nur meine Meinung :)
Was ist mit den Sanierungsgewinnen ?
Wie wird die Bilanz im Falle eines Cold-IPO saniert ? Man bedenke Kapitalmaßnahmen.
Du kannst uns Ariva-Lesern #4325 hoffentlich erklären oder mittels Quellen belegen ?
Wenn Du euer eigenes Insolvenzrecht nicht kennts, dann ist es sehr traurig wie Du dort drüben Auftritts !
Lese euer Deutsches Insolvenz Recht mal durch, da findest Du auf alle Deine Fragen die passenden Antworten !
Denn Deine ganzen Spielchen gehören nicht in ein Forum wo man über Aktien spekuliert, sondern sind nur Spam und am spamen beteilige ich mich nicht !
Und das meine ich Ernst !
Du bist vielleicht die Börsen-Mama, kannst aber auch nur halbseidene Börsenberichte kopieren und immer wieder das selbe Wenn, dann hätte und wenn und aber in copypaste ständig wiederholen.... Das ist einfach Spam...Nichts anderes
Ich schreibe stets von Spekulationen die nach eurem Insolvenzrecht möglich sind und Aktiengeschäfte sind Spekulationen...Und Nicht das was Gestern passiert ist, mit Link und Erklärung, das interessiert hier keine Sau mehr !!!!!
Es ist fragwürdig, ob zu Börsenthemen eine "wünsch-dir-was-Diskussion" angemessen ist.
Sind deine Spekulationen denn möglich oder sind sie es nicht ? Einfach ein kurzer Link auf einen Belege und alle sind happy.
Oder fällt dir das evtl. schwer ?
Sorry, aber wir hier drüben bezeichnen das als Lemming !
Daher irritieren mich hier auch einige Aussagen heute.
Schon traurig das die selbsternannten Aktionärsschützer so unwissend sind...
Aber gut, dann erklärt euch eine Amerikanerin was in Eurem Insolvenzrecht steht !
Auszug aus dem Insolvenz-Recht:
"""Nachträgliche Anordnung oder Aufhebung der Eigenverwaltung
Die Eigenverwaltung kann im eröffneten Verfahren durch die erste Gläubigerversammlung eingerichtet werden, auf Antrag der Kopf- und Summenmehrheit. Eine bereits angeordnete Eigenverwaltung kann nach den Reglungen durch das ESUG wieder aufgehoben werden, wenn dies
die Gläubigerversammlung mit Summen- und Kopfmehrheit (§ 272 Abs. 1 Nr. 1 InsO) oder
ein absonderungsberechtigter Gläubiger oder ein Insolvenzgläubiger, der glaubhaft machen kann, dass ihm durch die Eigenverwaltung erhebliche Nachteile drohen (§ 272 Abs. 1 Nr. 2 InsO),
beantragt.""""
Und einen Nachweis, ob die Behauptungen wahr sind, will man mir hier auch nicht geben ?
Da wird die Wahl nun eng.
Meine kritische Meinung.
"(3) Zum Insolvenzverwalter kann der bisherige Sachwalter bestellt werden."
https://dejure.org/gesetze/InsO/272.html
Das war dann wohl nichts, Aktienflüsterin. Sorry, aber willst du die AG wirklich in die Zerschlagung schicken ?
Ja, und ein Regelinsolvenzverfahren kann dann somit sofort eingestellt werden wenn es der bestellte Insolvenzverwalter anordnet bzw. dieser kann dann die AG an den neuen Investor veräußern, wenn dieser zum Beispiel die Aktienmehrheit besitzt oder eine Sperrminorität aufgebaut hat und somit deine anderen Gläubiger blockieren oder überstimmen kann.
Damit ist aller beschlossener Quatsch von Gestern durch Deine Gläubiger hinfällig und Null&Nichtig ! ;-)
Aber Du weisst es ja immer besser.....
Man Tbhomy....Du weisst NICHTS.....rein gar NICHTS und hast wirklich absolut 0,00 Ahnung von eurem eigenen Insolvenzrecht..... Traurig !!!!!!
Diskussion beendet !!!!!!!!!!!!!!
Man sollte das Insolvenzrecht nicht nur zitieren können, sondern es auch in seiner Umserzung verstehen.
Insolvenzaktien sind ncihts für Unerfahrene. Zu komplex das Thema.
Meine Meinung.
Hast vollkommen Recht, das ist Nichts für Unerfahrene die nur von Google leben und copypaste betreiben und dabei nicht einmal verstehen was sie da pausenlos spamen als selbsternannte Aktionärschützer....lach
Geh noch mal zum studieren ...kann ich nur empfehlen !
Aktienflüsterin, wie geht man hier denn short ??
Einen Zock timen ? Was ist das denn ? Absprache zum Zocken ?
Warten halt alle auf einen Zock mich inbegriffen so langsam könnte der Kurs mal steigen rote Farbe im Depot ist nicht so schön.
Da müssen wir halt alle durch...
Glück Auf
Nur wer kauft jetzt noch "oben", wo der Insolvenzplan und das Schicksal der AG und Aktie bekannt
gemacht wurden ?
Die letzten bleiben vermutlich auf ihren Aktien sitzen.
Ach, zu dem ist ja noch nicht einmal ein Delisting terminiert worden, was bei jeder, absolut jeder Aktie exakt vorher angekündigt wird mit genauen Zeitangaben.
Davon ist bis dato gar NICHTS verkündet worden !
Aber gut, er begreift ja noch nicht mal das "zocken" bzw. "Zock timen" , ich vermute auch mal das in seiner Welt ihm der dead cat bounce Begriff total fremd ist, denn nach seinen Wertestellungen und Verständnis was Börse angeht, ist das zu 100% absolut unmöglich und doch machen es so gut wie alle Aktien, egal ob sie noch 5 Cent Wert sind oder 0,001 und kurz vor dem delisting stehen.
Aber ich schreibe jetzt nicht zu viel. Es werden ja eh stets alle Beträge gemeldet und man muss dann wieder jeden Punkt und jedes Komma belegen, eine Link befügen, genau erklären und belegen und dann wir doch wieder alles gelöscht....schmunzel..
Wir Alle, endschuldigung, fast Alle Wissen um was es geht und sind am Start.
Er halt nicht, aber ich denke ihm geht es mehr um grüne Sternchen, um Anerkennung, Ruhm und Ehre.... Kann ich auch mit leben, wenn es glücklich macht !? Wir wollen Geld verdienen und darum zockt man in Pennystocks, weil da die Volatilität extrem hoch ist und sehr viele große trader, fonds und Zocker solche Aktien plötzlich in die Höhe hiefen... man muss halt dann nur einen Tick früher raus, als die großen Burschen :-)
Die Hohe Kunst des zocken´s ..........