Verrechnung von Altverlusten verhindern?


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Neuester Beitrag: 06.06.11 18:06
Eröffnet am:06.06.11 17:31von: talkAnzahl Beiträge:3
Neuester Beitrag:06.06.11 18:06von: RadelfanLeser gesamt:1.592
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68 Postings, 6054 Tage talkVerrechnung von Altverlusten verhindern?

 
  
    #1
06.06.11 17:31
Hallo in die Runde,

es geht um Altverluste, die noch vor Einführung der Abgeltungssteuer
entstanden sind. Diese kann man ja bekanntlich bis 2013(?) noch
verrechnen lassen.

Um dies zu beantragen gibt es in der Anlage KAP (die ich aus anderen
Gründen dieses Jahr ohnehin abgeben muß) die Zeile 59 bzw. 60.

Meine Frage:
Kann ich die Verrechnung von Altverlusten mit Gewinnen aus dem
Jahr 2010 verhindern, indem ich einfach diese Zeile nicht ankreuze?

Sprich: Kann ich Altverluste noch ein Jahr mitnehmen, wenn mir
das aus irgendwelchen Gründen sinnvoll erscheint?

Grüße,
talk  

9095 Postings, 8725 Tage BoersiatorEndlich mal eine interessante Frage

 
  
    #2
1
06.06.11 17:39
und ich habe keine Antwort, sorry.

54906 Postings, 6868 Tage RadelfanUngewöhnlicher Fall.Nach dem Wortlaut des Gesetzes

 
  
    #3
2
06.06.11 18:06
(§20 Abs. 6 EStG) "sind zu verrechnen" und in Satz 3 "mindern die Einkünfte in den folgenden Kalenderjahren" ist nicht eindeutig zu erkennen, ob es zwingend erforderlich ist, dies bereits im folgenden Jahr zu beantragen.

Normalerweise ist man ja bemüht, die Verluste so schnell wie möglich auszugleichen, aber ich würde einfach die Kreuze "vergessen"!

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