Otto Schily = die Rache der RAF
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 23.01.02 02:32 | ||||
Eröffnet am: | 23.01.02 01:13 | von: Digedag | Anzahl Beiträge: | 6 |
Neuester Beitrag: | 23.01.02 02:32 | von: Spiro | Leser gesamt: | 986 |
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In jungen Jahren selbst extremer Linker, stand er dann als RAF Verteidiger mehrfach unter dem (nie direkt bewiesenen) Verdacht, nicht nur vertrauter Anwalt der Angeklagten zu sein, sondern auch ein Vertreter ihrer Sache und Ziele.
Die RAF wollte mit ihrem Terrorismus die Bevölkerung "aufrütteln", wollte zeigen, daß der Staat blind um sich schlägt bei der Verfolgung seiner Gegner, also daß der Staat der Feind aller Bürger sei.
Teilweise hatte sie damit sogar Erfolg, siehe Heinrich Bölls "Die Ehre der Katarina Blum" als literarischen Beleg für das entstande Klima.
Aber letztlich hat die RAF dieses Ziel mit ihrem direkten Terror nicht erreicht, ist selbst daran zugrunde gegangen. Doch sie hat nie aufgegeben, sie hat uns eine Zeitbombe hinterlassen: ihren verkrachten Anwalt!
Gewandelt vom Saulus zum Paulus, von links außen nach ziemlich rechts ...
Nicht mehr Terror gegen den Staat, sondern Terror mit dem Staat ("Otto-Katalog").
Überwachung, Bespitzelung, Einschränkung der Persönlichkeitsrechte, bis es die Leute nicht mehr aushalten, und (siehe oben) "im Staat ihren Feind erkennen".
Was die RAF durch brutalen Terror provozieren wollte, macht ihre "Zeitbombe" jetzt im direkten Zugriff.
Und damit diese Wirkung auch nicht, wie zu befürchten ist, durch den treuen deutschen Untertanenglauben an den Vater Staat verhindert wird, muß dieser Staatsglaube natürlich unterminiert werden:
Zum Beispiel, indem man es schafft, daß der Staat nicht mal fähig ist ein NPD-Verbot auf die Reihe zu bringen.
Ergo: "Mit diesem Staat kann die Rechte Gefahr nicht bekämft werden, das geht nur gegen diesen Staat".
q.e.d
Schily, die Rache der RAF ... oder doch nur ein verkrachter Anwalt, zu blöd, eine Klage bei Gericht einzureichen?
Ein Sprichwort aus meiner Heimat sagt:
Wer nichts wird, wird Wirt.
... oder Volkswirt
... oder Politiker
Bitte Erklärung, oder bin ich einfach zu doof und hab deine Aussage nicht verstande?
Mfg Spiro
Folgenreiche Enthüllung
NPD-Verbot auf Eis
Eigentlich hätte die mündliche Verhandlung über ein Verbot der rechtsextremen NPD vor dem Bundesverfassungsgericht am 5. Februar beginnen sollen. Doch daraus wird nichts. Das höchste deutsche Gericht beschloss, das Verfahren wegen neuer Sachverhalte vorerst auszusetzen. Der von den Karlsruher Richtern genannte Grund: Die Verbotsanträge hätten sich zum Teil auf Äußerungen eines langjährigen Mitglieds im NPD-Bundesvorstand gestützt, von dem jetzt bekannt worden sei, dass er als sogenannter V-Mann zugleich Mitarbeiter des Verfassungsschutzes war.
Äußerungen der Person, über deren Identität nichts bekannt wurde, seien in den Verbotsanträgen mehrfach als Beleg für die Verfassungswidrigkeit der NPD angeführt worden. Diese Erkenntnis werfe neue "prozessuale und materielle Rechtsfragen" auf, die bis zum ursprünglich vorgesehenen Verhandlungstermin nicht geklärt werden könnten, teilte das Gericht mit.
Zufälliger Hinweis
Das Bundesinnenministerium habe erst jetzt über den Sachverhalt informiert. Die Richter hätten sogar nur durch einen Zufall davon erfahren. Ein Abteilungsleiter habe in einem Telefonat erwähnt, dass ein geladener Zeuge eine Aussagegenehmigung des Verfassungsschutzes vorlegen werde, hieß es in Karlsruhe. Die neue Situation stelle sogar den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens vom 1. Oktober 2001 in Frage.
Schily bedauert
Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) erlärte, er bedauere die Gerichtsentscheidung, die Verhandkungstermine aufzuheben, ohne den Antragsstellern Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Zwar habe das NPD-Mitglied früher als V-Mann gearbeitet, der Kontakt sei jedoch bereits vor vielen Jahren abgebrochen worden. Dies werde dem Gericht "kurzfristig in geeigner Weise mitgeteilt, um eine erneute Anberaumung des Termins für die mündliche Verhandlung zu ermöglichen", sagte Schily.
Grüne und FDP verlangten eine rückhaltlose Aufklärung des Vorgangs. Grünen-Rechtsexperte Volker Beck forderte Schily (SPD) auf, mögliche Unregelmäßigkeiten in den Verbotsanträgen vor dem Innenausschuss des Bundestags zu erklären. FDP-Fraktionschef Wolfgang Gerhardt sprach von einer "unglaublichen Blamage" für Schily, sollte der Befund des Gerichts zutreffen.
Ursprünglich waren in der Zeit vom 5. bis zum 20. Februar fünf Verhandlungstage vorgesehen. Dazu hatte der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts unter dem Vorsitz von Jutta Limbach 14 Auskunftspersonen geladen, darunter führende Köpfe der Neonazi- Szene. Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat hatten Anfang 2001 beantragt, die NPD als verfassungswidrige Partei zu verbieten.
Adresse:
http://www.n-tv.de/2898329.html
Der Verfasser hasst Schily offensichtlich.
Er kramt alles hervor, was ihm in den Kram passt. Das ganze Posting-Machwerk strotzt nur so von Vorurteilen und Unwahrheiten.
Es lohnt sich einfach nicht.
Wir leben in einer Demokratie. Jeder soll das Recht haben, auch so etwas produzieren zu dürfen.
Das ist unser (unverdientes) Glück
Gruß RZ
SchilyHaß nun erkannt!
Gruß Spiro