Zu Bp Schlecht rein wohl
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 25.04.21 10:49 | ||||
Eröffnet am: | 09.06.10 23:02 | von: meingott | Anzahl Beiträge: | 16 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 10:49 | von: Simonedrgqa | Leser gesamt: | 6.502 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 7 | |
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Wenn das Loch geschlossen wird...und das wird bald sein denk ich...Dann macht die eine schöne Gegenreaktion.
In meinen Augen darf BP nicht insolvent werden.
Diese Szenario wäre eine Katastrophe für die Volkswirtschaft.
Rentenfonds etc.
ich bleibe mit meinem put weiterhin drin. läuft sehr gut, denn auf bp's inkompetenz ist verlass. mir tut es nur leid um die geschädigten (mensch wie tier).
übrigens habe ich den hier BN4MMQ nach meinem ersten put (strike war bei 4,70€) seit einigen tagen. m.e. ist der strike viel zu früh. ich rechne in einigen tagen mit einem kurs von unter 3€. dann wird sich zeigen wie und wann sich die entlastungsbohrung auf den chart entwickelt.
mal ne Frage: Wie funktioniert das denn mit dem Schein? Wenn der Kurs 350,00 GBPp
erreicht bekomme ich 350 Gbp den Aktuellen Kurs des Scheins? Oder muß der Kurß am Ende also Stichtag -351,00 Gbp sein? Wie hoch wird in der Regel der Kurs so eines Scheines also klar er wird 350 Gbp nicht erreichen is klar aber so in der Regel??
Auf deutsch wie hoch wird der Schnapp pro Schein sein??
Danke
Die zweite grundlegende Variante ist die Call-Option.
Der Verkäufer der Put-Option ist zur Abnahme des Basiswertes verpflichtet. Für diese Verpflichtung erhält er die Optionsprämie vom Käufer der Option. Der Käufer einer Put-Option wird sein Recht nur dann ausüben, wenn der Preis des Basiswertes unter dem Ausübungspreis liegt.
In der Praxis allerdings wird der Basiswert bei Ausübung der Option nicht notwendigerweise geliefert. Ggf. bezahlt der Verkäufer der Put-Option dem Käufer einfach die Differenz zwischen dem Ausübungspreis und dem Preis, den der Basiswert zum ausgemachten Zeitpunkt hat - diese Praxis wird als Barausgleich bezeichnet. Ob bei Ausübung ein Barausgleich stattfindet oder ob der Basiswert geliefert wird, wird bei Vertragsabschluss festgelegt.
Der Optionspreis eines Puts (Long) entspricht der Versicherungsprämie eines Investors. Ein vorzeitiges Ausüben der Option ist meist aufgrund des restlichen Zeitwertes nicht von Vorteil.
Beim Ausüben würde man nur den inneren Wert erhalten, beim Verkauf den inneren Wert plus den Zeitwert. In der Praxis kann ein Ausüben trotzdem sinnvoll sein, wenn für die Option entweder am Markt kein Preis angeboten wird, oder wenn die Geld-Brief-Spanne zu groß ist.
Der maximale Gewinn, den der Käufer einer Put-Option erzielen kann, ist im Gegensatz zu einem Call nicht unendlich, sondern auf den Ausübungswert (minus dem Zeitwert zum Zeitpunkt des Optionskaufes) beschränkt (und zwar dann, wenn der Basiswert den Wert null hat).
Der Verlust des Verkäufers der Put-Option ist spiegelbildlich maximal der Ausübungswert (minus dem Zeitwert zum Zeitpunkt des Optionsverkaufes).
Ein Absicherungsgeschäft als Beispiel:
Ein Getreidebauer plant den Verkauf einer bestimmten Menge an Getreide zur zukünftigen Erntezeit. Er will sich dagegen versichern, dass bis dahin der Getreidepreis sinkt. Also kauft er eine Put-Option auf diese Getreidemenge. Sollte bis zur Erntezeit der Preis des Basiswertes tatsächlich unter den Ausübungspreis fallen, dann muss der Verkäufer der Option ihm diesen Preisfall ersetzen. Der Getreidebauer hat sich durch die Zahlung einer Optionsprämie gegen einen Getreidepreisfall abgesichert.
Solche Geschäfte können grundsätzlich zwischen zwei beliebigen Parteien abgeschlossen werden, ohne jeden eigenen persönlichen Bezug zum Basiswert, hier Getreide.