wir brauchen keine Deutsche Gerichte mehr


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Neuester Beitrag: 04.04.17 16:31
Eröffnet am:04.04.17 16:31von: showmeAnzahl Beiträge:1
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590 Postings, 4133 Tage showmewir brauchen keine Deutsche Gerichte mehr

 
  
    #1
04.04.17 16:31
wir klagen alles   in Amerika ein ( warum? Geldgier )
http://www.zeit.de/gesellschaft/2016-04/...angehoerige-flugschule-usa

USW.....

http://www.sueddeutsche.de/kultur/...in-den-usa-vor-gericht-1.3449652

Welfenschatz kommt in den USA vor Gericht


Die Frage lautet: Ist der Welfenschatz doch NS-Raubkunst?

 (Foto: dpa)

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Die Limbach-Kommission war sich sicher: Der Welfenschatz aus dem Berliner Kunstgewerbemuseum ist keine NS-Raubkunst. Nun nehmen sich amerikanische Richter der Sache an.

Von Kia Vahland

Ein Gericht in Washington, D.C., hat in Teilen die Klage von Erbenvertretern angenommen, die eine Herausgabe des Berliner Welfenschatzes fordern, weil es sich dabei um NS-Raubgut handeln soll. Damit muss sich die Bundesrepublik Deutschland erstmals in Amerika mit einer Rückgabeforderung gegenüber Kunstwerken in staatlichem Besitz auseinandersetzen.

Dem vorausgegangen war ein Entscheid der deutschen Limbach-Kommission, die Empfehlungen zum Umgang mit Raubkunst ausspricht. Sie kam vor drei Jahren zu dem Ergebnis, dass die 44 Stücke des mittelalterlichen Welfenschatzes aus dem Braunschweiger Dom im Jahr 1935 nicht unter Druck an den preußischen Staat verkauft worden seien. Als Grund nannte sie, dass der Schatz sich im damals noch freien Amsterdam befand. Verkäufer war ein Händlerkonsortium, das die Werke sechs Jahre zuvor aus Adelsbesitz erstanden hatte.

Nachfahren von zweien der jüdischen Händler akzeptierten den Kommissionsentscheid nicht und reichten in den USA Klage gegen die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) ein, die den Schatz im Berliner Kunstgewerbemuseum verwahrt. Die Stiftung widersprach der Klage mit Hinweis auf die Immunität der Staaten, wonach ein Staat nicht im Ausland angeklagt werden kann. Das amerikanische Gericht erkennt jedoch eine Ausnahme von der Immunität, weil es sich bei dem Handel von 1935 um eine völkerrechtswidrige Enteignung gehandelt haben könnte.

 

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