Sechs arabische Länder wollen Ausländer auf Homos
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 09.11.13 22:24 | ||||
Eröffnet am: | 09.11.13 16:50 | von: Dr.Bob | Anzahl Beiträge: | 20 |
Neuester Beitrag: | 09.11.13 22:24 | von: snappline | Leser gesamt: | 2.975 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 3 | |
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http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/...-verbieten-a-932321.html
6 islamische Länder haben eine Art Sexualtest entwickelt, der darauf basiert, dass Probanden beim Betrachten von Bildern weiblicher und männlicher Genitalien unterschiedliche Muster in der Aktivität verschiedener Hirnbereiche je nach sexueller Neigung nachgewiesen werden.
Wo höre ich die Aufschreie der Linken Parteien?
Ach ja, für die Linke ist das Sankt-Martins-Fest eine Zumutung für Muslime.
Das Fest muss nach der Linken Partei verschwinden.
http://www.welt.de/regionales/duesseldorf/...Sankt-Martin-in-NRW.html
Ohne Worte!
Wie ist es bei den Sinti und Roma.
Dürfen Homosexuelle Menschen bei denen arbeiten?
Sinti und Roma Homosexuelle diskriminieren?!
(bezogen auf #5,#4)
Bist Du etwas verwirrt?
Schade das die Sintis als Minderheit eine andere Minderheit bekämpfen!
Somit ist für die schwulen EU Parlamentarier immer für Frischfleisch gesorgt
Wo ist der Aufschrei?
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6 islamische Länder haben eine Art Sexualtest entwickelt, der darauf basiert, dass Probanden beim Betrachten von Bildern weiblicher und männlicher Genitalien unterschiedliche Muster in der Aktivität verschiedener Hirnbereiche je nach sexueller Neigung nachgewiesen werden.
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Oder wollen sie nur Christliche Traditionen wie St. Martins Umzug verbieten?
Bis 1969 bestrafte er auch die „widernatürliche Unzucht mit Tieren“ (ab 1935 nach § 175b ausgelagert). Insgesamt wurden etwa 140.000 Männer nach den verschiedenen Fassungen des § 175 verurteilt. Am 1. September 1935 verschärften die Nationalsozialisten den § 175, unter anderem durch Anhebung der Höchststrafe von sechs Monaten auf fünf Jahre Gefängnis. Darüber hinaus wurde der Tatbestand von beischlafähnlichen auf sämtliche „unzüchtigen“ Handlungen ausgeweitet. Der neu eingefügte § 175a bestimmte für „erschwerte Fälle“ zwischen einem Jahr und zehn Jahren Zuchthaus.[1]
Die DDR kehrte 1950 zur alten Fassung § 175 zurück; der § 175a wurde weiterhin angewendet. Ab Ende der 1950er Jahre wurde Homosexualität unter Erwachsenen nicht mehr geahndet. 1968 erhielt die DDR ein eigenes Strafgesetzbuch, das in § 151 homosexuelle Handlungen mit Jugendlichen sowohl für Frauen als auch für Männer unter Strafe stellte.
m Volksmund wurden Schwule gelegentlich als „175er“ bezeichnet.
http://de.wikipedia.org/wiki/§_175
Verurteilungen nach §§ 175, 175a (1946–1994)
Jahr Anzahl Jahr Anzahl
1946: ~1152 1970: 340 §
1947: ~1344 1971: 372 §
1948: ~1536 1972: 362 §
1949: ~1728 1973: 373 §
1950: 2158 1974: 235 §
1951: 2359 1975: 160 §
1952: 2656 1976: 200 §
1953: 2592 1977: 191 §
1954: 2801 1978: 177 §
1955: 2904 1979: 148 §
1956: 2993 1980: 164 §
1957: 3403 1981: 147 §
1958: ~3486 1982: 163 §
1959: ~3804 1983: 178 §
1960: ~3406 1984: 153 §
1961: 3196 1985: 123 §
1962: 3098 1986: 118 §
1963: 2803 1987: 117 §
1964: 2907 1988: 95 §
1965: 2538 1989: 95 §
1966: 2261 1990: 96 §
1967: 1783 1991: 86 §
1968: 1727 1992: 77 §
1969: 894 1993: 76 §
1994:§44
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Zeitpunkt: 10.11.13 23:40
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Kommentar: Löschung auf Wunsch des Verfassers
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