versicherungsexperten hier?
Seite 1 von 2 Neuester Beitrag: 06.10.10 11:19 | ||||
Eröffnet am: | 15.04.10 13:39 | von: hoetti | Anzahl Beiträge: | 45 |
Neuester Beitrag: | 06.10.10 11:19 | von: Mme.Eugenie | Leser gesamt: | 4.883 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 1 | |
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meine schwester hat folgendes problem:
abends 21 uhr anner tanke die karte reingesteckt und säule 1 gewählt. dummerweise war ihr sichtfeld etwas eingeschränkt, sodaß sie nicht erkennen konnte dass es sich eigentlich um säule 11 handelte.
dies hat sie dann aber gemerkt und festgestellt dass säule 1 auch frei war...also schnell ins auto gestiegen und an säule 1 gebrettert!
das problem: mein schwager (also ihr mann) war unterdessen so nett schonmal den tankrüssel in die karre zu hängen.
folge: der schlauch mit der feder hat sich etwa 10 meter in die länge gezogen, dann ist der rüssel vorne abgebrochen und das gesamte schlauchkonstrukt mit etwa 120 stundenkilometer in ein anderes fahrzeug reingedonnert...500 öcken kostet der rüsselaustausch...die rechnung von dem annern fahrzeug kommt noch...
gibts ne möglichkeit, das über ne private haftpflicht abzuwickeln oder gehts nur über die kfz-haftpflicht...war ja kein fahrfehler sondern ne dummheit beim tanken...
jemand ahnung?
http://www.autobild.de/artikel/...ie-zur-unfallstatistik_1136888.html
aufgrund der besonderheit der haftung im strassenverkehr gilt folgendes:
alles was beim gebrauch des autos, also auch nur eine einfache beladung ohne fahren, dritten schäden zufügt ist teil der kfz-haftpflicht - hier also die beschädigung des fahrzeuges wie auch rüssel
ABER: unterstellt das der mann nicht tanken sollte und dies trotzdem gemacht hat - "wird ja nicht so schlimm sein" UND erst dadurch der Schaden entstanden ist - somit dem berechtigten Fahrer (die Frau) hier keine Schuld zuzuweisen ist liegt nach BGB die zumindest fahrlässige Schuld auf Seiten des Mannes - wiederum ABER Auschluss Haftpflicht bei Mann da Ehegatte - also muss eigentlich er bezahlen obwohl keine Leistungspflicht seitens der phv besteht - zu klären wäre allerdings in erweiterung des ausschlusses wer versicherungsnehmer ist - ist dies der mann - glück gehabt DENN dann greift eine mitversicherte person gegen den versicherungsnehmer durch was wiederum erlaubt ist !!!!!!
wiederum aber: der geschädigte darf gleichbedeutend beide ehegatten angehen - also gehupft wie gesprungen
die kfz-haftplicht wird wohl zahlen müssen und ggf regress nehmen