Spekulation


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Neuester Beitrag: 25.08.99 21:24
Eröffnet am:24.08.99 12:58von: KroesusAnzahl Beiträge:7
Neuester Beitrag:25.08.99 21:24von: OttoLeser gesamt:4.187
Forum:Börse Leser heute:3
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41 Postings, 9241 Tage KroesusSpekulation

 
  
    #1
24.08.99 12:58
Nach einem neuen Urteil gilt auch für Privatanleger die FIFo-Lösung.

Wenn Du alle Aktien in 7/99 verkaufst, ist der Kauf aus 6/98 steuerfrei, der Kauf aus 3/99 steuerpflichtig, sofern der Gewinn in dem Jahr höher als 1.000,00 DEM liegt.

Verkaufst Du nur einen Teil der Aktien, sind die aus 6/98 steuerfrei. Die aus 3/99 müssen dann ebenfalls versteuert werden.

Verluste können gegen Gewinne aufgerechnet werden. Eine Verrechnung von Verlusten mit Gewinnen einer anderen Einkommensart ist nicht möglich.  

39 Postings, 9253 Tage JB007first in / last out

 
  
    #2
25.08.99 13:35
das ist lt. aktueller Gesetzgebung die Regel für Privatpersonen
 

1232 Postings, 9219 Tage mob1An JB007

 
  
    #3
25.08.99 13:39
Wie alt ist Deine Information ?
Habe vor ca. 2 Wochen im Investorteil
des Handelsblattes dazu etwas anderes
gelesen.
Kauf 50 Stk, Nachkauf 50 Stk, Verkauf 50 Stk
Gewinn/Verlust wird vom Gesamtkaufpreis berechnet.

Korrigiere mich, wenn ich falsch liege !

Gruesse MOB  

35 Postings, 9295 Tage FrodoGAST MOB hat (im Prinzip) recht

 
  
    #4
25.08.99 14:16
aber:

1. Es gibt die Möglichkeit, mehrere Unterdepots (bei einer Bank) zu führen und damit die Positionen nachvollziehbar zu trennen.

2. Finanzaemter zeigen sich ggf. kulant, wenn man darauf hinweist, dass man genau die Position verkauft hat, die nicht mehr der Steuer unterliegt.

1. ist allerdings die sichere Methode.

:-)
Frodo  

39 Postings, 9253 Tage JB007genaue Quelle folgt

 
  
    #5
25.08.99 14:54
einer Zeitschrift zu vertrauen ist ein Risiko
gültig ist einzig und allein das aktuelle Einkommensteuergesetz
leider hab ich mein Exemplar nicht dabei
ich suche aber den treffenden Abschnitt heute abend raus  

45 Postings, 9225 Tage ArminAn sydow... Spekulationsfrist

 
  
    #6
25.08.99 15:04
Du uebersiehst dabei eins:

Ein Verlust wird steuerlich nur dann relevant, wenn er innerhalb der 12 monatigen Spek-Frist realisiert wird. Verkaufst Du nach Ablauf der 12 Monate mit Verlust, so kann dieser nicht mehr mit steuerpflichtigen Spek-Gewinnen verrechnet werden.

Weiterhin gibt es die Moeglichkeit Verluste auf das nächste Kalenderjahr vorzutragen, wenn Du in einem Jahr keinen steuerrelevanten Gewinn sondern einen Verlust erzielst.  

92 Postings, 9277 Tage OttoGewinne - Verluste - kann ich da noch was machen

 
  
    #7
25.08.99 21:24
Also ich habe 2 x mit Aktien Gewinn gemacht - innerhalb der Speku-frist
und sitze jetzt noch auf einem Aktienanteil rum
(mehr als 1 Jahr habe ich diese Aktien bereits),
bei dem ich wenn ich jetzt verkaufen würde Verluste machen würde.

Kann ich jetzt auch noch diese Verluste gegen die Gewinne gegenrechnen oder geht es nicht mehr, weil 1 Jahr bei den Verlustaktien bereits verstrichen ist ?  

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