PCR TEST (Corona) ist nicht zugelassen
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 25.04.21 02:33 | ||||
Eröffnet am: | 09.08.20 12:33 | von: deadline | Anzahl Beiträge: | 7 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 02:33 | von: Lisazkxha | Leser gesamt: | 2.738 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 2 | |
Bewertet mit: | ||||
Diesen anzuwenden verstößt gegen medizinische Standarts.
Herr Drosten, Wieler, Spahn handeln somit wissentlich und vorsätzlich und tragen die volle rechtliche Verantwortung. Hier muss geprüft werden ob § 263 Strafgesetzbuch (StGB)
anzuwenden ist.
Wissentlich und vorsätzlicher Betrug
Q-Tipps aus der Drogerie in die Nase stecken ein weiterer in die Mundschleimhäute.
Drüber pinkeln, wenn er weiss bleibt seit ihr positiv getestet...
alle anderen Farben, bedeutet ihr seid gesund
ist von mir provisorisch validiert worden, funktioniert also
ist aber nur eine Empfehlung, sowie alles vom RKI...
Er weiss, dass man seinen Test nicht validieren kann...
Vorsätzlicher Betrug § 263 StgB Freiheitstrafe bis zu 10 Jahre....
und dann kommt auch unserer Experte Herr Spahn in Erklärungsnot...
alles klar
Er basiert auf Vermutungen von Herr Oberexperte Drosten....
Wenn es nicht so unfassbar perfide wäre, müssten man sich am Boden krümmen vor Lachen...
Die Wahrheit kommt in den nächsten Monaten ans Licht...
Mitleid werde ich mit Herrn Drosten nicht haben....