Kindsmörder Gäfgen erhält Schmerzensgeld


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Neuester Beitrag: 08.08.11 12:09
Eröffnet am:04.08.11 11:43von: denkideeAnzahl Beiträge:93
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112127 Postings, 7755 Tage denkideeKindsmörder Gäfgen erhält Schmerzensgeld

 
  
    #1
10
04.08.11 11:43
tagesschau.de Telegramm, 04.08.2011, 11:14 Uhr

Kindsmörder Gäfgen erhält Schmerzensgeld

Der Kindsmörder Magnus Gäfgen bekommt Schmerzensgeld vom Land Hessen. Das Frankfurter Landgericht sprach dem 36-Jährigen 3000 Euro zu. Gäfgen hatte das Land verklagt, weil ihm ein Polizist nach seiner Festnahme Gewalt angedroht hatte, um das Versteck des entführten Bankierssohn Jakob von Metzler zu erfahren.

tagesschau.de-Redaktion.

redaktion@tagesschau.de

http://mail.tagesschau.de/red.php?lid=133045&ln=1
67 Postings ausgeblendet.
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5388 Postings, 8111 Tage DingDie sogenannte "Polizeigewalt" ist an sich schon

 
  
    #69
2
04.08.11 20:58
in Ordnung. Das Problem entsteht durch den Korpsgeist in der Polizei und die Seilschaft zwischen Polizei und Justiz. Wenn die Polizisten immer bei der Wahrheit bleiben würden, wäre das alles eigentlich kein Problem.

Es ist natürlich nicht so, dass Polizisten immer lügen. Sie lügen nur, wenn es notwendig ist. Und meistens kommen sie damit durch.

Nun ja, bis auf die Fälle, bei denen man einen Stiefelabdruck am Kopf der Leiche findet ("Stefan Neisius").  

618 Postings, 5213 Tage Bubblebobble9.11vor sogenannten

 
  
    #70
04.08.11 20:59

Autoritätspersonen gruselts mehr, denn sie können machen, was sie wollen und es gibt keine Instanz, die sie aufhält. Das Volk ist ohnmächtig und "darf" protestieren unter Umständen oft genug nicht mal das.

 

9 Postings, 4981 Tage olaf12016Opfer-Polizei

 
  
    #71
04.08.11 20:59
Es gibt ein in Deutschland eine Verfasung !  

1405 Postings, 6221 Tage thunfischpizza@Denkidee

 
  
    #72
2
04.08.11 21:02
§ 241 Bedrohung

(1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, daß die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.

http://dejure.org/gesetze/StGB/241.html

618 Postings, 5213 Tage Bubblebobble9.11na dann mach mal ne Anzeige

 
  
    #73
04.08.11 21:03

und geh klagen...Gäfgen bekommt wiederum Geld, weil das Urteil umgekehrt bei anderen Leuten, die zu Unrecht und unverhältmässig umgegangen wurde, wieder politisch motiviert wurde. Macht mal ne nächste Castortransport Demo mit. Mit Sicherheit würde es da niemals solche Urteile geben!  

 

1405 Postings, 6221 Tage thunfischpizzaBrauch ich nich, die Sache is doch nu endlich

 
  
    #74
1
04.08.11 21:07
(hoffentlich) abgeschlossen. Ich war schon auf genug Demos um zu wissen, dass dort de facto oft rechtsfreie Räume herrschen. Ein Grund, keinen weiteren entstehen zu lassen.

9 Postings, 4981 Tage olaf12016Ich habe selber eine Tochter wo ich schon

 
  
    #75
04.08.11 21:10
oft genug Angst hatte.  

618 Postings, 5213 Tage Bubblebobble9.11Sorry

 
  
    #76
1
04.08.11 21:18

aber das ist nach meiner Meinung der total falsche Weg! Und zeigt nur wieder die typische Doppelmoral in diesem Staat, besonders was Exekutive, Iudikative und Legislative angeht!

Er hätte einfach kein Geld bekommen dürfen, und der Täter ein Bußgeld an die Staatskasse abführen müssen.

Man muss auch mal kapieren, dass Gäfgen nicht geschlagen wurde ( war sowieso in der Urteilsbegründung egal) sondern nur Folter angedroht wurde und er aufgrund von Menschenwürde etc also seelische Qualen und Psychoängste etc. ein Schmerzensgeld bekommen hat und dieses ist in der Verfassung so nicht mal verankert und auch gar nicht vorgesehen. Es gibt wegen sowas kaum Urteile. Ein Beispiel wozu das dann führt wären z.b einfache Urlaubsbeschwerden, die statt nur zu Entschädigungen führen, noch darüber hinaus Schmerzensgeld eingeklagt werden könnte. Wer als Familie mit Kinder in eine Bauruine hausen musste im Urlaub wird verstehen, was es da für "seelische Qualen" durchgestanden werden müssen!

 

27350 Postings, 5489 Tage potzblitzzzGäfken selbst behauptete, geschlagen worden zu

 
  
    #77
04.08.11 23:04
sein.
Ob es stimmt, wissen nur Diejenigen, die ihm Folter angedroht haben.

Er hätte alle Schläge der Welt verdient, aber so läuft das nun mal nicht in einem Rechtstaat. Sonst braucht man auch keine Polizei mehr sondern kann direkt Selbstjustiz üben.

Das ist - neben der Strafverfolgung - im Übrigen auch ein Grund, warum es Polizisten gibt: Um die Täter oder Tatverdächtigen vor Selbstjustiz der Opfer (und Angehörigen) zu schützen.  

618 Postings, 5213 Tage Bubblebobble9.11blub

 
  
    #78
04.08.11 23:12

völlig am thema vorbei und auch völlig falsch. Warum völlig falsch, weil es der bekannte Gäfgen war und die Medien draufschauten. Die Normalos hätten immer in die Röhre geschaut. Und das bei dem Hintergrund und nur einer FolterANDROHUNG. Werdet schon sehen, wenn ihr Opfer eines Ärztepfusches wird, wie ihr wieder heulen werdet. Aber schön diesen Quatsch gutheissen und glauben man würde in einem RECHTSSTAAT leben...

 

27350 Postings, 5489 Tage potzblitzzzNa spätestens jetzt ist wohl klar, auf welches

 
  
    #79
1
04.08.11 23:17
Urteil man sich im Fall von angedrohter Folter berufen muss.  

618 Postings, 5213 Tage Bubblebobble9.11Richtig!

 
  
    #80
1
04.08.11 23:24
Besser könnte es gar nicht gehen! Dieses Urteil zeigt die Doppelmoral und den "Unrechtsstaat" in besonderer Weise. Sollte ich also ein Ordnungsgeldstrafe wegen überhöhter Geschwindigkeit erhalten oder wegen Schwarzfahren und wenn ich nicht innerhalb weniger Tage diese Strafe zahlen wollen und mir wird Beugehaft deswegen angedroht, gar ausgeführt, überlege ich mir ob das nicht auch einer "Folterandrohung" entspricht. Dass solche darkonischen Massnahmen wegen kleinerer nicht bezahlten Strafen zu seelischen Qualen führen ist doch eindeutig! Und was dann?  

27350 Postings, 5489 Tage potzblitzzzMach mal halblang mit solchen Beispielen

 
  
    #81
04.08.11 23:39
Man kann nicht einfach jedem Polizisten Folterabsichten unterstellen, und niemand hätte ein Interesse, sich der Gefahr eines Diszi auszusetzen, nur um einen Raser zum Zahlen zu bringen.

Die Justiz hat richtig gehandelt und nicht dem populistischem Druck nachgegeben. Im Endeffekt war das Urteil ein Beweis, dass das Recht über allem steht.  

16074 Postings, 8403 Tage NassieDie 3000 Euro

 
  
    #82
2
05.08.11 00:13
würde ich gerne jemandem in der Haftanstalt bezahlen, der sich der persönlichen intensiven Betreuung dieses Dreckschweins annimmt.  

30831 Postings, 7160 Tage ScontovalutaOh Gott..., Nassie!

 
  
    #83
05.08.11 00:17
Das Geld versiegt doch eh in den Prozesskosten, etc... pp.

Wir haben uns ja mal kurz beim Gänseessen kennengelernt... alter Handballer...

aber das macht  mich schon stutzig.......  

3017 Postings, 5624 Tage ExcessCashEs ist schon sehr erstaunlich,

 
  
    #84
05.08.11 00:30

mit welcher unmenschlichen und weltfremden Arroganz hier manche Pseudo-Juristen dieses Skandal-Urteil verteidigen.

 

9279 Postings, 7621 Tage Happydepotich finde es Schade....

 
  
    #85
05.08.11 00:44
das solche Menschen wie den Gäfgen,Anspruch auf Einzelzellen haben.
Bei mir hätte er ab dem Tag der 100% Schuldfeststellung keine Ansprüche mehr.
Und das Thema wäre erledigt.

Gut Folter geheiße ich auch nicht für gut,bei falscher beschuldigungen kanns jedem selber treffen,da greift das Grundgesetz schon richtig.

Aber wie gesagt bei 100% Schuldfeststellung,sollten Anspruche erloschen,gut Rechte kann er ja noch haben soll er ja auch,das heißt Toilette benutzen,Essen kriegen (Wasser & trockenes Brot) aber Theraphien nee muß nicht sein hilft ja eh nichts,und bringt höchstens bei einer Freilassung wieder ein Opfer,die wollen wir ja schützen.

Gut in Aufregung möchte ich manchmal auch die Mitteralterlichen Gesetze wieder in Kraft treten lassen,es könnte aber immer selbst jemanden treffen.

Und ich glaube auch nicht das der Polizist ihn mit Folter angedroht hat,ich glaube eher das war ein Bluff um das Kind zu retten,ich Ihr ersteht was ich meine.

Aber da der Deutsche Michel ja immer mehr am verblöden ist,kommt ein Verbrecher eher mit seiner Taktig durch als ein ehrlicher Bürger der seinen Beruf ausübt.

Grundgesetz ist Ok.

Aber Einzelzellen müssen für solche Menschen nicht sein. ;-)

5388 Postings, 8111 Tage DingDas Urteil war notwendig und ist richtig.

 
  
    #86
2
05.08.11 09:50
Von dem Geld hat Herr Gäfgen sowieso nichts, da er Verbraucherinsolvenz angemeldet hat.

Dieses Zeichen ist insbesondere in Richtung der Polizei notwendig, die leider viel zu häufig meint, über dem Gesetz zu stehen, also auch über den sowieso weitreichenden Polizeirechten.  

31082 Postings, 8458 Tage sportsstarIch denke es reicht vollkommen,

 
  
    #87
7
05.08.11 10:32
was dieser Unrat an Mensch bereits in seinem Leben ver- bzw. erwirkt hat!

Aber dass er nun noch von vielen die Möglichkeit erhalten soll unser über Jahrtausende aufgebautes Werte- und Rechtssystem an die Wand zu fahren, und er uns dadurch quasi vor Augen führt, dass auch WIR UNmenschen sind und dass auch WIR auf die Menschenwürde scheißen (so wie er es bei seinem Mord getan hat!), das kann ich  - trotz allem Groll diesem anstandslosen Drecksack gegenüber - einfach nicht verstehen.

Denkt einfach mal drüber nach, was passiert wäre, wenn dieses Urteil nicht so und vollkommen richtig gesprochen worden wäre: wir hätten uns und unseren ganzen Werte verraten und ihn damit vermutlich sogar noch befriedigt.

Lieber schlucke ich kurz und klatsche dann noch Applaus für die Einhaltung dieser Werte, als dass ich will, dass ausgerechnet dieser Mensch einer europäischen Gesellschaft mit 500 Millionen Menschen den Spiegel vor die Nase hält und zeigt, wie wir unser Wertesystem selbst betrogen und ad absurdum geführt haben.

5388 Postings, 8111 Tage DingDreiste Propaganda der Polizeigewerkschaft

 
  
    #88
3
05.08.11 11:28
Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Bernhard Witthaut: Ermittlungsbeamte "dürften jetzt nicht noch weiter in ihren rechtlichen Rahmenbedingungen verunsichert werden". Für Polizisten sei das Urteil "ein sehr schwieriger Moment".

http://web.de/magazine/nachrichten/panorama/...ch-gaefgen-urteil.html

Wenn sich Polizisten an Gesetze halten sollen, dann ist das für sie schwierig? Solche Skandale wie der Fall "Stefan Neisius" sind für die Polizei offensichtlich kein Anlass zum Nachdenken.  

27350 Postings, 5489 Tage potzblitzzzRichtig, sportsstar! Gut erkannt! (k.T.)

 
  
    #89
05.08.11 12:16

4081 Postings, 6025 Tage millecatcherIch finde es sehr peinlich

 
  
    #90
05.08.11 13:21
das sich ein Gericht überhaupt mit so einem befasst !
Wer denkt an die Opfer!!!
Lächerlich!

18772 Postings, 6093 Tage Terrorschweinich denke er wird das Geld brauchen können

 
  
    #91
1
05.08.11 13:45

95441 Postings, 8722 Tage Happy EndDie Perversion des Rechtsstaats

 
  
    #92
1
08.08.11 11:52
Die Perversion des Rechtsstaats

Sie haben wirklich nichts unversucht gelassen bei "Bild" am gestrigen Morgen:

Der Fall Gäfgen heute vor Gericht Schmerzens-Geld für Kinder-Mörder? Herr Richter, verhindern Sie das!

Das Kleingedruckte lautete:

Einfach widerlich! Kindermörder Magnus Gäfgen (35) fordert Schmerzensgeld! Grund: Ihm wurde in Polizeiverhören Folter angedroht, um das Leben seines Opfers Jakob von Metzler (verstorben 11) zu retten. Heute muss das Landgericht Frankfurt/Main entscheiden: Bekommt der Killer 10 000 Euro? Herr Richter, bitte lassen Sie das nicht zu!

Tatsächlich kann man es widerlich finden, dass Gäfgen, rechtskräftig verurteilter Kindesentführer und -mörder, Schmerzensgeld vom Land Hessen forderte, weil ihm Polizisten beim Verhör mit Folter gedroht hatten. Doch es ist die Aufgabe der Justiz, zu überprüfen, ob das, was widerlich ist, trotzdem auch rechtens sein kann.

Und letztlich entsprach der Richter mit seinem Urteil (hoffentlich unbewusst) ein Stück weit der Forderung von "Bild": Statt der geforderten mindestens 10.000 Euro bekam Gäfgen 3.000 Euro zugesprochen (Pressemitteilung zum Urteil als PDF), vier Fünftel der Gerichtskosten muss er selbst tragen.

Doch irgendwie hat all das "Bild" nicht besänftigen können. Die Zeitung liegt heute so am Kiosk:

3000 Euro Entschädigung für Magnus Gäfgen 3000 Euro
Um den Autoren Horst Cronauer und Tim Thorer gleich mal ihre drängendste Frage zu beantworten: Die Art Land, in der wir hier leben, nennt sich "Rechtsstaat". Die Frage "Herr Richter, warum geben Sie diesem Mörder auch noch Geld?" ist mindestens infam, weil sie suggeriert, Gäfgen bekomme das Geld gleichsam als Belohnung für den Mord.

Die wenigen "Bild"-Leser, die nach der Lektüre der Überschrift noch nicht mit Fackeln und Forken vor der Tür des Richters stehen, könnten im Artikel dann erfahren, dass Gäfgen eigentlich gar nicht so richtig gewonnen hat:

Doch Gäfgen, der sogar 10 000 Euro Schmerzensgeld plus Schadenersatz verlangt hatte, bekam nicht in allen Punkten recht. Gäfgen sei nicht durch das Verhör traumatisiert worden, erklärte das Gericht, sondern durch sein eigenes Verbrechen und den Einsturz seines aus "Lügengeschichten und Luftschlössern bestehenden Selbstbildes".

Und: Von der Entschädigung (inklusive Zinsen 3410,25 Euro) wird er nicht einen Cent sehen! Oberstaatsanwältin Doris Möller-Scheu: "Gäfgen hat aus dem Mordprozess noch 71 000 Euro bei der Justizkasse offen. Die muss er erst begleichen."

Trotzdem lobt der Anwalt des Mörders, Michael Heuchemer, die Entscheidung als "wichtiges Signal für die Menschenrechte"!

(Dieses "trotzdem" ist ein bisschen unglücklich gewählt, denn Menschenrechte und finanzieller Gewinn stehen in keinem direkten Zusammenhang zueinander.) *

Florian von Heintze wettert in seinem Kommentar, das Urteil sei eine "Perversion des Rechtsstaates", dabei ist es genau das nicht. Man mag Gäfgens Zivilklage "unsensibel" finden, "zynisch", "schamlos" oder "verachtenswert", aber es war sein Recht zu klagen und das Gericht hatte aufgrund der Rechtslage und ohne Ansehen der Person zu entscheiden.

Heintzes argumentativer Eiertanz endet mit einer rhetorischen Frage, die er haarscharf falsch beantwortet:

Natürlich ist schon die bloße Androhung von Folter rechtswidrig. Aber rechtfertigt das wirklich eine Geldzahlung an einen verurteilten Mörder?

Mit diesem Urteil hat sich der Rechtsstaat ad absurdum geführt.

Der Rechtsstaat an sich funktioniert wunderbar, das hat das Urteil bewiesen. Die Frage, wie sachdienlich oder nachvollziehbar das Urteil war, kann man natürlich trotzdem verhandeln, wie es etwa Heribert Prantl in der "Süddeutschen Zeitung" getan hat.

Dass Friedrich von Metzler, Vater des Mordopfers Jakob, sich von "Bild" mit den Worten zitieren lässt, das Urteil empöre ihn "zutiefst" und seine Familie verstehe es nicht, ist menschlich nachvollziehbar.

Schwerer verheddert sich da schon Helmut K. Rüster, Sprecher der Opferschutzorganisation "Weißer Ring" und gern gesehener Stichwortgeber von "Bild", in seiner Argumentation:

"Wenn ein Kindesmörder sich lediglich auf eine Drohung hin auf Todesangst berufen kann und daraufhin aus der Staatskasse Geld bekommt, dann stimmt etwas nicht mehr in unserem Rechtsverständnis."

Nach der gleichen Logik dürfte auch ein Täter nicht verurteilt werden, dessen Opfer angibt, "lediglich auf eine Drohung hin" Todesangst ausgestanden zu haben. Eine steile These für den Sprecher eines Opferverbandes.

Überraschend treffend (wenn auch mutmaßlich anders gemeint) fasst der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, die Situation zusammen:

"Das Urteil lässt die eigentliche ungeheuerliche Tat – die Ermordung eines Kindes – in den Hintergrund treten."

Das Urteil sicher nicht — der Richter ist ja durchaus noch einmal auf Gäfgens Taten eingegangen. Aber die Berichterstattung darüber.

Und welche Folgen die hat, kann man heute schön an den (sicherlich eher zufällig ausgewählten) Leserbriefen in "Bild" sehen:

Ich glaub es nicht! Ein Kindermörder bekommt vom Steuerzahler Prozesskostenhilfe und 3000 Euro Schmerzensgeld! Wofür? Für eine Drohung, für die auch eine Verwarnung gelangt hätte. Dieses Urteil ist eine Ohrfeige für ganz Deutschland. Und die Eltern von Jakob müssen wieder mal die Hölle durchmachen. Harry K., Offenbach (Hessen) Ich empfehle euch die Schlagzeile: Pfui Deutschland! Heike M., Heilbad Heiligenstadt (Thüringen) Ich bin wütend! Ich finde es unmöglich, dass einem Menschen wie Gäfgen überhaupt Gehör geschenkt werden muss. Petra C., Frankfurt am Main. Ab heute bin ich nicht mehr stolz darauf, ein Deutscher zu sein. Deutschland und deine Richter, schämt euch! Walter-Anton H. (E-Mail) Juristisch mag das Urteil in Ordnung gehen, aber das Feingefühl sagt doch, dass, wenn Schmerzensgeld gezahlt wird, dieses nicht für Gäfgen, sondern für die leidgeprüften Eltern gezahlt werden sollte. Ich bin entsetzt. Werner B., Dresden

Andererseits ist das schon ein ganzes Stück besonnener als das, was "Bild"-Leser im März an die Zeitung schrieben:

Wenn der 1 Pfennig vom Staat kriegt, zahl‘ ich keine Steuern mehr! Brigitte E., Wiesbaden (Hessen) Meine Meinung: Ab in eine Gemeinschaftszelle und Hofgang mit allen anderen Ganoven! Rolf K., Leipzig (Sachsen) Solche Menschen haben mit ihrer Tat jegliches Recht verwirkt. Uschi Trost, Lahr (Baden-Württemberg) Das gibt es nur in Deutschland. In Amerika wäre diese Bestie kein Thema mehr. Bernd Munce, Lüdenscheid (NRW)

Quelle: http://www.bildblog.de/32476/die-perversion-des-rechtsstaats/

 

4005 Postings, 5250 Tage BundesrepDer Eiertanz von euer Ehren

 
  
    #93
08.08.11 12:09
bei seiner Urteilsbegründung war schon aller Rechtsstaat wert.  

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