Auch Fluxx wird sein Recht bekommen
Seite 15 von 181 Neuester Beitrag: 07.05.10 12:40 | ||||
Eröffnet am: | 10.10.06 11:46 | von: grazer | Anzahl Beiträge: | 5.514 |
Neuester Beitrag: | 07.05.10 12:40 | von: Racer 2008 | Leser gesamt: | 478.812 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 36 | |
Bewertet mit: | ||||
Seite: < 1 | ... | 12 | 13 | 14 | | 16 | 17 | 18 | ... 181 > |
Üblicher Weise verkündet jedes Gericht jedoch zunächst den Urteilsspruch und erst dann kommt es zur Urteilsbegründung.
Ist die Urteilsverkündung öffentlich - wovon ich ausgehe - so ist die Presse dabei und wir uns wohl sehr schnell eine Nachricht über den Urteilsspruch übermitteln.
Die Einzelheiten der Begründung bekommen wir dann später. Dann kommen die ersten Analysen und Stellungnahmen.
Die Frage war wann wir über die Entscheidung erfahren ;)
Das heiss über den Inhalt; ob sie positiv oder negativ ist. ;)
Bin mal gespannt auf morgen. Also wenn die Märkte so weiter machen, dann steig ich morgen aus.
Was meint Ihr denn??
Soll man dann morgen gleich aussteigen? Kommt halt darauf an, wie lange die Baisse weitergeht?! Wenn es wieder bergaufgeht, steigt Fluxx weiter an. Wenn nicht gehts nach unten??
DAX und Co. sind in Vergangenheit sehr gut gelaufen und deswegen ist mal ne Korrektur angebracht.
Fazit: Fluxx wird weiterhin gegen den Markt und Richtung Norden laufen.
danach werden kontinuierliche Gewinnmitnahmen einsetzen ( zu viele short Zocker
sind investiert)die Frage ist, wie weit.
Nach einigen Tagen wird sich Fluxx stabelisieren und dann geht die Hoffnung
auf einen vernünftigen, am Urteil angelegten Staatsvertrag, und damit
verbundenden Hoffnungen los. Die Spekulation beginnt von vorne , der Kurs
wird wieder rasant ansteigen, bis er sich ende März normalisiert.
Danach ist das Unternehmen mit vernünftiger Öffentlichkeitsarbeit gefragt.
Doch niemand kann heute sagen wo der Kurs dann steht.
Es sind zuviele ,,Zocker" am Markt denen 10 - 20% kurzfristig reichen.
Deshalb glaube ich auch, dass nach einem rasanten Anstieg, viele aussteigen werden, um Ihre Gewinne gleich mitzunehmen. Es wird also ein Mitnahmeeffekt erzielt. Das ist die Gefahr; glaub auch wir laufen 1 - 2 Tage (Oder nur einen Tag hoch) und dann setzen die ,,Zocker" ihre Limits um und verkaufen. Da wird der Kurs ganz schön erst nach oben ausschlagen und dann eher wieder fallen. Und dann bleibt abzuwarten, was Fluxx mit dem Urteil anfängt und ggf. eine Ergebnisprognose für 2007 macht, da ja das endgültige Ergebnis erst ende März von Fluxx mitgeteilt wird. Und vor diesem Termin wirds nochmal nach oben gehen, mit vorherigen Tagen der Gewinnmitnahmen.
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das vom Europäische Gerichtshof (EuGH) heute verkündeten Placanica-Urteil (verbundene Rs. C-338/04, C-359/04 und C-360/04) wird den Sportwettenmarkt in der Europäischen Union zwangsläufig liberalisieren. Das binnengrenzüberschreitende Angebot von Sportwetten (d. h. von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen) darf von dem Empfangsstaat nicht strafrechtlich sanktioniert werden. Damit ist auch das Wettmonopol in Deutschland nicht mehr haltbar, da die Vermittlung von Sportwetten in andere EU-Mitgliedstaaten nicht mehr verboten werden darf.
Der EuGH bezieht sich auf sein Gambelli-Urteil, dass eine derartige strafrechtliche Sanktionierung eine Beschränkung der Niederlassungs- undDienstleistungsfreiheit darstellt (Rn. 42). Beschränkungen von Agenturen, die in anderen Mitgliedstaaten das Sammeln von Wetten betreiben, stellen Hindernisse für die Niederlassungsfreiheit dar. Das strafrechtliche Verbot der Vermittlung von Sportwetten ist eine Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit, auch wenn die Vermittler in demselben Mitgliedstaat wie die Empfänger der Dienstleistungen (Wettkunden) ansässig sind.
Der Gerichtshof betont noch einmal ausdrücklich, dass Beschränkungen der Mitgliedstaaten den sich aus der Rechtsprechung des EuGH ergebenden Anforderungen hinsichtlich ihrer Verhältnismäßigkeit genügen müssen (Rn. 48). Für jede Beschränkung muss im Einzelnen geprüft werden, ob sie verhältnismäßig ist. Auf keinen Fall darf die Beschränkung diskriminierend angewandt werden.
Ein Konzessionssystem kann nach der Einschätzung des EuGH ein wirksamer Mechanismus sein, um die im Bereich der Glücksspiele tätigen Wirtschaftsteilnehmer mit dem Ziel zu kontrollieren, der Ausbeutung dieser Tätigkeiten zu kriminellen oder betrügerischen Zwecken vorzubeugen (Rn. 57). Ob dies tatsächlich dem von der italienischen Regierung angegebenen Zweck dient, die Ausbeutung zu kriminellen und betrügerischen Zwecken vorzubeugen, müssen die vorlegenden Gerichte prüfen. Die in Italien erfolgte Ausschreibung von Konzessionen war auf jeden Fall Gmeinschaftsrechtswidrig, da bestimmte Kapitalgesellschaften ausgeschlossen waren.
Am wichtigsten sind die Ausführungen des EuGH zu den strafrechtlichen Sanktionen. Der EuGH betont hierbei klar die Schranken, die den Mitgliedstaaten durch das Gemeinschaftsrecht auferlegt sind. „Für das Strafrecht sind zwar grundsätzlich die Mitgliedstaaten zuständig, jedoch setzt das Gemeinschaftsrecht dieser Zuständigkeit nach ständiger Rechtsprechung Schranken. Das Strafrecht darf nämlich nicht die durch das Gemeinschaftsrecht garantierten Grundfreiheiten beschränken. Außerdem ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass ein Mitgliedstaat keine strafrechtlichen Sanktionen wegen einer nicht erfüllten Verwaltungsformalität verhängen darf, wenn er die Erfüllung dieser Formalität unter Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht abgelehnt oder vereitelt hat.“
Als Fazit hält der EuGH fest: „Deshalb ist festzustellen, dass die Art. 43 EG und 49 EG dahin auszulegen sind, dass sie einer nationalen Regelung wie der in den Ausgangsverfahren fraglichen, die für Personen wie die Beschuldigten der Ausgangsverfahren eine strafrechtliche Sanktion wegen Sammelns von Wetten ohne die nach dem nationalen Recht erforderliche Konzession oder polizeiliche Genehmigung vorsieht, dann entgegenstehen, wenn sich diese Personen diese Konzessionen oder Genehmigungen deshalb nicht beschaffen konnten, weil dieser Mitgliedstaat es unter Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht abgelehnt hatte, sie ihnen zu erteilen.“
Zu den Auswirkungen vor allem auf Deutschland werden wir umgehend berichten.
Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE, Perlacher Str. 68, D - 82031 Grünwald (bei München) Tel. 0700 / W E T T R E C H T Tel. 089 / 64 91 11 – 75; Fax. 089 / 64 91 11 - 76
Artikel vom 06.03.07
http://www.isa-casinos.de/articles/15439.html
Das Glückspielmonopol in Deutschland bröckelt!!! von Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL.M.
Europäischer Gerichtshof hält Glückspielmonopol für EU-rechtswirig!
Die Konferenz der Ministerpräsidenten der Bundesländer beschloss im Dezember 2006 noch schnell den Entwurf des neuen Lotteriestaatsvertrages. Einmal mehr der Versuch das Monopol auf Glückspiel in Deutschland in Stein zu meisseln. Viele Experten teilen hierbei unsere Einschätzung, dass diese Regelungen zum einen in krassem Widerspruch zu geltendem Europarecht stehen, zum anderen aber auch kaum durch das Grundgesetz gedeckt sein dürften.
Wie an dieser Stelle bereits zahlreich diskutiert, geht es bei der Problematik immer noch auf der einen Seite maßgeblich um die europäische Dienstleistungsfreiheit (Artikel 43 EG) und eine entsprechende Niederlassungsfreiheit (Artikel 49 EG) und auf der anderen Seite insbesondere um die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) und den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz (Art.3 GG).
Als einziges Bundesland hatte Schleswig-Holstein seine Zustimmung zum Staatsvertrag verweigert, weil man dort offensichtlich auch Bedenken gegen die europarechtliche Zulässigkeit und damit den Fortbestand des deutschen Glückspielmonopols hatte. Grund für das Zögern der Norddeutschen waren die kurzfrsitig anstehenden Entscheidungen des Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Thematik Sportwetten in Europa. Eine absolut nachvollziehbare und im nachhinein völlig richtige Entscheidung.
Nunmehr ist eine der ersten dieser Entscheidungen ergangen. Der EuGH in Luxemburg hat heute endlich in der seit langem erwarteten Placanica-Sache (Akt.Z.: C-338/04) entschieden.
Ausgangsfall hierbei war zwar, wie bereits seinerzeit 2003 in der Angelegenheit Gambelli, eine Rechtssache aus Italien, die hierin diskutierten und entschiedenen allgemeinen Grundsätze, dürften jedoch ohne Weiteres auf Deutschland übertragbar sein. Gegenstand der Sache Placanica ist die Frage der Niederlassungsfreiheit und des freien grenzüberschreitenden
Dienstleistungsverkehrs in ganz Europa und dies insbesondere im Hinblick auf das Angebot und die Vermittlung von Sportwetten.
Zur Überprüfung standen strafrechtliche Maßnahmen gegen die Tätigkeit mehrer Sportwettenvermittlers, der Verträge über Sportwetten aus Italien an den britischen Buchmacher Stanleybet vermittelt hat. Da Stanleybet nur in England lizenziert ist, drohte die italienische Justiz den Betroffenen mit Haftstrafen von bis zu drei Jahren. Mit einersolchen Strafe müssen die Betroffenen nun nicht mehr rechnen.
Die Richter des EuGH erklärten heute das staatliche Glückspielmonopol in Italien für EU-rechtswidrig. Die Richter vertreten die Auffassung dass auch private Anbieter von Wetten bei der Vergabe von Konzessionen zugelassen werden müssen und europäische Wettanbieter ihre Dienstleistungen grenzüberschreitend anbieten dürfen.
Die genauen Urteilsgründe liegen hier im Volltext noch nicht vor. Wenn allerdings die strafrechtliche Verfolgung eines italienischer Sportwettenexperte, der Sportwetten nach Großbritanien vermittelt, europarechtswidrig ist, muss dies ohne Weiteres auch für Deutschland ansässige Vermittler, die etwa nach Österreich, Tschechien oder Gibraltar vermitteln, gelten. Auch die Einführung privater Konzessionen in Deutschland ist damit alles andere als ausgeschlossen.
Insofern wird diese Entscheidung maßgeblichen Einfluss auf die deutsche Sportwettbranche haben. Der Staatsvertrag der Bundesländer kann in der aktuellen Form damit wohl wirklich "in die Tonne". Eigentlich ist es nur eine Frage der Zeit, wann das staatliche Wettmonopol auch in Deutschland fällt und für ganz Europa Chancengleichheit geschaffen wird.
Terhaag/Herrmann Ratgeber Onlinerecht www.aufrecht.de © 2002-2007 Withöft & Terhaag Rechtsanwaltspartnerschaft Onlinerecht · Markenrecht · Wettbewerbsrecht · Urheberrecht · Daten- und Jugendschutz
Artikel vom 06.03.07
http://www.isa-casinos.de/articles/15442.html
Zwar ging es dem EuGH um Italien und nicht um Deutschland. Aber auch hierzulande dürften sich private Wettanbieter nicht mehr lange verbieten lassen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das staatliche Glückspielmonopol in Italien für rechtswidrig erklärt. Die höchsten europäischen Richter urteilten am Dienstag in Luxemburg, dass auch private Anbieter von Wetten bei der Vergabe von Konzessionen zugelassen werden müssen.
Die private europäische Glückspielbranche erhofft sich von dem Urteil den Zugang zu staatlich kontrollierten Märkten. Sie denken auch an Deutschland, wo beispielsweise das Lotto-Monopol bei den Bundesländern liegt. Zuletzt hatte es hierzulande Streitigkeiten um einen neuen Staatsvertrag für Lotto-Anbieter gegeben. (nz/dpa)
Artikel vom 06.03.07
http://www.netzeitung.de/wirtschaft/unternehmen/572750.html
Als Folge des Urteils dürfte das staatliche Monopol in Deutschland hinfällig sein – zumindest bedarf es einer Überprüfung. Der Auftritt ausländischer Anbieter scheint nicht mehr aufzuhalten und das ohnehin kaum glaubwürdige Argument der Suchtbekämpfung ist ohnehin ein Vorwand, um die sprudelnde Geldquelle alleine abzuzapfen.
Nach dem Urteil könnte das Bundesland Schleswig-Holstein Vorreiter sein und schnell einen alternativen Staatsvertrag vorstellen. Dieser dürfte auf dem Konzessionsmodell des Ifo-Instituts beruhen. Vereinfacht gesagt geht es darum: Der staatliche Anbieter Oddset teilt sich den Markt mit den privaten Anbietern und beide dürfen auch werben. In diesem regulierten Markt fällt eine pauschale Besteuerung des Rohertrags von 15 Prozent an. Und durch die Vergabe von Konzessionen ist der Markt auch transparent. Die Folge: Mehreinnahmen für Bund und Länder anstelle eines Monopolisten Oddset, der nicht mehr werben darf. Zusätzlich würden Arbeitsplätze im Land erhalten bleiben und die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt.
Hatte eigentlich mit viel mehr gerechnet!! Jetzt ist Fluxx sogar deutlich im Minus heute!!
Verstehe wer das will.
Das kann ja nur heißen, dass alle mit diesem Urteil gerechnet haben und dieß in dem Kurs alles eingepreißt war. Was für Optimisten überall!!!!
Was meint Ihr, steigt der Kurs nochmal oder fällt er jetzt deutlich unter 5€ ??????
Diese Woche wird's an die 6 gehen.
Heute wurde das Ende der Monopol eingeläutet.
Die nächste wichtige Entscheidung kann 22.03.2007 bringen. MP's, wo der Alternativ-Entwurf aus SH angenommen werden kann.
Habt Ihr euch kein Stop-Loss gesetzt? Wurde fast 2 mal!!!!! augestoppt!!
Hatte Glück!! Bin noch dabei!
Was meint Ihr? Stop-Loss setzen?
Ab heute kann Fluxx wieder kontinuierlich arbeiten. Die Unsicherheit über die weitere Entwicklung im Wettmarkt ist vorbei.
Vorteile für FLUXX:
- Hohe Liquidität für weitere Entwicklungen und Aufkäufe
- Bewährte Arbeitmodelle (Wettannahme in Supermärkten usw.)
- Keine großen Ausgaben für Lobbyarbeit
- Echte Gewinne dürften im 2. Halbjahr fließen
In den nächsten Tagen wird sich der Handel wieder beruhigen und Fluxx wird langsam aber stetig wachsen.
glaube werde mich heute noch von euch verabschieden, wenns weiter so runtergeht.
Bei 4,95€ ist Sabbat.
Ausserdem bin ich long investiert. Mit DK 3,10. Verkauft wird erst in einem Jahr, steuerfrei. ;)
In einem Jahr wir Fluxx mind. bei 8-9 Euro sein. ;)
zunehmen.
Aber unter 4,50 € gehts nimmer. Schön wär es wenn wir heute aber über 5 € abschließen.
das er die bekommt. Es kommt immer darauf an welcher Kurs nach € 4.95 gestzt
wird und das kann ohne weiteres € 4.70 sein, ne dann lieber gleich verkaufen, bei
glatt € 5.