Hilfe für Steuererklärung / Verlustgegenrechnung


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Neuester Beitrag: 01.02.13 14:56
Eröffnet am:01.02.13 09:39von: PunisherAnzahl Beiträge:13
Neuester Beitrag:01.02.13 14:56von: RadelfanLeser gesamt:3.434
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254 Postings, 7234 Tage PunisherHilfe für Steuererklärung / Verlustgegenrechnung

 
  
    #1
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01.02.13 09:39
Hallo zusammen, ich bräuchte Rat von einem "Steuerfachmann".
Ich übertage seit knapp 6 Jahren Jahr für Jahr in meiner jeweiligen Steuererklärung eine Verlustbescheinigung über 3000 €. (lege einfach die Bescheinigung vom letzten Jahr bei).
Im Börsenjahr 2012, welches nach 6 Jahren mein erstes war, habe ich einen Gewinn von knapp 4.000 € zu verbuchen. 25 % davon gingen sofort ans Finanzamt.
Wie kann ich die 1.000 Euro an Steuern mit den 3.000 € Verlusten gegenrechnen. Was genau muss in Anlage KAP (?) ausgefüllt werden um die € 1.000 zurückerstattet zu bekommen. Ich bin für jede Hilfe dankbar.
Gruß,  

1769 Postings, 6382 Tage HelmfriedGenau das würde mich auch interessieren.

 
  
    #2
01.02.13 09:46
Kann sich der Verrechnungstopf verrechnen? In / out, Fifo, etc. mit Depotänderung.
Liegt hinter jedem Kauf eine detaillierte Info:  Wer, wann, wo wieviel, etc?  

268 Postings, 4382 Tage strelloin Zeile 12 kommt der Verlust

 
  
    #3
01.02.13 09:55
alles andere, wie die Kapitalertragssteuer , Zeile 50 u.s.w. eintragen ...  

254 Postings, 7234 Tage PunisherDanke für die Info

 
  
    #4
01.02.13 12:09
Noch folgende Fragen:

-Muss bei "Verrechnung von Altverlusten Zeile 60 oder 61 makiert werden

- In Zeile 50 würden dann die einbehaltene Steuer eingetragen (Hier €1.000?)
 In Zeile 7-9 die € 4.000 Gewinn ?

- Zeile 12 oder 13 , Hier verwirrt mich die Formulierung:  12 (Nicht ausgeglichene Verluste   OHNE Verluste aus der Veräußerung von Aktien 13 (Nicht ausgeglichene Verluste aus der Veräußerung von Aktien. Wo kommen hier die Altverluste von 3000 euro rein.

Nocheinmal vielen Dank für die Mühe.  

23557 Postings, 6879 Tage MaickelSo einfach ist es nun auch wieder nicht strello!!

 
  
    #5
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01.02.13 12:18
Ich muß doch erstmal wissen für was punisher den verlust jedes jahr bekommt.

Er könnte ja aus vermietung/verpachtung sein als beispiel. Er scheint ja die 3.000,- verlust trotzdem zu haben in 12 und gleichzeitig 4.000,- aus börsengeschäften.

Wären beides börsengeschäfte hätte die bank es gleich verrechnet und gar keine 1.000,- als kapitalsteuer abgeführt.  

54906 Postings, 6870 Tage RadelfanDer Altverlust wurde offensichtlich

 
  
    #6
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01.02.13 12:27
vom Finanzamt durch eine "gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages zur Einkommensteuer" festgestellt.

Dort wird auch gesagt, woher der Verlust kommt (§ 22 oder § 23 EStG). Und danach ist dann in Zeile 59 und 60 eine "1" einzutragen. Den Rest erledigt dann das Programm bei der Steuerfestsetzung.

Ein Eintrag in Zeile 12 oder 13 ist nicht vorzunehmen.

10805 Postings, 5293 Tage sonnenscheinchenwarum legst du jedes Jahr die

 
  
    #7
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01.02.13 12:33
Bescheinigung bei? Wenn das FA den Verlust festgestellt hat, ist er im System drin und du kriegst jedes Jahr die Aufstellung. Fertig. Was soll das FA mit der Bescheinigung anfangen.  

23557 Postings, 6879 Tage MaickelNormalerweise ja sonnenscheinchen, aber dem

 
  
    #8
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01.02.13 12:44
finanzamt passieren auch fehler.

Z. b. 2008 eine ansparabschreibung vorgenommen, in 2009 die sache angeschafft und alles genau angegeben, steuerbescheid ergangen wie erklärung.

In 2011 steuerbescheid ergangen und ansparabschreibung aus 2008 zum gewinn zugerechnet + zinsen, einfach mal vergessen den vermerk im system zu löschen da erledigt.

Und so kann es auch passieren das der beamter dieses auf der anderen site auch vergisst dementsprechend rein zu nehmen.  

23557 Postings, 6879 Tage MaickelUmsatzsteuer ganz heikles thema, was ich da schon

 
  
    #9
01.02.13 12:48
erlebt habe. Zum schluß recht behalten und es wird sich nicht mal entschuldigt für ihre fehler.  

254 Postings, 7234 Tage Punisher@Maickel

 
  
    #10
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01.02.13 13:19
Die Verluste sind aus Aktiengeschäften. Ich habe aufgrund der Börsenauszeit diese nie bei meinem Broker angegen, sondern jediglich diese bei der Steuererklärung mit ins neue Jahr genommen (auch wenns nicht nötige ist, da ja dieser Prozess automatisch läuft.) Ich möchte die 1000€  Ertragssteuer mit den €3000 Verlusten gegenrechnen und mir diese zurückholen. Jetzt stellt sich die Frage wie ich die 1000 €bekomme, was genau ich ausfüllen muss.  

5570 Postings, 6665 Tage skunk.works....

 
  
    #11
01.02.13 13:35
Greetings,
nur kurz & auch oberflaechlich ( da ich seit Jahren in HK lebe):
- Verlust nur mit Verlust aus gleichen Geschaeften (Immobilie immobilie oder Aktie mit Aktie bspw)
- es gab frueher eine Zeile Verlustvortrag aus dem Vorjahr
- DEU Steuerprogramme bieten Dir die Zeile inFrage & Antwort mit an und errechnet Dir Deinen Gewinn/Verlust ....die meisten kosten 10-20e, Geruechte sagen hier in HK 1e.....
- ! Der Verlustvortrag bis heute mit Aktien etc Geschaeften muss spatestens im Fiskaljahr 2013 mit verrechnet werden, sonst verfaellt er definitiv.

viel Glueck
Einer fuer Alle & Alle gegen die Banken und die Versicherungen ;-)  

23557 Postings, 6879 Tage MaickelWie skunk schon schrieb, verluste sind nur mit

 
  
    #12
01.02.13 13:52
gewinnen aus gleichen aktiengeschäften zu verrechnen.

Hierbei ist bedeutend von wann die verluste stammen, da ich verschiedene angaben von dir nicht habe.

Hier mal eine seite mit erklärungen was sich ab 2009 geändert hat.

http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/...currentModule=home  

54906 Postings, 6870 Tage Radelfan@Punisher #10

 
  
    #13
01.02.13 14:56
Es ist doch nun hier schon alles gesagt!

Du hast deinen Altverlust vom FA anerkannt bekommen. Jetzt gibt du einfach in der Steuererklärung (Anlage KAP) deinen Kapitalertrag (4.000,00) in Zeile 8 und 9 an und machst die "1" in Zeile 59.
Außerdem gibst du noch die einbehaltene Kapitalertragsteuer usw. in Zeile 49 und 50 an, packst die Bankbescheinigung bei und ab gehts ans Finanzamt!

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