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Seite 5 von 12 Neuester Beitrag: 06.02.07 13:57 | ||||
Eröffnet am: | 25.09.06 17:04 | von: MahatmaGan. | Anzahl Beiträge: | 278 |
Neuester Beitrag: | 06.02.07 13:57 | von: Der Dozent | Leser gesamt: | 47.628 |
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also da ist jetzt eine Zusatzinfo drin für alle, die Sequence geil finden ;-)) - wieso gibt es dazu kein feedback ? - ist ja schließlich ein Glücks- äh Gripsspiel ;-)))
Beste Grüße
hopades
>>Quelle:ntv
Freitag, 20. Oktober 2006
Bekämpfung der Spielsucht
Sportwetten-Monopol bleibt
Das staatliche Monopol auf Sportwetten soll in Deutschland vorerst unangetastet bleiben. Darauf hat sich die Konferenz der Ministerpräsidenten (MPK) der 16 Bundesländer in Bad Pyrmont geeinigt.
"Die Eckpunkte für den Monopol-Staatsvertrag sind gebilligt worden. Die abschließende Beratung ist für den 13. Dezember vorgesehen. Zuvor soll es allerdings noch weitere Anhörungen geben", sagte Staatssekretär Martin Stadelmaier, Chef der Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz. Der neue Staatsvertrag soll voraussichtlich 2008 in Kraft treten und eine Laufzeit von vier Jahren haben.
Das Ergebnis entspricht weitgehend den Vorstellungen des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und seiner meisten Verbände. Es bedeutet eine klare Absage der Politik an private Sportwetten-Anbieter wie "bwin", aber auch an den Fußball, der auf eine Teilliberalisierung des Marktes drängt.
Rheinland-Pfalz und hatten zunächst diese Option bevorzugt, sich allerdings in Bad Pyrmont der Mehrheit der Länder gefügt. "Ein Grund dafür ist die Erkenntnis, dass das Konzessions-Modell nicht so leicht umzusetzen ist", erklärte Stadelmaier.
Mit dem neuen Gesetz kommen die Regierungschefs einer Forderung des Bundesverfassungsgerichts (BVG) vom März dieses Jahres nach, das das Monopol auf Sportwetten in seiner derzeitigen Gestalt gerügt und insbesondere eine stärkere Bekämpfung der Spielsucht angemahnt hatte. Die vierjährige Laufzeit soll eine Überprüfungsphase für das staatliche Monopol darstellen.
Niedersachsens Regierungschef Christian Wulff (CDU) wies als amtierender Vorsitzender der MPK darauf hin, dass in den neuen Staatsvertrag über den Bereich der Sportwetten hinaus der gesamte Bereich der Lotterien einbezogen werden soll. Von den Einnahmen aus Lotteriesteuer sowie den Konzessionsabgaben der staatlichen Sportwette Oddset und des staatlichen Lotto- und Toto-Blocks profitierte der organisierte Sport in Deutschland im Jahr 2004 mit rund 540 Millionen Euro. Für 2005 liegen noch keine offiziellen Zahlen vor.
Für den Fall der Festschreibung des Monopols wollen DOSB, Deutscher Fußball-Bund (DFB) und Deutsche Fußball-Liga (DFL) an Oddset beteiligt werden. Die zusätzlichen Einnahmen sollen den Verlust an privaten Wettanbietern im Sponsoring vor allem im Fußball teilweise auffangen. So investiert bwin derzeit rund 25 Millionen Euro jährlich in diesen Bereich.
- es ist nicht alles so einfach, wie die Suche nach einem neuen Teamchef... -
von Rechtsanwalt Michael Terhaag
- bitte vergleichen Sie zu diesem Thema auch unsere weiteren Berichte und Beiträge -
Die EM ist vorbei. Griechenland und Otto Rehagel sind Europameister.
Hier in Deutschland geht nicht nur die Diskussion um den neuen Fußball-Bundestrainer, sondern insbesondere auch um die Partie zur rechtlichen Einordnung und Zulässigkeit von Sportwetten im Internet weiter.
Hierbei müssen wieder einmal recht unterschiedliche Entscheidungen verkündet werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir hier teilweise die Kenntnis der vergangenen Aufsätze voraussetzen. Eine aktuelle Tendenz lässt sich aber an dieser Stelle aber konstatieren: während die Lizenzen aus der ehemaligen DDR derzeit etwas straucheln, bekommen EU-Genehmigungen etwas Oberwasser. In ihrer Kombination ist diese Entwicklung alles andere als glücklich.
Ganz aktuell ist noch der neue Staatsvertrag der Länder zum Lotteriewesen (StVL) zu vermelden, mit dem sich die Begünstigten der vorliegenden Monopolisierung von Lotterien und Sportwetten, eine neue rechtliche Grundlage geschaffen haben.
Nur am Rande sei hier erwähnt, dass die BRD nun aber wieder ein richtiges Online-Casino aufzuweisen hat. Nachdem sich die Hamburger Pforten unlängst geschlossen hatten, können die Hessen nun in Wiesbaden virtuell die kleine Kugel rollen lassen.
Aber bleiben wir bei den Sportwetten und schauen uns die hier besprochene Partie zwischen staatlichen und privaten Wettanbietern im Rennen um eine mögliche Modernisierung des Glücksrechts in Deutschland einmal der Reihe nach an…
1:0 für die Privaten (Führungstreffer Österreich)
Zu Jahresbeginn bereits hatte das Landgericht Karlsruhe in seiner Entscheidung vom 21. Januar 2004 - 14 O 3/04 – KfH III - entschieden, dass Anbieter von Pferdewetten auch Sportwetten an einen in Österreich geschäftsansässigen und dort hinreichend lizenzierten Buchmacher vermitteln dürfen. Nach Auffassung der Kammer für Handelssachen seien schon der § 284 des Strafgesetzbuches sowie die Baden-Württembergische Wettverordnung mit Europarecht und hier insbesondere der „Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit“ nicht vereinbar. Insbesondere stelle eine solche Vermittlung von Sportwetten kein unlauteres Verhalten im Sinne des § 1 UWG a. F. dar und sei hiernach nicht wettbewerbswidrig.
2:0 (durch Standardsituation aus spitzem Winkel vor Amtsrichtern)
Ebenso konsequent und vergleichsweise kurz hatten im März 2004 das Amtsgericht Bremen - Az: 74 Ds 601 Js 7083/03 - aber auch erneut das Amtsgericht Recklinghausen - Az. 32 Ds 11 Js 474/04 - entschieden, dass im Falle der Vermittlung von Sportwetten an einen Buchmacher aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat die Vorschrift des § 284 Abs. 1 StGB tatbestandsmäßig nicht erfüllt sei und die Wettvermittler daher keine Strafe erwartet.
1:2 und 2:2 (Anschluss und Ausgleich der öffentlichen Hand vor OVG's)
Verwaltungsgerichte kanzeln auf der einen Seite die aus der Zeit kurz vor der Wiedervereinigung resultierenden Lizenzen mittlerweile höhergerichtlich für die alten Bundesländer als dort unzulässig ab. Hierbei sind sich sowohl der bayerische Verwaltungsgerichtshof als auch das Oberverwaltungsgericht Münster dahingehend einig, das solche Lizenzen nicht zur Vermittlung von Sportwetten in Nordrhein-Westfalen oder Bayern berechtigen.
2:3 für private Anbieter (erneute Führung nach Vorlage Gambelli)
Auf der anderen Seite kam Anfang Mai 2004 das Verwaltungsgericht Karlsruhe zur Zulässigkeit der Vermittlung von Sportwetten aus einem lokal ansässigen Wettbüro an englische Wettspielanbieter. Unter offensichtlicher Einwirkung des Urteils des Gerichtshofes der europäischen Gemeinschaften „Gambelli“ vom 6. November 2003 kamen die erkennenden Richter hier zum Ergebnis, dass durch die Untersagung ein Eingriff in die europarechtliche Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit vorliege. Auch unter Berufung auf den zuletzt besprochenen Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes Kassel vom 9. Februar 2004 führten die Richter ihre Zweifel daran aus, ob die in Baden-Württemberg bestehende Regelung zur Beschränkung des Angebots von Sportwetten angemessen und erforderlich sei. Besonders interessant ist hierbei die für ein Hauptsacheverfahren angekündigte „kritische Überprüfung“ im Lichte des Artikels 12 Abs. 1 Grundgesetz (Berufsfreiheit). Hierbei soll durchleuchtet werden, ob die Veranstaltung von Sportwetten in staatlicher Monopolregie überhaupt geeignet sei, die mit der Veranstaltung solcher Glückspiele verbundenen Gefahren einzudämmen, wenn mit „aggressiver Werbung“ selbst eingehend zur extremen Ausweitung solcher Spielangebotsmöglichkeiten beigetragen werde.
Großchance vor dem BGH - kein Treffer
Ganz sicher kein Aprilscherz war das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofes zu Sportwetten vom 1. April 2004 – Az: I ZR 317/01 - In der Sache ging es eigentlich darum, ob die deutsche Tageszeitung „Die Welt“ auf ihrer Internetseite in einem redaktionellen Beitrag per Hyperlink eine Verknüpfung mit der Internetadresse eines in Österreich lizenzierten Glückspielunternehmens herstellen darf. Während der Bundesgerichtshof entschied, dass dem Herausgeber der Zeitung keine Prüfung hinsichtlich einer möglichen Strafbarkeit des Glückspielangebotes oblegen hat, nimmt das höchste deutsche Zivilgericht beinahe etwas beiläufig zum gesamten Themenkomplex Stellung. Hierzu führt das Gericht wörtlich aus:
„Es wird in Zweifel gezogen, dass die inländischen Vorschriften über die Erteilung von Erlaubnissen zur Veranstaltung von Glückspielen und die Verwendung der Strafvorschrift des § 284 StGB mit den gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheiten der Niederlassungsfreiheit (Artikel 46 EG) und der Dienstleistungsfreiheit (Artikel 49 EG) vereinbar sind“.
Ein zusätzlicher Verweis in diesem BGH-Urteil auf das richtungweisende –wenn auch teilweise überbewertete Urteil des Gerichtshofes der europäischen Gemeinschaften „Gambelli“ vom 6. November 2003 tut hierbei sein Übriges und schürt die Hoffnung auf Liberalisierung des Wettgeschäfts.
3:3 Ausgleich durch die Bundesländer
Anfang Juli ist nunmehr der Staatsvertrag der Länder zum Lotteriewesen in Deutschland in Kraft getreten. Sinn dieses Staatsvertrages ist die ansonsten länderspezifische Auslegung des deutschen Sportwettenrechts bundesweit zu vereinheitlichen. Bei genauerer Hinsicht darf zudem vermutet werden, dass die Regelungen nicht zuletzt dazu geeignet und bestimmt sein werden, die staatliche Einkunftsquelle des weitgehenden Glückspielmonopols in Deutschland noch ein wenig aufrecht zu erhalten..
Aus nordrheinwestfälischer Sicht ergibt sich aus den Regelungen kaum Neues. Zwar manifestieren sie die grundsätzliche Möglichkeit eine behördliche Erlaubnis zum Betrieb öffentlichen Glückspiels (d.h. heißt Lotterien, aber auch Sportwetten) zu erhalten, nennt aber quasi im gleichen Atemzug eine Vielzahl möglicher Versagungsgründe.
So regelt § 7 Abs. 1 StVL in diesem Zusammenhang, dass die Erlaubnis nicht erteilt werden darf, wenn nicht auszuschließen ist, dass die Veranstaltung des Glückspiels wegen des insgesamt bereits vorhanden Glückspielsangebotes, insbesondere im Hinblick auf die Zahl der bereits veranstalteten Glückspiele, den Spielbetrieb in besonderer Weise fördert.
Hiermit wird dem staatlichen Standardargument zur Versagung einer Glückspielerlaubnis Vorschub geleistet. Dieses geht regelmäßig dahin, dass es bereits hinreichend vorhandene (staatliche) Glückspielangebote gibt, die eine weitere Erlaubnis nicht nötig und damit nicht möglich machen…
Es bleibt abzuwarten, ob die Regelungen dieses Staatsvertrages, aus denen sich unmittelbar für Dritte wohl ohnehin keine Rechte ableiten lassen dürften, den aktuellen Entwicklungen standhalten. Insbesondere die zuletzt durch den BGH noch einmal klar ausgesprochenen Zweifel an der Gemeinschaftsrechtsmäßigkeit des deutschen Sportwettenrechts lassen sich hiermit wohl ganz sicher nichts ausräumen. Vielleicht hat ja einmal ein unmittelbar Betroffener den Mumm und das Kleingeld, eine mögliche Gemeinschafts- und Verfassungswidrigkeit dieses Vertrages gerichtlich überprüfen zu lassen.
Zwischenfazit:
Natürlich ist auch dieser Bericht wieder nur eine Momentaufnahme der langjährigen Diskussion. Eine klare Regelung oder gar Modernisierung des deutschen Sportwettenrechts scheint insgesamt durchaus möglich. Aber wie sagte König Otto auf die Kritik an seinem veralterten Spielsystems vor dem Titel? „Modern ist, wer gewinnt!“ ;-) In diesem Sinne…
Man sollte fairnesshalber realistisch bleiben und jedem die Entscheidung selbst überlassen, ob man noch hofft und riskiert oder seine letzten Schäfchen ins Trockene holt...
läst das dich auch nicht zweifeln?
gruss zadar
darauf ab.Sollte sich Fluxx ausweiten können,stehen hohe Investitionen
an,bei dieser knappen Kapitaldecke und jetzt noch die unausgegorende
rechtliche Situation,da kannst du er 1€ im Spielkasino machen als bei Fluxx.
Wer Respekt vor Geld hat steigt aus.
und das wird nie und nimmer geschehen...hier geht es um halbe volkswirtschaften.
ich denke, dass die politik sich schön langsam umdrehen wird....das sie sagen werden,wegen der vielen jobs,und wegen der eu wird das monool gekippt...sie werden nicht sagen, dass sie wegen drohender verluste das monopol kippen werden.schön langsam wird der schwenk kommen.und hier sehe ich das einzige problem.wie wird der zustand bis zum endgültigen kippen des monopolols sein? werden fluxx und co bis dahin so weitermachen dürfen wie bisher? werden sie finanziell diese phase überleben, weil bis dahin wirklich keine werbung? es gibt sehr viele unbekannte...aber im ganzen glaube ich, dass man diese fimen nicht wird asradieren...enteignen können.wie will man das den aktionären erklären?das eine firma an die börse darf, nicht nur eine firma, deren rechtslage nicht geklärt ist?
ich denke wir werden unser recht bekommen.
denn wenn nicht, wird das die wirtschaft und den glauben ans syste massivst erschüttern.mann merkt ja auch, dass die medien pro liberalisierung schreiben..dass auch die medien dieses ausnützen der staatsmacht nicht hinnehmen wollen....unter vorwand irgendwelcher schutzbedürfnisse.denn wer weiss was als nächstes unter staatskontrolle gestellt wird!?.
grazer
mitmischt gehen die Kurse nach unten .Die Unsicherheit ist der
Tod einer Aktie,egal was jedere Einzelnde denk ,hofftt oder
welche Ansicht er hat.Alles aber wirklich alles ist bei Fluxx in
einer Grauzone, dass ist für ein Kursanstieg Gift,nur interressant
für Spekulanten,doch wer möchte davon abhängig sein.
medigene bei 5.50 und bei 7.50 verkauft und mit fluxx werde ich genauso absahnen da bin ich mir ziemlich sicher mir reichts wenn der kurs auf 5.50 klettert und das wird er.
gruss zadar
immer wenn ein anleger Gewinne macht,dass ist ja auch der Grund einer
Investition. Trotzdem habe ich bei Fluxx kein Nerv mehr.Im Augenblick
bieten andere Werte bessere Chancen.
gruss zadar
aproppo fluff hab ich noch zeit muss nicht umbedingt verkaufen
Deutscher Lotto-Staatsvertrag laut EU nicht rechtmäßig - Spiegel
HAMBURG (AP)--Die EU-Kommission hält den von den deutschen Ministerpräsidenten geplanten Staatsvertrag zum Lotteriewesen für nicht rechtmäßig. Weil die Regelungen private Anbieter benachteiligen, widersprächen sie der Dienstleistungsfreiheit und verstießen deshalb gegen EU-Recht, sagte Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel".
Niemand hindere Deutschland daran, strenge Regeln fürs Glücksspiel zu erlassen. "Es müssen nur Regeln sein, die für jeden gleichermaßen gelten, also für private und staatliche Anbieter", sagte der irische Politiker. Das Argument, staatseigene Lottogesellschaften seien weniger profitorientiert als die private Konkurrenz, bestritt der EU-Kommissar laut Vorabmeldung.
Außer gegen Deutschland habe die EU-Kommission bereits gegen acht weitere Mitgliedstaaten Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. "Ich hoffe, dass wir nicht mit allen beteiligten Staaten bis zur letzten Instanz gehen müssen. Aber wenn die Länder nicht einsichtig sind, werden wir das tun", sagte McCreevy.
Die Ministerpräsidenten der Länder hatten sich am Donnerstag auf ihrer Konferenz in Bad Pyrmont auf den Entwurf eines neuen Staatsvertrages geeinigt. Sie wollen am staatlichen Monopol festhalten.
Webseite: http://www.spiegel.de
DJG/abe
Wenn das nicht "bullish" ist.(über 4€ steigen dann alle wieder ein)
Der frühe Volgel fängt den Wurm!
19:41 23.10.06
Fluxx AG: OLG Düsseldorf bestätigt Bundeskartellamtsbeschluss zum Lottovertrieb
Corporate News übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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- Lotto-Vertrieb im Supermarkt steht nichts mehr im Wege
- Neuer Staatsvertrag muss sich an europäischem Kartellrecht messen
Das OLG Düsseldorf hat heute die sofortige Umsetzung des
Bundeskartellamtsbeschlusses von Ende August in allen wesentlichen Punkten
bestätigt. Somit bleibt die Beschwerde des Deutschen Lottoblocks gegen den
Sofortvollzug ohne Wirkung. Die Lottogesellschaften sind ab sofort wieder
dazu verpflichtet, Spielscheine aus dem Stationärvertrieb von FLUXX
entgegenzunehmen. Darüber hinaus dürfen wegen der vom Kartellamt
festgestellten Wettbewerbswidrigkeit sowohl das Regionalitätsprinzip als
auch Teile des so genannten Regionalisierungsstaatsvertrages nicht weiter
angewendet werden.
Weiterhin bekräftigt das OLG, dass Lottogesellschaften Verträge nicht ohne
sonstigen Anlass allein deshalb kündigen dürfen, weil ordnungsbehördlich
zugelassene Glücksspiele über terrestrische Vermittlungsstellen vermittelt
werden. Besonders hervorzuheben ist die Feststellung des OLG, dass auch der
neue Lotteriestaatsvertrag, der im Dezember von den Ministerpräsidenten der
Bundesländer verabschiedet werden soll, an den Maßstäben des europäischen
Kartellrechts zu messen ist.
FLUXX AG
Stefan Zenker
Tel.: (040) 85 37 88 47
Mail: stefan.zenker@fluxx.com
Welche wkn ist'n die gültige???
A0JRU6 kurs 3,39 oder
576350 kurs 4,08
lg. limi
Und dann das OLG ... hätten die sich das nicht früher überlegen können???!!!
@hopades
Nun vergiß deine Charttechnik, du hast dich und andere damit schon genug in die "Irre" geleitet. Tatsache ist, ohne das OLG-Urteil hätten wir jetzt definitiv KEINEN Kursanstieg! Und ich gehe mal davon aus, dass deine Chartanalyse keine Gerichtsurteile vorhersehen kann! Also verschone uns bitte mit Doppeltiefs in diesem Zusammenhang. Danke!
danach: auf der Basis eines leicht aber immerhin positiv versetzten (Doppel-)Doppeltiefs (August - Oktober) natürliche Grenze, sprich längere Verweildauer oder hektische Bewegungen, um die 8 wegen der 200-Tage-Linie und des Vor-W-Konsolidierungsniveaus (W liegt ebenfalls eindeutig vor) im Mai und Juni - dazwischen ein kurzes Gefecht um die 6 €
kurzfristig !, Fundamental - langfristig wärst jetzt Du dran !
wie immer
hopades