steuerfrage
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 27.02.01 23:09 | ||||
Eröffnet am: | 22.02.01 16:50 | von: Ramses II | Anzahl Beiträge: | 20 |
Neuester Beitrag: | 27.02.01 23:09 | von: Nobody II | Leser gesamt: | 1.674 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 2 | |
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können aktienverluste steuerlich geltend gemacht werden, wenn die aktie länger als ein jahr gehalten wurde?
grüsse
Hast du die länger als ein Jahr dann mußt du den Gewinn auch als sonstige Einkünfte in Steuererklärung angeben.
Wenn du Verluste vorträgst, dann gegen die Besteuerung der sonstigen Einkünfte - also meines Wissen kannst du das Gegenrechnen !
Spekusteuer hat nichts mit Verlustvortragen zu tun !
Gruß
Nobody II
Liegt der Verkauf ausserhalb der Jahresfrist sind erzielte Gewinne nicht steuerpflichtig. Analog ist es auch bei Verlusten zu behandeln.
Befinden sich Aktien innerhalb eines Betriebsvermögens sind die Gewinne/Verluste auch ausserhalb der Spekulationsfrist zu berücksichtigen.
Gruß MisterX
mfg
jahr 2000 neu eingeführt worden. Als Belege muss Du Deine Kauf- und Verkaufsorder, sowie Deine Werbungskosten beifügen. Solltest Du Deinen Verlust erst in Deiner Erklärung 2001 angeben, dann ist, sollte Dein ESt-Bescheid für das Kalenderjahr 2000 bestandskräftig sein, der Verlust des Kalenderjahres 2000 verloren.
@snoopyts
Zu der Problematik, wann Verluste bzw. Gewinne realisiert werden sollen, wurde kurz vor dem Jahreswechsel mehrere Threads hier an Board geführt. Suche unter meiner ID und Du wirst hier die Antwort auf Deine Fragen finden.
Gruß MisterX
Ist aber ein DENKFEHLER !!!! Am Ende steht die Richtigstellung !
§ 22
Arten der sonstigen Einkünfte
[Fassung ab dem Gesetz zur Bereinigung von steuerlichen Vorschriften (Steuerbereinigungsgesetz 1999 - StBereinG 1999) vom 22.12.1999 BGBl. I 1999 S. 2601] [Inkrafttreten: 01.01.2000] Sonstige Einkünfte sind
1. ...
2. Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften im Sinne des § 23;
§ 23
[Fassung ab dem Gesetz zur Bereinigung von steuerlichen Vorschriften (Steuerbereinigungsgesetz 1999 - StBereinG 1999) vom 22.12.1999 BGBl. I 1999 S. 2601] [Inkrafttreten: 01.01.2000]
1. ...
2. Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, insbesondere bei
Wertpapieren, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und
Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt;
RICHTIGSTELLUNG :
Private Veräußerungsgeschäfte
Erzielt der Aktionär als Differenz zwischen An- und Verkauf (abzüglich der Gebühren für die Veräußerung) einen Überschuss, so ist dieser bis zum Wert von 999 Mark steuerfrei. Liegen zwischen dem Tag des Ankaufs und der Wiederveräußerung der Aktie mindestens 12 Monate, ist der gesamte "Spekulationsgewinn" steuerfrei. Verluste aus Spekulationsgeschäften können im übrigen auch mit Überschüssen aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden. Zum Verlustausgleich kann es sich empfehlen, Verlustpapiere frühzeitig wieder zu veräußern.
Steuerpflichtig sind die auf die Aktien ausgeschütteten Dividenden. Auf sie führt die Aktiengesellschaft in der Regel eine 25prozentige Kapitalertragsteuer direkt an das Finanzamt ab. Die damit verbundene Steuergutschrift kann im Rahmen der Einkommensteuererklärung später gegebenenfalls wieder erstattet werden. Einkünfte aus Kapitalvermögen sind seit dem Jahr 2000 insgesamt in Höhe des so genannten "Sparerfreibetrags" von 3000 Mark (Ledige) beziehungsweise 6 000 Mark (Verheiratete) steuerfrei.
Ab dem 1.1.2001 gilt das sogenannte Halbeinkünfteverfahren - die volle Erfassung wird somit durch eine hälftige Berücksichtigung abgelöst.
www.steuernetz.de
Sorry !
Gruß
Nobody II