ALSTOM bitte um Einschätzung
Wenn also der Umsatzmultiplikator in den nächsten zwei Jahren von jetzt 0,08 = 8 % auf 25 bis 30 % steigt, heißt das: Alstom-Aktien werden sich bis dahin verdrei- bis vervierfachen (bei konstantem Umsatz). Sollte der Umsatz steigen (China-TGV), geht es sogar noch höher. Der von B. zugrunde gelegte Umsatz wird wegen des Auftragspolsters garantiert erreicht.
Zu diesem Ergebnis (Vervierfachung) bin ich in meinen zahlreichen Beispielrechnungen auch gekommen (siehe dort, oben). Ich freue mich, dies jetzt von berufener Seite (B.) bestätigt zu sehen.
Daher, liebe Alstomer, Ex-Alstomer und Alstomer in spe, ist es mir egal, welche Kapriolen die Aktie jetzt schlägt. Soll ich mir etwa die Kugel geben, falls Alstom zwischenzeitlich auf 0,50 E fällt, wenn andererseits ziemlich sicher ist, dass sie in zwei Jahren bei 3 bis 5 Euro steht? Auf einen solchen Absturz (auf 0,50) zu warten ist mir zu riskant. Denn was mache ich, wenn diese 0,50 (vor Bezugsrecht) nie erreicht werden? In die Röhre gucken und eine der besten Turnaround-Gelegenheit der letzten Zeit links liegen lassen? Die Aktie hat für mich bereits jetzt genug Potenzial, dass ich in jedem Fall "drin" sein möchte.
Wer an der KE teilnimmt, wird die Zahl seiner Aktien um schätzungsweise das Drei- bis Dreineinhalbfache erhöhen. Ex-KE wird die Aktie anfangs bei schätzungsweise 0,60 bis 0,70 E stehen - da man aber ca. drei bis dreieinhalb Stück für jede alte hat, entspricht das umgerechnet einem Kurs der alten von 1,80 bis 2,40 (bei 3).
Wir sehen also rosigen Zeiten entgegen. Alstom ist ein Turnaround, wie man ihn nicht oft geboten bekommt - wo sonst hat man einen franz Staat im Rücken, der eine Pleite mit allen Mitteln verhindert? Trotzdem wird die Aktie noch immer zu Kursen gehandelt, als würde die Pleite unmittelbar vor der Tür stehen - eine klare Fehlbewertung, die in unbegründeten Ängsten wurzelt.
Ich finde nur, dass ihr euch mit euren Bedenken bzgl. der KH und der KE den Blick für die Zukunft verstellt. Sobald die KE durch ist, ist sie Vergangenheit (fait accompli) - dann wird sie niemanden mehr interessieren. Dann sehen die Leute nur noch die Entschuldung und die krasse Unterbewertung.
Antizyklisch handeln bedeutet auch, sich über unbegründete Ängste der Gegenwart hinwegzusetzen und die Perspektive im Blick zu behalten.
Altaktionären nicht offeriert werden.
Deshalb gehe ich davon aus, dass ich z.B. an der KE nicht teilnehmen kann
und dies nur den Banken und dem franz. Staat vorbehalten bleibt.
Dies könnte zu einem Kurs von 1 EUR passieren, was einen weiteren
Absturz der Aktie verhindern würde.
Eine KH spielt in diesem Szenario ebenfalls keine Rolle mehr,
da sie ja, wie von Abenteurer schon beschrieben, sich nur auf
die Nominale bezieht. Oder liege ich da flasch?
mfg
bb
Ich glaube B. hat sich nur unklar ausgedrückt. Meines Wissens erfolgt die KE zur Hälfte durch die Banken, zur anderen durch Altaktionäre. Beide bekommen offensichtlich unterschiedliche Kurse (siehe meine Posting hier, oben): Die Banken zahlen für die jungen Aktien 25 bis 35 % mehr als die Altaktionäre, da bei ihnen ja kein Kurs verwässert wird.
Bernecker meinte mit "den jungen Aktien, die den Altaktionären nicht offeriert werden", offenbar diejenigen, die auf die Banken entfallen - im Gegensatz zu den billigeren, die auf die Altaktionäre entfallen.
Die von mir im vorigen Posting genannten Vervierfachung bedeutet übrigens, dass die Aktie ex-KE von 0,60 E auf 2,40 E steigt. Das ist rechnerisch so, als würde die alte (ohne KE) auf 4 Euro steigen. Aber wie auch immer man das rechnet - es bleibt bei einer Vervierfachung.
Ich kann Dir folgen, aber mir wird bei dem ganzen Thema
langsam echt schwummrig im Hirn. ;-)
mfg
bb
Schießt der Kurs wie letzten Montag schlagartig um 10 Prozent nach oben, decken sich meist nur Shorts ein - mit entsprechender Rückfallgefahr.
Kriecht der Kurs hingegen sehr langsam den "wall of worry" hinauf, sind echte Käufer am Werke. Dies scheint heute der Fall zu sein.
Noch etwas: Wwas wenn tatsächlich den Altaktionären keine "neuen" Aktien angeboten werden, die Kapitalerhöhung also nur auf dem "Papier" stattfindet (gegen Schulden und gegen Cash von den Banken), dann erfahren wir nur eine Verwässerung der Marktkapitalisierung oder ?
"Technisch" möchte ich noch nachtragen, dass der Kurs bei gerinem Volumen nach oben "kricht", für mich das Startsignal, um mal zu sehen, wo ich noch weitere freie Mittel herbekomme.
Grüße Abenteurer
"was wenn tatsächlich den Altaktionären keine "neuen" Aktien angeboten werden, die Kapitalerhöhung also nur auf dem "Papier" stattfindet (gegen Schulden und gegen Cash von den Banken), dann erfahren wir nur eine Verwässerung der Marktkapitalisierung oder ? "
bei KE gegen schuldentausch: ja ! (ausser die bank tauscht besicherte schulden 1:1 gegen völlig unbesicherte aktien)
bei KE gegen cash zum marktpreis (es sei dahingestellt, ob alles in die firma fließt oder eine entschädigung für das bezugsrecht an die aktionäre gezahlt wird): nein ! (statisch betrachtet)
aber "feindlich" geht da kaum was - abgesehen vom kartellrecht und der dann ausfallenden unterstützung des staates würde ein übernehmer beim share-deal auch die ganzen verbindlichkeiten mitübernehmen - und ich bezweifle, daß das attraktiv ist.
Habe eine Frage: ist es vorteilhaft jetzt (d.h. vor der Kapitalerhöhung) Aktien zu kaufen, oder die Kapitalerhöhung abwarten um dann einzusteigen, bzw. event. die Bezugsrechte zu kaufen?
Die Vergangenheit zeigte, dass bei Kapitalerhöhungen im Schnitt die Aktienwerte um ca. 20-30% fallen. Viele fangen dann an sich in die Hosen zu machen...weil sie die Bezugsrechte oft nicht mehr bedienen können...und es entwickelt sich ein Lemmingverhalten ;-)
Zu deinen Rechenbeispielen (Posting 804):
Annahme:ich kaufe 10000 Aktien zu einem Preis von 1Euro vor Kapitalerhöhung. Wenn deine Annahme eintritt (sprich KE 1:2,5 mit Ausgabekurs von 0,35 Euro) kann ich zusätzlich 25000 neue Aktien zu einem Preis von je 0.875Euro kaufen. In Summe also kosten mich diese neue Aktien 21.875Euro; richtig?
Habe also jetzt 35000 Alstom Aktien die mich 31875Euro kosteten. Ergibt einen Durchschnittswert von 0.91Euro pro Aktie.
Liege ich da richtig?
Der angenommene neue Kurs liegt aber erst bei 0.6Euro, habe also einen kurzfristigen Wertverlust von ca. 35%. OK?
Du rechnest aber 0.6Euro mal 3,5 Aktien = 2.10Euro minus den Einkaufswert von 0.87Euro ergibt 1.23Euro.
Das wäre dann aber ein Verlust von 100% ?!?
Vielen Dank
sprich KE 1:2,5 mit Ausgabekurs von 0,35 Euro) kann ich zusätzlich 25000 neue Aktien zu einem Preis von je 0.875Euro kaufen. ......; richtig?
richtig wären : 0,35 je neuer Aktie, für 2,5 also die 0,875 €. das paket mit 10.000 aktien hätte also 18.750 € gekostet, oder 0,535 je aktie.
das ist aber noch gar nicht der punkt (der mir etwas kopfzerbrechen macht):
würde die alte aktie unter diesen annahmen zu KE bei abtrennung des bezugsrechts noch bei 1 stehen, so wäre das bezugsrecht deutlich mehr wert als die aktie, nämlich 2,5x0,65 = 1,625 € - und bei verkauf des bezugsrecht der einstandskurs mithin -0,625€ !
irgendeiner lügt also ! der kurs oder die KE-konditionen
Die Bezugsrechte sind natürlich erst handelbar, wenn sie im Depot sind. Ihr Börsenwert steht daher in Relation zum Alstom-Kurs "nach Zuteilung", der in etwa so hoch sein wird wie der nach erfolgter KE.
Ich rechne Ex-Zuteilung bzw. Ex-KE mit einem Aktienkurs von mindestens 0,55 E (eher 0,60 bis 0,70). Da die Ausübung eines Bezugsrechtes dazu führt, dass man hinterher dafür je eine Alstom-Aktie (ex-KE) im Depot hat, ergibt sich für die Bezugsrechte ein POSITIVER Börsenwert: Er entspricht der Differenz von 0,55 E (niedrigster Schätzpreis der Aktie Ex-KE) minus 0,35 E (fester Basiswert des Bezugsrecht) = 0,20 Euro. Dafür müsste man die Rechte auch verkaufen können. Da der Kurs der Aktie Ex-KE schwankt, wird auch der des Bezugsrecht-Börsenwertes schwanken, und zwar mit knapp dreifach höherem "Hebel". Er kann auch auf Null sinken, wenn Short-Seller es schaffen, die Aktie Ex-KE auf 0,35 E zu drücken. Die Chancen stehen aber nicht allzu gut, da Alstom nach der KE fast schuldenfrei sein wird, was den Wert erhöht.
Wer also jetzt eine alte Alstom-Aktie für 1 Euro kauft und seine 2,5 Bezugsrechte für 2,5 * 0,20 E verkauft, erlöst mit dem Verkauf 0,50 E. Er hätte dann für die Aktie de facto nur 1 E - 0,50 E = 0,50 E bezahlt. Er macht daher einen Schnitt, wenn die Aktie ex-KE höher als 0,50 E notiert (bei 0,60 E ca. 20 %).
Alle diese Berechnungen basieren auf einem angenommenen Bezugspreis für junge Aktien von 0,35 E und einem Bezugsverhältnis (BV) von 1 : 2,5 - was aber noch nicht feststeht. Er könnte ebensogut z. B. bei 0,50 E liegen (mit einem BV von 1 : 1,8) oder bei 0,60 E (mit einem BV von 1 : 1,5).
... bin vom Informationsgehalt der Postings beeindruckt, insbesondere natürlich von der guten Arbeit, die Anti Lemming hier leistet. Ich bin selbst Altaktionär und kann angesichts der unerwartet guten Perspektiven, die sich durch die Kapitalerhöhung für mich ergeben, endlich wieder frei durchatmen..
@Anti Lemming, ich stimme mit deinen Ausführungen voll überein. In zwei Punkten möchte ich hier gerne zur Erhärtung deiner Thesen einen Beitrag leisten:
Der Wert der Bezugrechte lässt sich aus folgender Arbitragebedingung herleiten: Für den Anlager gibt es zwei alternative Möglichkeiten, an eine Aktie zu kommen.
Entweder
a) kauft er n Bezugsrechte zum Preis von B [€] und eine junge Aktie zum Ausgabepreis der KE oder
b) er kauft eine alte Aktie zum aktuellen Preis und verkauft das Bezugsrecht B. Beide Alternativen müssen gleich attraktiv sein.
Bei Annahme, dass 2,5 junge Aktien für eine alte Aktie angeboten werden und der Ausgabepreis der jungen Aktien bei 0,35 € liegt, der Preis der alten Aktie sich vor der KE bei 1 € einpendelt, ergibt sich folgendes Bild:
Das Bezugsverhältnis ist 1: 2,5 = 0,4, d.h. für 0,4 Bezugsrechte kann man 1 junge Aktie erwerben.
Die Alternative a) kostet den Anleger: 0,4 x B + 0,35
Die Alternative b) kostet den Anleger: 1,0 - B
Aufgrund der Arbitragebedingung ergibt sich: 0,4 x B + 0,35 = 1,0 - B bzw. 0,4 x B + B = 1,0 - 0,35
Aufgelöst nach B: 1,4 x B = 0,65 oder B = 0,65 / 1,4 = 0,46
Der rechnerische Wert des Bezugsrechts ist also 0,46 €
Der rechnerische Kurs der Aktie nach der KE steht in direkter Beziehung zum Wert des Bezugsrechts:
Kurs der Aktie nach KE = Kurs der Aktie vor KE - Wert des Bezugsrechts.
In unserem Beispiel wäre das 1,0 € - 0,46 € = 0,54 €
Ich stimme deiner Annahme zu, dass die Aktie nach der KE bei 0,50 bis 0,60 oder (als Bonus für die weitgehende Schuldenfreiheit) auch darüber notiert.
Für den Anleger, der noch keine Aktien besitzt, bedeutet dies letztlich, dass (zumindest rechnerisch) für ihn 3 gleichwertige Varianten existieren:
Variante 1) Heute 1 Aktie zu 1 € kaufen und das Bezugsrecht zu 0,46 € verkaufen. Der Einstandskurs ist dann 0,54 €.
Variante 2) 0,4 Bezugsrechte kaufen (0,4 x 0,46 = 0,19) und dafür eine junge Aktie erwerben; Kosten: 0,35 + 0,19 = 0,54 €
Variante 3) Nicht an der KE teilnehmen und die Aktie danach für 0,54 € kaufen
Je nachdem, ob das Bezugsrecht unter oder über seinem rechnerischen Wert notiert, sind die Varianten tatsächlich nicht identisch. Die Strategie des noch nicht investierten Anlegers muss also von seiner Erwartungshaltung abhängen.
Zwischen Bezugsrechts-Ausgabe und KE-Abschluss dürfte der Kurs zwischen 0,55 und 0,70 Euro dümpeln. Erst einige Wochen NACH erfolgter KE erwarte ich Kurse um 1 Euro, später bis 2,60 E.
Das in Analysten-Statements derzeit genannte Kursziel ist sehr schwer zu interpretieren, da niemand weiß, ob die Herren die KE eingerechnet haben oder nicht.
Wir haben allerdings unterschiedliche Definitionen von Bezugsrecht. Ich habe Bezugsrecht so definiert, dass man pro Bezugsrecht eine junge Aktie beziehen kann. Bei einem BV von 1 zu 2,5 erhielte man also z. B. für 1000 Alt-Aktien 2500 Bezugsrechte.
Du hast Bezugsrechte sozusagen 1:1 gerechnet, dann aber den Wert des Bezugsrechtes 2,5 mal so hoch angesetzt. Das kommt rechnerisch ungefähr auf dasselbe raus. Ich glaube aber eher an eine "Stückelung", wie ich sie beschrieben habe. Denkbar sind auch krummere Zahlen - dass man etwa pro 3 alte Aktien 8 Bezugsrechte (zum Bezug jeweils einer neuen Aktie) erhält, was einem BV von 3 : 8 (bzw. 1 : 2,66) entspräche.
In der "14. Resolution" des Papers zur HV auf der Alstom-Webseite (Investors) heißt es:
"Authorisation to the Board of Directors to ... decide that the total capital increase, issue premium included, may not exceed 1.2 billion euros......The total number of shares actually issued pursuant to this authorisation will be determined based on the issue price fixed by the Board of Directors."
Zu Deutsch:
1. Die Geschäftsführung wird ermächtigt, eine Kapitalerhöhung bis maximal 1,2 Mrd. Euro durchzuführen (Anteil der Altaktionäre).
2. Die Gesamtzahl der herausgegebenen (jungen) Aktien ... wird anhand des Ausgabepreises bestimmt, den die Geschäftsführung festlegt.
Es geht auf der HV also zunächst um die prinzipielle Genehmigung.
Außerdem muss ja erst noch die offizielle Entscheidung aus Brüssel vorliegen, die noch vor der Sommerpause des EU-Kabinetts erwartet wird.
Die Anlageexperten von "Die Actien-Börse" sehen in der Aktie von Alstom (ISIN FR0000120198/ WKN 914815) eine interessante Turnaround-Spekulation.
Paris habe die französische Lösung für Alstom durchgesetzt, was keine Überraschung gewesen sei. Nach der Restrukturierung verfüge Alstom über ein neues Eigenkapital von ca. 1,2 bis 1,5 Mrd. Euro. Interessant sei die Frage der Bewertung des neuen Konzerns. Unter Berücksichtigung der Kapitalmaßnahmen würden die Experten den Wert der Gesellschaft bei rund 1 Mrd. Euro sehen. Das ergebe einen Umsatzmultiplikator von 0,08. Würden die Firmenziele bis 2006 erreicht, würde dies einen Umsatzmultiplikator von 0,25 bis 0,30 ergeben.
Vor diesem Hintergrund halten die Wertpapierexperten von "Die Actien-Börse" die Aktie von Alstom für ein aussichtsreiches Investment.
Analysten sind schon dämlich genug. Wenn dann noch Halbwisser von ihnen abschreiben, wird's teils unerträglich.