Nur AfD stimmt grundgesetzkonform ab
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 25.04.21 10:08 | ||||
Eröffnet am: | 26.03.21 17:20 | von: Nurmalso | Anzahl Beiträge: | 15 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 10:08 | von: Jenniferbcpz. | Leser gesamt: | 3.820 |
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Heute Nachmittag nun hat das Karlsruher Bundesverfassungsgericht überraschend einen Eilantrag des „Bündnisses Bürgerwille“ („Bündnis Bürgerwille“ will Ratifizierung des EU-„Wiederaufbausfonds“ verhindern (tichyseinblick.de) ) positiv beschieden. Das BVerfG untersagt damit Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, das Gesetz mit seiner Unterschrift auszufertigen und damit die deutsche Ratifizierung völkerrechtswirksam werden zu lassen. (...)
Geschlossen für die Schuldenunion stimmten die SPD-Abgeordneten und die Grünen. In der mitgliederstarken Unionsfraktion hatten gerade einmal 8 Abgeordnete das Rückgrat, gegen dieses Gesetz zu stimmen. In der FDP sagten nur 4 Abgeordnete Nein! Allein die AfD-Fraktion lehnte den Eigenmittelbeschluss geschlossen ab, während die Linke sich fast geschlossen enthielt. Hier ist das genaue Ergebnis der namentlichen Abstimmung (Deutscher Bundestag – Namentliche Abstimmungen).
Quelle
In Deutschland scheißen offenbar einige auf das GG.
Besonders hübsch:
"Klar ist, die im Eigenmittelbeschluss geregelte Finanzierung steht auf einem stabilen verfassungs- und europarechtlichen Fundament."
Bundesfinanzminister Olaf Scholz
Das Verfassungsgericht sieht das offenbar anders.
Michael K.
vor 2 Stunden
Keine Sorge. Es droht Le Pen, Nationalisten in Spanien, Italien, Gegenwind aus Polen und Ungarn. Im Norden Dänemark. Diese EU ist dem Untergang geweiht. Und das ist gut so. Danach Neuanfang.
Ernst K.
vor 2 Stunden
"Der Bundesrat hatte das Gesetz erst am Vormittag beschlossen, nachdem am Donnerstag der Bundestag zugestimmt hatte."
Nach meinen Informationen wurde das Gesetz im Bundestag mit Zustimmung der CDU/CSU, der SPD, der FDP und der Grünen beschlossen. Warum wird das hier nicht erwähnt? Weil die AfD im Sinne der Steuerzahler, nämlich dagegen gestimmt hat?
Ein Parlament, das den Verlust von Teilen der Haushaltshoheit beschließt, handelt gegen den Willen der Bürger und ist das Geld nicht wert. Ich hoffe, das BVG urteilt neutral.
Robie
vor 3 Stunden
In der FAZ listet Matthias Herdegen am 25.3. (S.6) in einem hervorragenden Artikel auf, gegen welche Grundregeln der „Wiederaufbaufonds“ verstößt. Art. 310 Abs. 1 AEUV: Grundsatz des ausgeglichenen Haushalts. Art. 125 AEUV: No-bail-out (ausgehebelt durch Nachschusspflicht des Wiederaufbaufonds im Falle der Zahlungsunfähigkeit eines Mitgliedsstaates), hierzu auch Art. 79 Abs. 3. GG: betrifft die Haushaltsautonomie des Parlaments. Zudem sind betroffen Art. 115 Abs. 2 GG (Schuldenbremse) und Art. 23 Abs. 1 Satz 3, 79 Abs. 2 GG: Notwendige Voraussetzung zur Eigenmittelerhöhumg ist die Zustimmung einer verfassungsändernden Mehrheit. Es ist skandalös, dass Bundestag und Bundesrat dem zugestimmt haben!
https://www.welt.de/wirtschaft/article229221805/...unterzeichnen.html
vor 4 Stunden
Sehr interessant ist auch, dass der Herr Bundespräsident nicht gebeten wurde, das Gesetz nicht zu unterzeichnen, sondern dass das BVerfG eine förmliche ANORDNUNG erlassen hat ... Sicherheitshalber?!
Hier die Anordnung: https://www.bundesverfassungsgericht.de/...rs20210326_2bvr054721.html
https://www.welt.de/wirtschaft/article229221805/...unterzeichnen.html
vor 4 Stunden
Gerade im Hinblick auf die Haushaltshoheit des Parlamentes und seine durch den Haushalt garantierte Entscheidungsfähigkeit, hat das BVerfG in der Vergangenheit zu den ESM, Griechenlandhilfen etc. schon anklingen lassen, dass der Vorrang des EU Rechtes und somit des EuGH dort endet, wo die Haushaltssouveränität durch Haftungsrisiken faktisch aufgehoben ist.
Deshalb kann ich mir gut vorstellen, dass das Gesetz nicht so schnell ratifiziert werden wird, wenn überhaupt. Denn der Fonds verstößt zudem ganz klar gegen Art. 125 AEUV („no-bailout“).
https://www.welt.de/wirtschaft/article229221805/...unterzeichnen.html
https://www.youtube.com/watch?v=BpZB3Jvv_zA
Mehr als elf Millionen Euro für Gauweiler
https://www.sueddeutsche.de/politik/...einkuenfte-csu-finck-1.5247091
Zeitpunkt: 28.03.21 10:20
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Kommentar: Unterstellung
Essen kannst Du nur bis Du satt bist; Alkohol kann Dich - wenn Du a bisserl zu viel trinkst - töten; und Sex - falls überhaupt noch möglich - nur noch mit Hilfe der pharmazeutischen Industrie.
Und Reisen ist verboten.
Da bleibt nicht mehr viel.
PS Der Porsche wird ab Tag 3 auch langweilig
"II. Bei summarischer Prüfung lässt sich eine hohe Wahrscheinlichkeit für einen Verstoß gegen die durch Art. 79 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 110 und Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 GG geschützte haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Bundestages allerdings nicht feststellen."