Auch Fluxx wird sein Recht bekommen
Seite 13 von 181 Neuester Beitrag: 07.05.10 12:40 | ||||
Eröffnet am: | 10.10.06 11:46 | von: grazer | Anzahl Beiträge: | 5.514 |
Neuester Beitrag: | 07.05.10 12:40 | von: Racer 2008 | Leser gesamt: | 478.015 |
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auch nach dem 28.03.2006 nicht strafbar."
Das Amtsgericht Krefeld hatte mit Beschluss vom 23.05.2006 (32 Cs 293/06) den Erlass eines Strafbefehls u.a. mit der Begründung abgelehnt, dass die Vermittlung von Sportwetten nicht mit dem Veranstalten im Sinne des § 284 StGB gleichgesetzt werden kann. Mit einem uns erst jetzt bekanntgegebenen Beschluss (21 Qs 191/06) hat das Landgericht Krefeld die gegen diesen Beschluss eingelegte Beschwerde der Staatsanwaltschaft verworfen.
Das Landgericht kommt zu dem Ergebnis, dass § 284 StGB derzeit – auch nach dem 28.03.2006 – nicht anwendbar ist, da für den einzelnen Bürger nicht erkennbar sei, ob die Vermittlung von Sportwetten unter Strafe stehe oder nicht.
Damit mach das Landgericht deutlich, dass die Strafnorm unter Beachtung des im Strafrecht geltenden Bestimmtheitsgebotes weiterhin nicht angewandt werden kann. Gleichzeitig kam das Landgericht Krefeld zu dem Ergebnis, dass nach wie vor staatlich veranstaltetes „Glückspiel offensiv beworben wird und Menschen zum Wetten animiert werden sollen.“
Schließlich führt das Landgericht Krefeld zutreffend aus, dass die zahlreichen unterschiedlichen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte für die Beurteilung der Strafbarkeit ohne belang seien, „denn ob der Staat in der derzeit unklaren Rechtslage einerseits ordnungsrechtlich vorgehen kann, ist das Eine, davon zu unterscheiden ist jedoch die Frage, ob der Staat auf derartiges Handeln mit dem Strafrecht antworten darf, was nach Auffassung der Kammer jedenfalls zur Zeit zu verneinen ist.“
Düsseldorf/Frankfurt am Main – Der im Dezember 2006 beschlossene Entwurf des Lotteriestaatsvertrags verstößt gegen geltende Gesetze. Die von den Ministerpräsident entworfenen Pläne stehen im Widerspruch zum Grundgesetz und zum Europarecht. Zu diesem Ergebnis kommen Prof. Dr. Rupert Scholz und Prof. Dr. Clemens Weidemann, die im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie das Staatsmonopol zur Regulierung von Sportwetten und anderen Glücksspielen in Frage stellen. Die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH http://www.dfl.de und der Deutsche Fußball-Bund (DFB) http://www.dfb.de hatten das Rechtsgutachten bei der renommierten Wirtschaftskanzlei Gleiss Lutz http://www.gleisslutz.com in Auftrag gegeben.
Scholz und Weidemann stellen fest, dass der Staatsvertrag in der jetzigen Form die Grundrechte von privaten Sportwettanbietern, Sportveranstaltern und -vereinen, der werbetreibenden Medien und anderen Interessengruppen verletzt. Betroffene Grundrechte sind laut Gutachten die in Artikel 12 des Grundgesetzes verbriefte Berufsfreiheit, das Recht auf Eigentum (Artikel 14 GG), die allgemeine Handlungsfreiheit (Artikel 2 GG), die Medienfreiheit (Artikel 5 GG) und der Gleichheitssatz (Artikel 3 GG). Der Glücksspielvertrag verletze außerdem die Eigentumsrechte von Sportwettanbietern mit erworbener DDR-Lizenz wie etwa der Firma Bwin http://www.bwin.de. Europarechtlich beschränke der Glücksspielvertrag die Dienstleistungsfreiheit (Artikel 43 EG) und die Niederlassungsfreiheit (Artikel 49 EG), und verstoße aufgrund der uneinheitlichen Bundes- und Landesgesetzgebung gegen das Europarecht.
„Ein Gutachten, an dem der renommierte Staatsrechtler Rupert Scholz mitgeschrieben hat, darf nicht einfach vom Tisch gewischt werden“, sagt David Novak, Aufsichtsratschef des Düsseldorfer Sportwettenanbieters Stratega-Ost: „Er ist immerhin Mitautor des maßgeblichen Grundgesetzkommentars. Ich schließe mich der Kritik des Gutachtens an, dass die von der Kommission Sportwetten empfohlene Option einer kontrollierten Marktöffnung nicht weiterverfolgt wurde. Dies wäre für Deutschland sicher die beste Lösung gewesen. Die CDU-Fraktion in Schleswig-Holstein ist beispielsweise gegen ein staatliches Monopol und für eine geregelte Liberalisierung.“
Doch im Grunde kommt alles so, wie es kommen muß.
Bin gespannt was die Ministerpräsidenten aus den Zutaten für eine Suppe
kochen. Die€4.10 die Du angedacht hast sind Vergangenheit, es wird
ein Schlußkurs um € 4.30 geben und nächste Woche geht es weiter.
Ananas, wir sind doch schon abgehärtet, wir können warten. ;)
(Hatten ja nicht unsonst Fluxx auch mal 2,81 erlebt)
Das Unternehmen „zweistellig“ läuft weiter, es ist erst der Anfang.
In ihrem Kampf gegen das staatliche Wettmonopol und für die Liberalisierung des Sportwettenmarktes lassen der Deutsche Fußball-Bund (DFB) und die Deutsche Fußball Liga (DFL) nicht locker und schließen eine Verfassungsklage nicht aus.
„An einer prozessualen Auseinandersetzung kann niemandem gelegen sein, aber wir scheuen davor nicht zurück, wenn keine hinreichende Lösung gefunden wird“, sagte der Wettbeauftragte von DFB und Ligaverband, Wilfried Straub, am Montagabend bei einem Mediengespräch in Neu-Isenburg bei Frankfurt am Main.
Wettmonopol verstößt gegen Grundrechte
Laut einem von DFB und DFL in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten verstößt das Wettmonopol in Deutschland gegen Grundrechte und bestehendes Europarecht. Davon betroffen seien private Sportwettenanbieter, Sportveranstalter und Vereine sowie werbetreibende Medien und andere Interessengruppen.
Der von 15 der 16 Ministerpräsidenten der Länder – nur Schleswig-Holstein war dagegen – auf den Weg gebrachte Staatsvertrag sei „verfassungsrechtlich nicht haltbar und politisch unverantwortlich“, sagte Gutachter Prof. Rupert Scholz. Die Ministerpräsidenten hatten am 13. Dezember 2006 den Kontrakt gebilligt, mit dem Lotterien, Wetten, Spielbanken und sonstige Glücksspiele Sache der Länder bleiben. Er soll mit einer Übergangsfrist für die privaten Anbieter Anfang 2008 in Kraft treten.
„Es ist schon zehn nach zwölf“
"Die Uhr läuft ab für die Politik. Es ist nicht mehr fünf vor zwölf, sondern schon zehn nach zwölf“, meinte der ehemalige Bundesverteidigungsminister Scholz, der sich im Sinne seiner Auftraggeber für ein „duales System“ von staatlichen und privaten Wettanbietern aussprach. Zugleich forderte der Verfassungsrechtler aus Berlin: „Wir brauchen eine Glücksspiel- und Wettaufsicht.“ Der Staatsvertrag versuche, das Monopol auf Dauer zu zementieren. Es sei „höchst leichtfertig, was die Landesregierungen anstellen“.
Für ein Konzessionsmodell der Zusammenarbeit mit ausgewählten Wettanbietern macht sich Straub stark, der den Staatsvertrag eine „rechtsstaatlich untragbare Unrechtsverordnung“ nannte, mit der die privaten Anbieter vom Markt gedrängt
und „plattgemacht“ würden. Straub wies auf die Konsequenzen hin: „In Deutschland erwirtschaftete Werbemillionen werden im Ausland platziert. Wir wollen den deutschen Totoblock nicht ausschalten, sondern wettbewerbsfähig machen.“
Kritik an Bundesverfassungsgerichtsurteil
Kritik übte Straub am Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG), das im März 2006 den neuen Lotto-Staatsvertrag mit der Maßgabe deutlicher Einschränkung von Werbung für Glücksspiele und der Bekämpfung der Spielsucht gefordert hatte. Straub: „Das hat uns Steine statt Brot gebracht und keine Klarheit geschaffen.“ Der Fußball, so Straub, wolle auch keineswegs aus dem Solidarpakt der Zweckabgaben zur Förderung des Sports ausscheren.
"Uneingeschränkte Unterstützung“ sagte Andreas Eichler, der Wettbeauftragte des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), der Fußball-Initiative zu. Der DOSB werde eine Machbarkeitsstudie eines dualen Systems zur rechtlichen Abgrenzung der Sportwetten vom übrigen Glücksspielbereich in Auftrag geben, sagte Eichler und nannte auch das Motiv: „Wir wollen die gleichen Mittel wie bisher.“ (sw/dpa)
Artikel vom 27.02.07
http://www.focus.de/sport/fussball/sportwetten_nid_45394.html
heute gehts aber ganz schön bergab mit der Aktie. Auf fast 3,80€ !!!!!
Ist heute irgendwas bekannt geworden, dass die Europarechtsentscheidung am 06.03.2007 beeinflusst?
War gestern schon bei 4,75€ und heute 1€ darunter.
Glaub auch an nächste Woche. Wenn positiv sind sofort 8€ drin!
Wenn nicht gehts auf 2,50€!
Nie war Wetten schöner!!!!! Chance: 50 : 50 Wie im Spielcasino
Hans-Jörg Arp, Landtagsabgeordneter und Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses im Schleswig-Holsteinischen Landtag, kündigte auf dem IIR-Forum "Glücksspielmarkt im Brennpunkt" einen Alternativ-Entwurf zu dem von den anderen 15 Bundesländern geplanten Glücksspielstaatsvertrag vor. Dieser werde nach Beratung in der Fraktion am Donnerstag, den 1. März 2007, der Presse vorgestellt.
Dieser Entwurf beziehe sich ausschließlich auf Sportwetten und sehe hierfür ein Konzessionierungsmodell vor, d.h. die Zulassung privater Anbieter. Man werde diesen Alternativ-Entwurf auf der nächsten, am 22. März 2007 geplanten Ministerpräsidenten-Konferenz den anderen Ländern vorlegen.
Artikel erschienen am 28.02.2007
http://www.isa-casinos.de/articles/15342.html
Am Rande des IIR-Forums "Glücksspielmarkt im Brennpunkt" schlug Herr Dr. Ihno Gehardt eine radikale Bereinigung bei den staatlichen Glücksspielanbietern vor. Die derzeit 16 Landeslotterieunternehmen könnten zusammen gelegt werden. Auch sei nur eine Klassenlotterie denkbar. Durch die Fusionierung könne man die kartellrechtlichen Probleme lösen, denen sich die 16 Gesellschafter des Deutschen Lotto- und Totoblocks aufgrund der regionalen Marktaufteilung ausgesetzt sähen.
Herr Dr. Gebhardt leitet die u. a. für das Glücksspielwesen zuständige Stabsstelle des Innenministeriums Brandenburg. Er war 2004/´05 Federführer der Glücksspielreferenten der Länder.
Artikel erschienen am 28.02.2007
http://www.isa-casinos.de/articles/15344.html
Streit um staatliches Wettmonopol
Von Roland Zorn, Neu-Isenburg
So bissig in aller Öffentlichkeit, so zupackend kannte man Wilfried Straub, den langjährigen Ligadirektor des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) und Vorsitzenden der Geschäftsführung der Deutschen Fußball-Liga (DFL), noch gar nicht. Der auch mit 67 Jahren noch umtriebige Hesse erfüllt seine Aufgabe als Wettbeauftragter der beiden Spitzenorganisationen des Fußballs mit einer kämpferischen Leidenschaft, die Straub früher nur hinter verschlossenen Türen gelegentlich offenbarte.
Worum es dem Fußballfachmann und seinen Auftraggebern geht, ist die Aufhebung des staatlichen, von fast allen Bundesländern reklamierten Wettmonopols. Auf eine zunächst vierjährige Verlängerung dieses Anspruchs in Form eines neuen Staatsvertrages haben sich mit Ausnahme von Schleswig-Holstein 15 der 16 Länderregierungschefs geeinigt. Der Kontrakt, den ein von DFB und DFL in Auftrag gegebenes Gutachten als Verstoß gegen Grundrechte und Europarecht sowie gegen andere elementare Rechte brandmarkt, soll vorbehaltlich der Zustimmung der Länderparlamente zum 1. Januar 2008 in Kraft treten. Dagegen laufen die Interessenvertretungen des Fußballs Sturm.
Private Wettfirmen würden „plattgemacht“
Interessenvertreter des Fußballs: Wilfried Straub
Frontmann Straub, assistiert vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB), fordert ein konzessioniertes Modell mit einem staatlichen und mehreren privaten
Anbietern und nannte den vorliegenden Staatsvertrag eine „rechtsstaatlich untragbare Unrechtsverordnung“, mit der die privaten Wettfirmen vom Markt gedrängt und „plattgemacht“ würden. Starker Tobak und passend zur Raucher-Lounge eines Neu-Isenburger Hotels, in dem die beiden von DFB und DFL gutachterlich beauftragten Rechtsprofessoren Rupert Scholz und Clemens Weidemann Straubs Sicht juristisch flankierten.
Die Karlsruher Richter hatten das staatliche Wettmonopol in einem Urteil vom März 2006 in der damaligen Form für nicht vereinbar mit dem Grundgesetz gehalten, andererseits die Tür für eine entschiedene Fortschreibung dieses Zustands geöffnet, falls bei einem bis zum 31. Dezember dieses Jahres neu zu gestaltenden Staatsvertrag der Gefahr der Spielsucht durch drastisch eingeschränkte Werbung begegnet werde. Die Richter hatten in ihrem Urteil aber auch Raum für eine Liberalisierung des Wettmarkts und damit das Existenzrecht privater Anbieter in Deutschland gelassen.
„Politisch unverantwortlich“
An diesem Punkt haken Straub, die Gutachter und Andreas Eichler, der Wettbeauftragte des DOSB, ein. So machte sich der ehemalige Verteidigungsminister Scholz für die gesetzlich fest verankerte Einführung des „dualen Systems“ aus privaten und staatlichen Wettanbietern stark, die beide einer „Glücksspiel- und Wettaufsicht“ unterliegen müssten. Was die Ministerpräsidenten der Länder in dem neuen Staatsvertrag festgeschrieben hätten, sei „verfassungsrechtlich nicht haltbar und politisch unverantwortlich“. In einer Zeit grenzübergreifender Internetwetten und einer europäischen Rechtsprechung, die dem deutschen Ländermodell zuwiderlaufe, drohe diesem Entwurf ein Scheitern vor dem Bundesverfassungsgericht.
Den Weg dorthin will der Fußball notfalls mit einer Verfassungsklage gehen, wie Straub für den „Tag X“ ankündigte, wenn „keine hinreichende Lösung gefunden“ werde. Sollte in Karlsruhe der novellierte Staatsvertrag scheitern, dann, sagen Straub und Scholz unisono, „gibt es keinen Toto mehr“. Kläger gegen das von 15 Ländern gefundene staatsmonopolistische Modell gebe es nach Ansicht von Weidemann genügend. Schließlich umfasst der Vertrag Lotterien, Wetten, Spielbanken und sonstige Glücksspiele, die Ländersache sein sollen.
Klubs wie Werder sehen Vermögensrechte gefährdet
Betroffen davon wären - und sind es jetzt schon - zum Beispiel Vereine wie der Bundesligaklub Werder Bremen, der mit dem privaten Anbieter Bwin eine Partnerschaft eingegangen ist und seine Vermögensrechte ebenso bedroht sieht wie DFB und DFL den Schutz ihrer Terminlisten, die die Grundlage der Sportwetten in Deutschland bildeten. „Die Uhr läuft ab für die Politik“, hob Scholz hervor, „es ist nicht mehr fünf vor, sondern schon zehn nach zwölf.“
Zur Lösung der vertrackten Frage schlug Straub vor, einen Staatsvertrag unter Einschluss privater Anbieter für Sportwetten abzuschließen und einen weiteren unter staatlichem Monopol für reine Glücksspiele wie das Lotto, von dessen Abgaben der Breitensport im DOSB seit je profitiert. Der DOSB wird deshalb eine Machbarkeitsstudie zur rechtlichen Abgrenzung der aufgrund von Informationen getätigten Sportwetten von den auf dem Prinzip Zufall basierenden übrigen Glücksspielen in Auftrag geben, wie Eichler ankündigte. Die Grundforderung des DOSB müsse sowieso erhalten bleiben: „Wir wollen die gleichen Mittel wie bisher.“
Da beeilte sich auch Straub, noch einmal dem Vorurteil entgegenzutreten, der Fußball strebe eine rein profitorientierte Lösung in der Wettanbieterfrage an: „Der Fußball hat nie daran gedacht, die Solidargemeinschaft - mit den daran gekoppelten Zweckabgaben zur Förderung des Sports - mit den anderen Verbänden zu verlassen. Wir wollen den deutschen Totoblock nicht ausschalten, sondern wettbewerbsfähig machen.“ Andernfalls würde das, was in Deutschland erwirtschaftet wird, gegen uns investiert.“ „Dann“, formulierte Straub seine Horrorvorstellung, „forsten wir mit unserem deutschen Geld den FC Barcelona auf, damit sie den FC Bayern oder Schalke 04 aus dem Europapokal rauswerfen.“
Text: F.A.Z., 28.02.2007, Nr. 50 / Seite 32 Bildmaterial: picture-alliance/ dpa/dpaweb, REUTERS
Artikel erschienen am 28.02.2007
http://www.faz.net/s/...C5D9E0BE3CDB30B1218~ATpl~Ecommon~Scontent.htm
Zur Lösung der vertrackten Frage schlug Straub vor, einen Staatsvertrag unter Einschluss privater Anbieter für Sportwetten abzuschließen und einen weiteren unter staatlichem Monopol für reine Glücksspiele wie das Lotto, von dessen Abgaben der Breitensport im DOSB seit je profitiert.
"...und einen weiteren unter staatlichem Monopol für reine Glücksspiele wie das Lotto..."
Würde das für Fluxx nicht bedeuten, dass sie ihre geplanten Lottoanahmestellen in den Supermärkten vergessen könnten, und somit gar nicht gut für FLUXX aussähe?
Korrigiere mich bitte wenn ich da was falsch interpretiere!
Grüße jump
Stellungnahme von DFB und DFL ist in diesem Zusammenhang als unterstützendes Druckmittel sehr wichtig.
Des weiteren hat's schon mehrere Gerichtsurteile gegeben, die bestätigt haben, dass sogar in jetztiger Monopol-Lage die Lottoanahmestellen in den Supermärkten zulässig sind. Diese sind mit "normalen" Lottoanahmestellen vergleichbar und daher völlig zulässig.
Im Übrigen wird die Liberalisierung so oder so kommen. Am, 06.03.2007 wissen wir sicherlich mehr. ;)
Das Gutachten von Prof. Scholz hat dies mehr als bestätigt. Wir erwarten uns jetzt weitere Klarstellungen durch das für den 06. März angekündigte Placanica Urteil. Dies wollen wir jetzt abwarten, damit zumindest unser Alternativvorschlag der aktuellen Rechtssprechung des EuGH Rechnung trägt. In Kenntnis und unter Berücksichtigung des EuGH-Urteils werden wir unseren Vorschlag vorlegen.
Artikel vom 01.03.07
http://www.isa-casinos.de/articles/15360.html
Was ist denn mit Fluxx los?????
Gurkt seit Tagen um die 4€ rum!!!!! In 5 Tagen ist das Urteil, was wahrscheinlich positiv ausfallen wird und die Aktie steigt kaum!!
Komisch. Dachte da kommt vorher mal eine richtiger Ausbruch auf 5 oder 6€.
Aber nichts geht.
Was ist eure Meinung??
Warten alle nur auf den 06.03.2007 und reagieren dann Alle ?????????
Für Fluxx wäre es allerdings nicht gut, ausgerechnet jetzt kurz vor dem Überlebensurteil in den allgemeinen Abwärtsstrudel der Märkte gezogen zu werden.
Beim positiven Marktumfeld wären wir schon üner 5Euro angelangt. (Kurs war am Mo/Di 4,60-4,70 Euro)
Doch ich schätze, dass Fluxx sich in der nächsten 2-3 Tradetage erholen wird. Bei positiven Entscheidung - wird der Kurs entfesselt und kann trotz evtl. negativen Marktumfeldes steigen. Denn: Fluxx ist schon am Boden, mit positiven Entscheidung kann es nur noch nach oben gehen.
Glaube 90 : 10 dass es positiv für Fluxx ausgeht!
Sind deiner Meinung nach, 8€ drin?? Glaube ja!!
Das Problem bin aber erst bei 4,35 und nochmal bei 4,10€ eingestiegen!
Und jetzt gerade liegen wir klar darunter.
Die Entscheidung wird 100% positiv ausfallen. Da der EuGH von seiner ständigen Rechtsprechung nicht abweichen wird. Auch die Tatsache, dass der Staatsanwalt auf positive Entscheidung plädiert, ist unmissverständliches Indiz für die positive Entscheidung. (EuGH schließt sich meist dem Antrag des Staatsanwaltes an)
Die Frage ist wie die positive Entscheidung ausformuliert wird und wie konkret diese wird. Es kann sein, dass die positive Entscheidung wenig konkret, sondern schwammig formuliert ist, da es auch um Politik geht. (wie zuvor BVerfGH )
Die Chancen stehen aber für eine konkret-positive Entscheidung gut. Die 8 € sind dabei absolut realistisch.
Das Szenario wird sich wiederholen – damals bei der Bundeskartellamtentscheidung – die Aktie schoss von 4 auf 7 €. Und ist nur wegen Sturheit der MP’s gefallen.
Fazit: Du musst auf jeden Fall 06.03.2007 abwarten.
Bin auch vom dem positiven Ausgang des Urteils für Fluxx überzeugt.
Aber eine entscheindend Frage ist auch die Nachhaltigkeit dieses Urteils. Steigt die Aktie kurzfristig !!!!! in die Höhe um dann wieder Wochen später zurückzufallen.??
Oder steigt Sie auch mal längerfristig mit der Tendenz in der Zunkunft nach oben?!
Bisher stieg sie kurzfristig bei positiven Meldungen an; um dann wieder auf neue Tiefststände zurückzufallen.
Was meinst Du?
Jetzt hat der Monopol-Staatsvertrag keine Chancen mehr. Renommierte Staatsrechtler haben diesen in einem Gutachten auseinander genommen. Jetzt kommt die Eu-Entscheidung - dann müssen die MP's einfach aufgeben. Die Lage jetzt ist ganz andere als Ende letzten Jahres.
Ausserdem haben viele Länder verstanden, dass eine beabsichtigte streng regulierte Monopol sich finanziell gar nicht lohnt, sonder im Gegenteil - zu massiven finanziellen Einbussen führt.
Wenn man unter diesem Gesichtspunkt bedenkt, dass das wahre Grund für die Monopal die Sicherung der Lotto-einnahmen ist, wird schnell klar, dass die MP's umdenken werden. Schon aus diesen fiskalischen Gründen.
So viel zum juristischen und politischen.
Nun zur wirtschaftlichen Seite:
Fluxx hat bewiesen, dass das Geschäftsmodell prima funktioniert.
Fluxx expandierte nach Spanien und bekam eine GB-Lizenz => Wachstum.
Der Stationärbetrieb wird aufgebaut. Mybet.com und Jaxx funktionieren auch super.
Darüber hinaus gibt es mehrere Kooperationen mit anderen Unternehmen zur Vermarktung der Protuktpallete.