Universal Music Group - WKN: A3C291 - Aktie
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 30.11.22 14:34 | ||||
Eröffnet am: | 21.09.21 19:32 | von: youmake222 | Anzahl Beiträge: | 17 |
Neuester Beitrag: | 30.11.22 14:34 | von: neymar | Leser gesamt: | 10.691 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 5 | |
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angeblich von 33,5 Mrd auf
45 Mrd Market Cap gesprungen
und dadurch Bill Ackmann um
1 Mrd € reicher ^^
Branche Medien
SektorKommunikation
HerkunftNiederlande
Websiteinvestors.universalmusic.com §
Aktienanzahl§1.813 Mio. (Stand: 22.09.21)
Marktkap.§44,1 Mrd. €
laut: www.ariva.de
Ich wäre sehr dankbar für eine Information von anderen Vivendi-Aktionären, wie die UMG-Abspaltung von ihrer Depotbank berechnet wurde (Bewertungskurs und Steuerberechnung pro Aktie).
Das Problem muß der Steuerberater lösen. Über weitere Info sehr dankbar. KPK
1.Abrechnung mit 24,67 € wurde storniert.
2.Abrechnung mit 25,25 € x Aktienanzahl, davon ./. 4-fache der anrechenbaren Quellensteuer, dann ./. Sparerfreibetrag, davon dann die KAP-Steuer.
Quellensteuer-Berechnung: 25,25 € x Aktienanzahl, davon 26,5% QST ist die zu zahlende QST. Die 26,5% setzen sich zusammen aus 12,8% anrechenbarer und 13,7% rückforderbarer QST.
Die UMG-Aktien wurden in mein Depot anscheinend mit einem Einstandskurs von 0,00 EUR eingebucht, da der gesamte aktuelle Kurswert als Gewinn angezeigt wird.
Bedeutet das, dass bei einem Verkauf der UMG-Aktien nochmals für den gesamten Kurswert die deutsche Abgeltungssteuer abgezogen wird?
Ich hatte bisher noch keine vergleichbare Situation.
Kennt sich hier jemand mit so etwas aus?
Für eine Information wäre ich sehr dankbar.
Wegen der Quellensteuer habe ich dann auch mal im Internet recherchiert. Die QeST für Franzosen beträgt 26,5% und für Ausländer 12,8%. Da die französischen Behörden angeblich nicht wissen wer Ausländer ist werden generell 26,5% veranschlagt. Bei der Abrechnung durch die DKB ist auch der Hinweis, daß 13,7% zurückforderbar sind. Auf meine Anfrage wie dies zu beantragen sei, erklärte die DKB, daß sie diesen Service nicht anbietet. Einige Banken haben diesen Service nicht, bei den übrigen fallen je nach Bank Gebühren zwischen 15 und 150 € an. Ich habe dann beim Bundeszentralamt für Steuern – kurz "BZSt" mal angefragt, das gab aber keine Auskunft sondern hat mich dann auf Ihre entsprechenden Internet-Links hingewiesen.
Nach längerer und intensiver Suche im Internet habe ich dann eine ausführliche deutsche Erläuterung der französischen Behörde dazu gefunden und beabsichtige dies nun selbst zu tun.
Bezüglich für die von mir eingeleitete 13,7%ige Quellensteuer-Rückforderung verweigert die DKB aber die erforderlicher Bestätigung auf den Formularen der französischen Steuerbehörden. Ich habe mich daher letzte Woche an den zuständigen Ombudsmann gewandt, der nun eine Stellungnahme der DKB angefordert hat. Fortsetzung folgt
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/...ergewicht-ein-18498587.html
1 Nutzer wurde vom Verfasser von der Diskussion ausgeschlossen: mirko75