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Seite 4 von 12 Neuester Beitrag: 06.02.07 13:57 | ||||
Eröffnet am: | 25.09.06 17:04 | von: MahatmaGan. | Anzahl Beiträge: | 278 |
Neuester Beitrag: | 06.02.07 13:57 | von: Der Dozent | Leser gesamt: | 47.017 |
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und Wettanbietern.Ist nur ein Bundesland dagegen,kippt der Vertrag.
Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz sind bekanntermaßen keine Freunde
vom Staatsmonopol,wollen eine Liberalisierung.In die gleiche Kerbe schlägt
auch,ausgerechnet,einer von der CSU,der Fraktionschef Joachim Herrmann.
Gehe es den Ländern um beachtlichen Einnahmen,müssen sie auch andere
Anbieter zulassen.So sagt es im übrigen auch der Europäische Gerichtshof.
Bei einen Staatsmonopol würden die jährlichen Einnahmen um 940 Millionen
Euro sinken.
Der Ausführliche Wortlaut ist in der "Welt" zulesen.
Es werden auf jedenfall spannende Wochen für Bwin ,Fluxx und Co.
bwin kann in Sachsen vorläufig weitermachen / Eilantrag gegen Verbotsverfügung erfolgreich - Einstweiliger Rechtsschutz - Aktie steigt um 12,4 Prozent
Der private börsenotierte Internet-Sportwettenanbieter bwin darf sein Geschäft im deutschen Bundesland Sachsen vorerst weiter betreiben. Das Verwaltungsgericht Dresden gab am Dienstag einem Eilantrag gegen die vom Land Sachsen verhängte Verbotsverfügung statt. Damit genießt das in Neugersdorf ansässige deutsche bwin-Tochterunternehmen betandwin e.K. einstweiligen Rechtsschutz.
Bwin wollte mit seinem Antrag verhindern, dass es vor einem gerichtlichen Widerspruchsverfahren und einer möglichen Klage zum Sofortvollzug des vom Regierungspräsidium Chemnitz im August verfügten Verbots und damit gegebenfalls auch zu angedrohten Zwangsmaßnahmen kommt.
Nach Ansicht der Dresdner Richter überwiegt das Interesse des Wettanbieters an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes das staatliche Interesse am Sofortvollzug des Verbots. Andernfalls werde die wirtschaftliche Existenz des Antragsstellers gefährdet. Zudem drohe der Verlust von 52 Arbeitsplätzen. Es sei nicht erkennbar, dass die vom Wettunternehmen ausgehende Gefahr so groß sei, das eine sofortige Untersagung nötig sei.
Das zuständige Regierungspräsidium hatte am 10. August verfügt, dass das Unternehmen keine Sportwetten mehr anbieten oder vermitteln noch dafür werben darf. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Dresden ist allerdings nicht offensichtlich, das die ursprünglich nach dem Gewerbegesetz der DDR erteilte Erlaubnis zur "Eröffnung eines Wettbüros für Sportwetten" nicht auch die Geschäft mit der Vermittlung der staatlichen Oddset-Wetten und deren Vermarktung im Internet erfasst. Diese Praxis sei zudem jahrelang vom Freistaat Sachsen nicht beanstandet worden.
Die Verwaltungsrichter verwiesen auf das Grundsatzurteil des deutschen Bundesverfassungsgerichtes vom März. Dieses hatte das staatliche Wettmonopol für grundsätzlich zulässig erklärt, sieht in der gegenwärtigen Ausgestaltung des staatlichen Sportwettenmonopols aber einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit. Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist Beschwerde beim sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen möglich.
Die bwin-Aktie konnte in der Zwischenzeit weiter zulegen. Bis gegen 16.50 Uhr stieg der Kurs gegenüber dem Vortagesschluss um 12,4 Prozent auf 19,78 Euro. ggr
WKN 76755
ISIN AT0000767553
WEB http://www.bwin.com
Autor: APA/AFP/ggr
Der Staatsvertrag wird so nicht durchkommen sagte Hans-Jörg Arp(CDU)
wir dürfen den Markt nich weiterhin zementieren.Es wird gravierende
Korrekturen geben, sagte auch Martin Stadelmeier (SPD).alles läuft
auf ein Kompromiss hinaus.
Der jetzige Staatsvertrag gilt unter Rechtsexperten als Verfassungswidrig.
Im November wird das "Placania-Urteil"des Europäischen Gerichtshof erwartet,daß
für Zündstoff sorgen wird.
Das "Placania-Urteil" sieht eine Öffnung des Glück.-und Wettspielmarktes vor.
Das sagte der RechtsexpertenMartin Arendts,somit soll die Dienstleistungsfreiheit
durchgesetzt werden.
Alles andere,so die EU,wäre eine Vertragsverletzung.
Der Markt muß kpntroliert geöffnet werden und private Anbieter zulassen.
gleich,abgesehen davon,die anderen Medien sind durch den Ländern
schon besetzt.
Nein, entweder kommt die Freiheit für die kommerziellen Lottoanbieter - und zwar ganz, oder wir müssen uns weitere Monate/Jahre mit einem Monopol des Staates herumschlagen, der auf Dauer zwar nicht zu halten sein wird, aber dann wohl alle privaten Anbieter in die Knie zwingen wird, bis diese pleite sind!
Der Münchner Polizeipräsident Wilhelm Schmidbauer warnte dagegen im Falle einer Liberalisierung der Sportwetten vor steigender Kriminalität. Der Bayerische Landes-Sportverband (BLSV) plädierte für eine Beibehaltung des Monopols. Teilnehmer aller Gruppen beklagten das gegenwärtige rechtliche Chaos.
Die privaten Wettanbieter und ihre Anwälte verwiesen darauf, dass die EU auf eine Liberalisierung drängt und deswegen ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet hat. Der Wettanbieter Fluxx warf der Staatsregierung unrechtmässige Methoden bei der Verteidigung des staatlichen Wettmonopols vor. So hätten in Bayern Sondereinsatzkommandos der Polizei 70 Wettbüros gestürmt und geschlossen. "Das ist illegal", sagte Geschäftsführer Stefan Hänel. Es gehe den Politikern nicht um den Schutz vor Spielsucht, sondern um die Geschäftsinteressen der Lottogesellschaften.
Der Münchner Polizeipräsident Schmidbauer warnte, dass private Wettbüros ideale Bedingungen für Geldwäsche böten. Ausserdem seien die Wetten leicht zu manipulieren, sagte er mit Blick auf den Wettskandal. Der Bayerische Fussball-Verband beklagte, dass derzeit zwar die staatliche Oddset-Wette nicht mehr im Fernsehen werben dürfe, aber die private Firma bwin weiterhin täglich auf den Fernsehschirmen auftauche - obwohl Oddset staatlich ist, mehrere Länder die privaten Wettanbieter aber für illegal halten. Eine Neuregelung sei dringend erforderlich, damit eine klare Rechtslage herrsche.
Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Jürgen Rüttgers hat sich in der Debatte über das staatliche Glücksspielmonopol für eine Übergangslösung ausgesprochen. "Wir müssen eine Regelung neu fassen, die sicherstellt, dass wir nicht ein unbegrenztes Wachstum des Marktes im Bereich der Sportwetten und des Spielens generell bekommen", sagte der CDU-Politiker am Donnerstag bei der Ministerpräsidentenkonferenz in Bad Pyrmont. "Wir müssen zu einer Denkpause kommen und über die Laufzeit eines neuen Staatsvertrages nachdenken." Das Thema steht auf der Tagesordnung der Ministerpräsidenten, die bis Freitag auf ihrer Jahreskonferenz beraten.
Rheinland-Pfalz zufolge wird das Monopol voraussichtlich für die nächsten vier Jahre fortgeschrieben. Das Land hatte zuletzt an dem staatlichen Monopol gezweifelt und eine Öffnung für private Anbieter angeregt. Staatskanzleichef Martin Stadelmaier hatte aber am Mittwoch eingeräumt, dass Rheinland-Pfalz mit seiner Position in der Minderheit sei.
Dagegen hatte Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff die Aufrechterhaltung des staatlichen Glücksspielmonopols befürwortet. Es gehe dabei um hunderte Millionen Euro aus dem Wett- und Lotteriemonopol, die dem Sport und wohltätigen Zwecken zu Gute kämen, hatte Wulff argumentiert. Zudem werde der Staat künftig entschiedener bei der Bekämpfung der Wettsucht vorgehen und seine Wächterfunktion wahrnehmen.
Die staatlichen Glücksspielgesellschaften führen aus den Wetteinsätzen der Bürger vier bis fünf Milliarden Euro pro Jahr in die Landeskassen ab. Derzeit streiten sich private Wettanbieter und Wettvermittler vor Gericht mit Länderbehörden über das Monopol. Das Bundesverfassungsgericht hatte das staatliche Monopol für den Fall als akzeptabel bezeichnet, dass der Staat die Spielsucht stärker bekämpfe. Bis Ende des Jahres muss der Gesetzgeber eine Neuregelung erlassen
kann man wohl nicht argumentiern.Ich denke er ist jetzt schon Überfordert.
Die in München sollten mal lieber ihre Freßsucht bekämpfen,die weitaus
mehr Volkswirtschaftlichen schaden anrichtet,als Lotto-online Zu
spielen.
für mich gestorben.Viel glück noch für die , die durchhalten.
JETZT müssen wir auf eine Machtwort (Liberalisierung) durch die EU warten, oder auf das Bundesverfassungsgericht, damit das Monopol wieder fällt. Bis dahin kann Fluxx nicht steigen, WIE weit sie fallen werden, kann niemand sagen!
Gesetze sind Gesetze,da wird sich die Regierung von keinen
reinreden lassen,weder von der EU noch das Gericht wird einen Staatsvertrag
zum Fall bringen.Mein Traum von Fluxx Ist ausgeträumt.
Sollte der Kurs unter 3 Euro fallen und danach gute Perspektiven
vorhanden sein,bin ich wieder dabei.
Beim durchlesen der Beiträge der letzten Tage und Wochen wird einem bewußt, wie sehr sich viele -verständlicherweise- an Strohhalme klammern. Das nunmehr das Aus durch den Staatsvertrag droht, kann nicht dadurch kleingeredet werden, dass dieser EU-konform sein muss. Zunächst einmal werden die Ministerpräsidenten für einen Verfassungskonformen Staatsvertrag sorgen, womit die erste Hürde der Länder bewältigt ist. Dies erreichen sie leicht, indem die Vorgaben des BVerfG eingehalten werden, also die Werbung redziert wird. Sollte dann ein Problem mit EU-Recht bestehen, ist zunächsteinmal wieder die Initiative der Anbieter selbst gefragt. Des Weiteren darf nicht die Dauer unterschätzt werden, bis eine Entscheidung letztlich vorliegt. Bis dahin gilt der Staatsvertrag und wird auch entsprechend umgesetzt werden. Das bedeutet sowohl Verbote privater Wettanbieter (solange kein sozialer Hintergrund besteht), als auch entsprechende Sanktionen gegen Verstöße. Ob kleine Anbieter, wie Fluxx, dann noch eine Chance haben, insbesondere eine längere Zeit, sollte jeder mit kühlem Kopf selbst bewerten...
Letztlich bleibt die Hoffnung, die jedoch am Ende ebenfalls stirbt...