Sowas gibts auch nur in Deutschland!
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 17.08.01 08:20 | ||||
Eröffnet am: | 16.08.01 16:52 | von: Dixie | Anzahl Beiträge: | 12 |
Neuester Beitrag: | 17.08.01 08:20 | von: Gadnjef | Leser gesamt: | 1.495 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 1 | |
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Verursacht ein Kraftfahrer einen Unfall, weil er sich von einem entgegenkommenden Fahrzeug irritiert fühlt, trägt der Fahrer des entgegenkommenden Autos zur Hälfte die Schuld.
Das Oberlandesgericht Hamm verurteilte einen Autofahrer auf Schadenersatz, obwohl dieser eigentlich korrekt in seiner Spur gefahren war. (OLG Hamm, Az. 27 U 62/00)
Im zu entscheidenden Fall glaubte ein Fahrer wegen des Gegenverkehrs nicht genügend Platz auf der Fahrbahn zu haben. Er wich aus und fuhr in den Straßengraben. Den Fahrer des entgegenkommenden Fahrzeugs, welcher bei ihm die Panik ausgelöst hatte, verklagte der Geschädigte auf Schadenersatz.
Mit Erfolg: Das Gericht verurteilte den Fahrer auf der Gegenfahrbahn dazu, die Hälfte des Schadens zu tragen, obwohl dieser nicht gegen die Verkehrsregeln verstoßen hatte. Die Richter bescheinigten sogar, dass das Ausweichmanöver des Geschädigten unnötig gewesen sei, da genügend Platz auf der Fahrbahn war. Entscheidend sei jedoch, so die Richter, dass der entgegenkommende Fahrer zur Entstehung des Unfalls beigetragen habe. Schließlich berge jede Autofahrt ein gewisses Betriebsrisiko in sich.
Gut, dass wir ein Rechtsstaat sind! Auf di Behörden.
patzi
Oder gibts die Aktenzeichen mittlerweile direkt im Netz zum nachlesen?
Wenns wirklich wahr ist wünsche ich mir folgendes:
Hoffentlich fällt in einer Verhandlung des Richters mal einer vom Stuhl und bricht sich ein Bein oder so. Und dann Schmerzensgeld vom (sich korrekt verhaltenden) Richter. Irgendwie muss er doch dann auch schuld sein, da ohne ihn keine Verhandlung wäre?
Aber das ist unglaublich, oder? Ich hoffe doch, dass der arme Kerl, der da ahnungslos seines Weges fuhr in Revision gegangen ist. :-(
Er gehört wohl zur Fraktion der "Freie Fahrt für Freie Bürger!" Das das jedem seine eigene Straße bedeutet, war mir neu.
(war mal inner"Pardon"70JahreSatirezeitung)
blaubärgrüsse
Als naiver Mensch koennte man glauben, die Versicherung des Unschuldigen haette einen unfaehigen Anwalt beauftragt. Ich bin jedoch der Ueberzeugung, dass dem nicht so ist. Man sollte vielleicht vielmehr davon ausgehen, dass diese Versicherung ihre Zahlungverpflichtung richterlich bestaetigt bekommen WOLLTE. Denn Fakt ist doch eins: Ab jetzt ist ein Praezedenzfall vorhanden, aus dem man ableiten kann, dass JEDER in irgendeiner Form in einen Unfall verwickelte Fahrer IMMER zahlen muss, Schuld hin oder her. Langfristig sollte sich damit jeder auf 275 % Beitrag einstellen. Das ist es i.m.h.o., was die Versicherungen damit bezwecken!
mfg Gadnjef