Was tun mit wertlosen Aktien ?


Seite 1 von 1
Neuester Beitrag: 03.04.17 19:12
Eröffnet am:03.04.17 17:18von: inmotionAnzahl Beiträge:10
Neuester Beitrag:03.04.17 19:12von: inmotionLeser gesamt:2.814
Forum:Talk Leser heute:1
Bewertet mit:
1


 

14454 Postings, 7840 Tage inmotionWas tun mit wertlosen Aktien ?

 
  
    #1
1
03.04.17 17:18
http://boerse.ard.de/boersenwissen/...un-mit-wertlosen-aktien100.html

Käufe nach dem 1.1.2009 können als Neuverluste geltend gemacht werden.

Dabei gibt es allerdings bei Papieren ohne Börsennotiz einen Haken: Um einen Verlust steuerlich geltend zu machen, verlangt das Finanzamt zusammen mit der Kaufabrechnung auch immer eine Verkaufsabrechnung. Eine einfache Ausbuchung wird nicht anerkannt.

.......

Gibt es Erfahrungen dazu?  

14542 Postings, 6859 Tage gogolVerkaufsabrechnung !!

 
  
    #2
1
03.04.17 17:42
dieses Thema wurde damals stark diskutiert und am Ende war ,,Klar,, WER sollte Schrott kaufen ? also lass es sein, mir ist keine Lösung bekannt , wo das FA mitspielt

4297 Postings, 8956 Tage Heinzverrechnet das nicht gleich die Bank?

 
  
    #3
1
03.04.17 17:48
also ohne Finanzamtheckmeck?
 

13037 Postings, 7360 Tage Woodstore#3 Jupp.... sollte so sein.

 
  
    #4
03.04.17 17:52
Die Bank registriert den Verlustvortrag und berücksichtigt
ihn im Rahmen des Freistellungsauftrages!

Solange man nicht Rentner, oder anders mittellos ist, ist es doch eher unclever
seine Kapitalerträge über die Einkkommenssteuererklärung zu besteuern.
Der persönliche Steuersatz liegt doch nur selten unter der
Kapitalerstragssteuer + soli und pi pa po.

14542 Postings, 6859 Tage gogolim übrigen gilt lt FA

 
  
    #5
03.04.17 17:52
finde den Link gerade nicht
!!!! Verluste sind nur steuerlich nutzbar, wenn Aktien tatsächlich mit Verlust verkauft wurden.!!
also hängt es wieder an der Verkaufsabrechnung !!!
es gilt aber auch die Einschränkung, wenn du einen ,,Deppen,, findest
Wurden Aktien verkauft, die vor Einführung der Abgeltungsteuer , also vor 2009, ins Depot genommen wurden, stellen die Verluste "Privatvergnügen" dar und werden steuerlich ignoriert.  

14542 Postings, 6859 Tage gogol#3 Heinz

 
  
    #6
03.04.17 17:53
ab 2009 ja über den Verrechnungstopf

14542 Postings, 6859 Tage gogol#4 naja

 
  
    #7
03.04.17 18:02
Kap + Soli wären 26,375 %
Einkommen 50 000 €  Durchschnittl. Steuersatz 26,60 %

1349 Postings, 5238 Tage Terazul1

 
  
    #8
03.04.17 18:25
Ich hatte den Fall mal.

Fakt ist, du musst den Verlust realisieren (verkaufen).
Wenn die Aktie nicht mehr an den Börsen gelistet ist wirds schwer.
Für einen "Direkthandel" braucht die Bank einen Bezug zum Kurs.

Wenn das nicht mehr möglich ist bleibt nur noch das wertlose ausbuchen.
 

54906 Postings, 7017 Tage Radelfan#4 Selbst wenn du als Rentner eine ESt-Erklärung

 
  
    #9
03.04.17 18:36
abgibst, kommst du nicht in die Mühlen der "normalen" Besteuerung, wenn du in Anlage KAP in Zeile 4 die Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge beantragst!

>>>Solange man nicht Rentner, oder anders mittellos ist, ist es doch eher unclever
seine Kapitalerträge über die Einkkommenssteuererklärung zu besteuern.  

14454 Postings, 7840 Tage inmotionTerazul

 
  
    #10
03.04.17 19:12
Wie könnte ich "privat " verkaufen?

Ernsthaft gefragt, ich habe noch alte Kamellen die steuerlich interessant sind.  

   Antwort einfügen - nach oben