versicherungsexperten hier?
Seite 2 von 2 Neuester Beitrag: 06.10.10 11:19 | ||||
Eröffnet am: | 15.04.10 13:39 | von: hoetti | Anzahl Beiträge: | 45 |
Neuester Beitrag: | 06.10.10 11:19 | von: Mme.Eugenie | Leser gesamt: | 4.885 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 3 | |
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http://www.autobild.de/artikel/...ie-zur-unfallstatistik_1136888.html
So blind kann man doch net sein!!!!
20% aller Unfälle geschehen unter Alkoholeinfluss... das könnte jetzt bedeuten, dass nüchterne viermal gefährlicher sind als Saufnasen!
aufgrund der besonderheit der haftung im strassenverkehr gilt folgendes:
alles was beim gebrauch des autos, also auch nur eine einfache beladung ohne fahren, dritten schäden zufügt ist teil der kfz-haftpflicht - hier also die beschädigung des fahrzeuges wie auch rüssel
ABER: unterstellt das der mann nicht tanken sollte und dies trotzdem gemacht hat - "wird ja nicht so schlimm sein" UND erst dadurch der Schaden entstanden ist - somit dem berechtigten Fahrer (die Frau) hier keine Schuld zuzuweisen ist liegt nach BGB die zumindest fahrlässige Schuld auf Seiten des Mannes - wiederum ABER Auschluss Haftpflicht bei Mann da Ehegatte - also muss eigentlich er bezahlen obwohl keine Leistungspflicht seitens der phv besteht - zu klären wäre allerdings in erweiterung des ausschlusses wer versicherungsnehmer ist - ist dies der mann - glück gehabt DENN dann greift eine mitversicherte person gegen den versicherungsnehmer durch was wiederum erlaubt ist !!!!!!
wiederum aber: der geschädigte darf gleichbedeutend beide ehegatten angehen - also gehupft wie gesprungen
die kfz-haftplicht wird wohl zahlen müssen und ggf regress nehmen