Was tun mit wertlosen Aktien ?
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 03.04.17 19:12 | ||||
Eröffnet am: | 03.04.17 17:18 | von: inmotion | Anzahl Beiträge: | 10 |
Neuester Beitrag: | 03.04.17 19:12 | von: inmotion | Leser gesamt: | 2.814 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 1 | |
Bewertet mit: | ||||
Käufe nach dem 1.1.2009 können als Neuverluste geltend gemacht werden.
Dabei gibt es allerdings bei Papieren ohne Börsennotiz einen Haken: Um einen Verlust steuerlich geltend zu machen, verlangt das Finanzamt zusammen mit der Kaufabrechnung auch immer eine Verkaufsabrechnung. Eine einfache Ausbuchung wird nicht anerkannt.
.......
Gibt es Erfahrungen dazu?
ihn im Rahmen des Freistellungsauftrages!
Solange man nicht Rentner, oder anders mittellos ist, ist es doch eher unclever
seine Kapitalerträge über die Einkkommenssteuererklärung zu besteuern.
Der persönliche Steuersatz liegt doch nur selten unter der
Kapitalerstragssteuer + soli und pi pa po.
!!!! Verluste sind nur steuerlich nutzbar, wenn Aktien tatsächlich mit Verlust verkauft wurden.!!
also hängt es wieder an der Verkaufsabrechnung !!!
es gilt aber auch die Einschränkung, wenn du einen ,,Deppen,, findest
Wurden Aktien verkauft, die vor Einführung der Abgeltungsteuer , also vor 2009, ins Depot genommen wurden, stellen die Verluste "Privatvergnügen" dar und werden steuerlich ignoriert.
Fakt ist, du musst den Verlust realisieren (verkaufen).
Wenn die Aktie nicht mehr an den Börsen gelistet ist wirds schwer.
Für einen "Direkthandel" braucht die Bank einen Bezug zum Kurs.
Wenn das nicht mehr möglich ist bleibt nur noch das wertlose ausbuchen.
>>>Solange man nicht Rentner, oder anders mittellos ist, ist es doch eher unclever
seine Kapitalerträge über die Einkkommenssteuererklärung zu besteuern.
Ernsthaft gefragt, ich habe noch alte Kamellen die steuerlich interessant sind.