Sowas gibts auch nur in Deutschland!


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Neuester Beitrag: 17.08.01 08:20
Eröffnet am:16.08.01 16:52von: DixieAnzahl Beiträge:12
Neuester Beitrag:17.08.01 08:20von: GadnjefLeser gesamt:1.495
Forum:Börse Leser heute:1
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3263 Postings, 9288 Tage DixieSowas gibts auch nur in Deutschland!

 
  
    #1
1
16.08.01 16:52
Autofahrer aufgepasst:
Verursacht ein Kraftfahrer einen Unfall, weil er sich von einem entgegenkommenden Fahrzeug irritiert fühlt, trägt der Fahrer des entgegenkommenden Autos zur Hälfte die Schuld.

Das Oberlandesgericht Hamm verurteilte einen Autofahrer auf Schadenersatz, obwohl dieser eigentlich korrekt in seiner Spur gefahren war. (OLG Hamm, Az. 27 U 62/00)
Im zu entscheidenden Fall glaubte ein Fahrer wegen des Gegenverkehrs nicht genügend Platz auf der Fahrbahn zu haben. Er wich aus und fuhr in den Straßengraben. Den Fahrer des entgegenkommenden Fahrzeugs, welcher bei ihm die Panik ausgelöst hatte, verklagte der Geschädigte auf Schadenersatz.

Mit Erfolg: Das Gericht verurteilte den Fahrer auf der Gegenfahrbahn dazu, die Hälfte des Schadens zu tragen, obwohl dieser nicht gegen die Verkehrsregeln verstoßen hatte. Die Richter bescheinigten sogar, dass das Ausweichmanöver des Geschädigten unnötig gewesen sei, da genügend Platz auf der Fahrbahn war. Entscheidend sei jedoch, so die Richter, dass der entgegenkommende Fahrer zur Entstehung des Unfalls beigetragen habe. Schließlich berge jede Autofahrt ein gewisses Betriebsrisiko in sich.


 

3006 Postings, 8770 Tage patznjeschnikiNee oder???

 
  
    #2
16.08.01 17:21
Da kann ich ja nur sagen, das ist der größte Schwachsinn, den ich je gelesen hab! Da kann man nur sagen:

Gut, dass wir ein Rechtsstaat sind! Auf di Behörden.

patzi  

51345 Postings, 8925 Tage ecki@Dixie: Förtsch saß im entgegenkommenden Auto

 
  
    #3
16.08.01 17:46
und du warst der Richter?
Anders kann ich es mir nicht vorstellen.  

2311 Postings, 9073 Tage MJJKDie spinnen, die ... o.T.

 
  
    #4
16.08.01 17:59

51345 Postings, 8925 Tage eckiGibts da eine Quelle? o.T.

 
  
    #5
16.08.01 23:42

778 Postings, 8865 Tage positiverGeil, wenn 2 korrekte Fahrer irretieren

 
  
    #6
16.08.01 23:54
gibt es sicher den ganzen Schaden ersetzt.Und bei 4 einen neuen Wagen dazu.  

3263 Postings, 9288 Tage DixieMorgen ecki!

 
  
    #7
17.08.01 07:45
Brille nicht auf? Da steht sie doch: (OLG Hamm, Az. 27 U 62/00)
:-)))
 

51345 Postings, 8925 Tage eckiNaja Dixie OLG habe ich schon gelesen,

 
  
    #8
17.08.01 07:53
aber von wo ist es reinkopiert?
Oder gibts die Aktenzeichen mittlerweile direkt im Netz zum nachlesen?

Wenns wirklich wahr ist wünsche ich mir folgendes:
Hoffentlich fällt in einer Verhandlung des Richters mal einer vom Stuhl und bricht sich ein Bein oder so. Und dann Schmerzensgeld vom (sich korrekt verhaltenden) Richter. Irgendwie muss er doch dann auch schuld sein, da ohne ihn keine Verhandlung wäre?  

3263 Postings, 9288 Tage DixieHat mir einer

 
  
    #9
17.08.01 07:57
der beruflich in diesen Juristen-Datenbanken stöbert, geschickt.
Aber das ist unglaublich, oder? Ich hoffe doch, dass der arme Kerl, der da ahnungslos seines Weges fuhr in Revision gegangen ist. :-(
 

51345 Postings, 8925 Tage eckiWer war da Ahnungslos?

 
  
    #10
17.08.01 08:03
Wohl der Richter, der da seinen Amtsschimmel ritt!

Er gehört wohl zur Fraktion der "Freie Fahrt für Freie Bürger!" Das das jedem seine eigene Straße bedeutet, war mir neu.  

21160 Postings, 9383 Tage cap blaubärdazu die ultimative Richterwerbung:

 
  
    #11
17.08.01 08:13
Biste bekloppt und nicht ganz dicht so komm zu Uns ans Amtsgericht
(war mal inner"Pardon"70JahreSatirezeitung)
blaubärgrüsse  

24 Postings, 8834 Tage GadnjefHabe ich schon vor laengerer Zeit gehoert

 
  
    #12
17.08.01 08:20
Wesentlich ist doch folgendes:

Als naiver Mensch koennte man glauben, die Versicherung des Unschuldigen haette einen unfaehigen Anwalt beauftragt. Ich bin jedoch der Ueberzeugung, dass dem nicht so ist. Man sollte vielleicht vielmehr davon ausgehen, dass diese Versicherung ihre Zahlungverpflichtung richterlich bestaetigt bekommen WOLLTE. Denn Fakt ist doch eins: Ab jetzt ist ein Praezedenzfall vorhanden, aus dem man ableiten kann, dass JEDER in irgendeiner Form in einen Unfall verwickelte Fahrer IMMER zahlen muss, Schuld hin oder her. Langfristig sollte sich damit jeder auf 275 % Beitrag einstellen. Das ist es i.m.h.o., was die Versicherungen damit bezwecken!

mfg Gadnjef
 

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