Kapitalerhöhung Commerzbank/ Klöckner


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Neuester Beitrag: 30.05.11 17:18
Eröffnet am:30.05.11 16:43von: DAXBoersian.Anzahl Beiträge:8
Neuester Beitrag:30.05.11 17:18von: DAXBoersian.Leser gesamt:4.392
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90 Postings, 5777 Tage DAXBoersianerKapitalerhöhung Commerzbank/ Klöckner

 
  
    #1
30.05.11 16:43
Hallo Leute,

ich habe noch nie eine KE mitgemacht und habe daher ein paar Fragen an euch Profis:

Also zunächst frage ich mich, wie ich meine Erwartung umsetzten kann, dass am letzten Tag die BZR-Preise fallen werden. Bei der Diba kann ich die Weisung online erteilen. Bei Flatex muss ich aber bis zum 3.6 eine Weisung erteilen. Wie kann dann Einfluss nehmen, zu welchem Preis gekauft wird? Ich sehe es doch richtig, dass man die BZR quasi wie Aktien verstehen muss und dass man diese auch dann kaufen kann, wenn sie einem "günstig" erscheinen?

Zusammengefasst: Ich möchte die mir gegebenen Bezugsrechte am letzten Tag wahrnehmen.

Hoffe, hier kann mir jemand etwas Licht ins Dunkel bringen.


Gruß DAXBoersianer

69033 Postings, 7692 Tage BarCodeFür den Altaktionär,

 
  
    #2
1
30.05.11 16:50
dem Bezugsrechte angeboten werden, ist der Preis doch eh festgelegt, zu dem du beziehen kannst. Spätestens 3 Tage vor Ende der Bezugsfrist muss er feststehen.

90 Postings, 5777 Tage DAXBoersianerAber...

 
  
    #3
30.05.11 16:55
die Preise (https://wertpapiere.ing-diba.de/DE/...=23&ISIN=DE000A1KRDK2&) schwanken doch. Also kann man gar nicht von sinkenden Preise profitieren? blicke nicht ganz durch...

69033 Postings, 7692 Tage BarCodeWenn du

 
  
    #4
2
30.05.11 17:01
als Altäktionär Bezugsrechte angeboten bekommst, kannst du diese wahrnehmen. Indem du deinem Broker mitteilst, dass du sie in Aktien wandeln willst. Der Preis, zu dem du die Aktien bekommst, steht fest. Dann bezahlst du nicht für die Bezugsrechte, sondern für die Aktien, die du dafür bekommst.

Wenn die Bezugsrechte frei handelbar sind, kannst du deine verkaufen, wenn es dafür einen Markt gibt oder selbst welche zukaufen, wenn es jemanden gibt, der sie dir verkauft. Und dafür gilt der jeweilige Marktpreis zum Zeitpunkt des Deals.


90 Postings, 5777 Tage DAXBoersianerOkay...

 
  
    #5
30.05.11 17:05
dann wäre es doch auch recht gut denkbar, wenn man die BZR verkauft und sich dafür lieber Aktien holt, so kann man doch auf den Preisverfall reagieren?

69033 Postings, 7692 Tage BarCodeDer Preis für die Bezugsrechte

 
  
    #6
2
30.05.11 17:12
ergibt sich doch in etwa aus der Differenz zwischen dem Bezugspreis für die Aktien auf Basis der Rechte und dem aktuellen (oder erwarteten) Preis der Aktien am Markt.

Natürlich gleicht sich diese Differenz mit Näherkommen der Wandlung immer mehr an. Heißt: Der Preis für die Altaktien bewegt sich Richtung Bezugspreis für Neuaktien.

Insofern fällt dann auch der Preis für die Bezugsrechte. Aber letztlich - wenn du Aktien willst - ist das doch für dich völlig uninteressant. Es sei denn, du spekulierst darauf, die Bezugsrechte teurer zu verkaufen als du sie später zurückkaufen kannst. Aber das kann, wie jede Spekulation, auch in die Hose gehen.

Wenn du keine Aktien willst, verkauf die Bezugsrechte, so lange sie noch was wert sind.

1976 Postings, 5095 Tage Stargater@ Barcode, stimme dir

 
  
    #7
1
30.05.11 17:17
voll zu.
@DAXBoersiarner
In diesem Bereich ist dieses Minimum-Basis-Wissen.
Was ist ein Bezugsrecht?
Wie berechnet sich der innere Wert eine BZR ?
Was ist die Handelslaufzeit eines BZR
Was passiert wenn ich keine Weisung gebe mit dem BZR ?

Banklehre 1stes Jahr.

Hier ein und nur ein LINK:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,764188,00.html



Hoffe du spielst nicht in den derivativen Produkten !!

Sei nicht böse ob der Aussage  

90 Postings, 5777 Tage DAXBoersianerDann werde ich die Weisung erteilen.

 
  
    #8
30.05.11 17:18
Danke für deine Aufklärung! War nur ein wenig irritiert, da ich oftmals gelesen habe, dass am letzten Tag durch das Abwerfen vieler BZR "Schnäppchen" zu machen sein... war ein wenig schwierig nachvollziehbar...

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