Ist Merkel kriminell?
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 25.04.21 03:22 | ||||
Eröffnet am: | 14.02.20 18:34 | von: Rubensrembr. | Anzahl Beiträge: | 14 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 03:22 | von: Karolinnezda | Leser gesamt: | 1.874 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 2 | |
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Südafrika: Demokratische Wahl rückgängig machen! Befehl wird umgehend ausgeführt.
SPD erpresst CDU, dass Groko beendet wird, wenn Kemmerich Ministerpräsident in Thüringen
bleibt. Merkel (CDU) erpresst Lindner, dass die CDU alle Koalitionen mit der FDP kündigt,
wenn Kemmerich nicht zurücktritt. Lindner erpresst Kemmerich persönlich zum Rücktritt mit
der Drohung, dass Lindner selbst vom Posten des Parteivorsitzenden der FDP zurücktreten
wird, wenn Kemmerich nicht vom Amt des Ministerpräsidenten in Thüringen zurücktritt. Die
SPD droht und erpresst die CDU, dass Groko von der SPD aufgekündigt wird, wenn Merkel nicht
Kanzlerin bleibt (und der SPD die entsprechenden Wünsche erfüllt). Jedenfalls stellt sich das so dar
nach den Informationen, die mir zur Verfügung stehen.
https://www.welt.de/politik/deutschland/...zu-Thueringen-stellen.html
Die AfD plant eine Strafanzeige gegen Angela Merkel. Die Partei wirft der Kanzlerin Nötigung des Ministerpräsidenten Kemmerich vor. Merkel habe ihr Amt bei einem offiziellen Auftritt als Regierungschefin zudem für Parteipolitik missbraucht.
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__106.html
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 106 Nötigung des Bundespräsidenten und von Mitgliedern eines Verfassungsorgans
(1) Wer
1.den Bundespräsidenten oder
2.ein Mitglied
a)eines Gesetzgebungsorgans des Bundes oder eines Landes,
b)der Bundesversammlung oder
c)der Regierung oder des Verfassungsgerichts des Bundes oder eines Landes
rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel nötigt, seine Befugnisse nicht oder in einem bestimmten Sinne auszuüben, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
Polizist darf Merkel „kriminell“ nennen
Darf ein Beamter des Landes Nordrhein-Westfalen die Bundeskanzlerin als „wahnsinnig“ und „kriminell“ bezeichnen? Genau das passierte im Dezember auf der Landeswahlversammlung der AfD in Euskirchen. Der Solinger Polizeikommissar Dietmar Gedig sorgte mit diesen Worten für einen Skandal. Doch die Staatsanwaltschaft Wuppertal stellte jetzt ihre Ermittlungen gegen den Solinger ein. „Nach Zeugenbefragungen und eingehender Prüfung haben wir festgestellt, dass keine strafbare Handlung vorliegt“, sagte Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert auf ST-Anfrage. Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen Gedig sei darum eingestellt worden.
Echt fei... die glauben das ab einem bestimmten Punkt selbst.
Dem ist aber dann nicht so...
aber bei Scholz bin ich mir sicher... dass der gute Freunde hat,
die ihn vor größerem Ungemach bewahren...!
Außerdem wer sollte sein Nachfolger werden...?
Ein SOZI müsste es wieder sein...
außer ein anderes Ministeramt würde getauscht. ;-)
VIZE Kanzler STEGNER.... :-D
Moderation
Zeitpunkt: 16.02.20 09:10
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Kommentar: Verdacht auf Spam-Nutzer
Zeitpunkt: 16.02.20 09:10
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Moderation
Zeitpunkt: 25.02.20 18:48
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Kommentar: Regelverstoß - Bleiben Sie bitte sachlich.
Zeitpunkt: 25.02.20 18:48
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