Hätte eine Frage an Rechtsexperten


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Neuester Beitrag: 29.03.10 01:54
Eröffnet am:27.03.10 15:54von: andyyAnzahl Beiträge:31
Neuester Beitrag:29.03.10 01:54von: BarCodeLeser gesamt:8.178
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10991 Postings, 8596 Tage andyyHätte eine Frage an Rechtsexperten

 
  
    #1
1
27.03.10 15:54
Wenn ich vor 17 Jahren einen not. Auseinandersetzungsvertrag zu einer Scheidung mit einem Ehepartner geschlossen habe und hier festgehalten ist, das der Partner in Zukunft für keinerlei Kosten aufkommen muss und diesem Vertrag dann 10 Jahre später eine private schriftliche Vereinbarung (ohne NOTAR) folgt, in welcher steht, das der Expartner nun doch verschiedene Kosten übernimmt, gilt dann diese neuere Vereinbarung oder gilt der not. Auseinandersetzungsvertrag ??

Sprich, kann eine nachträgliche privatschriftliche Vereinbarung den teilweisen Inhalt einer not. Auseinandersetzung aufheben  ??

Kann jemand helfen ?  Wäre für kurze Hinweise dankbar !  
5 Postings ausgeblendet.
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8210 Postings, 5907 Tage thai09Welche Position hast du ?

 
  
    #7
3
27.03.10 16:13
Geber oder Nehmer ...
(wichtig fuer nen Tip)  

8989 Postings, 6419 Tage stangi77Der Notarvertrag zählt.

 
  
    #8
1
27.03.10 16:13
Ihr hättet auf jeden Fall die Änderung auch beglaubigen lassen müssen.

 

10991 Postings, 8596 Tage andyyna super - alles verschiedene Meinungen

 
  
    #9
3
27.03.10 16:20
bin nicht Nehmer oder Geber

ich bin da eher der Doofe - also wohl doch Geber  

8989 Postings, 6419 Tage stangi77Hättet ihr einen normalen Vertrag

 
  
    #10
3
27.03.10 16:24
nur unter euch abgeschlossen, könntet ihr jederzeit danach noch Änderungen vornehmen, die dann gültig sind.

Aber aufgrund der Tatsache, dass der Vertrag notariell beglaubigt wurde, ist jede nachträgliche Veränderung oder Vereinbarung ebenfalls notariell beglaubigen zu lassen.....  

8210 Postings, 5907 Tage thai09Löschung

 
  
    #11
2
27.03.10 16:27

Moderation
Zeitpunkt: 27.03.10 23:53
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Löschung auf Wunsch des Verfassers

 

 

10991 Postings, 8596 Tage andyystangi77 - kann ich das irgendwo nachlesen ?

 
  
    #12
2
27.03.10 16:44

12850 Postings, 8352 Tage Immobilienhaieheauseinandersetzungen sind keine beglaubigungs-

 
  
    #13
2
27.03.10 16:47
pflichtigen rechtsgeschäfte.....die können jederzeit durch neue verträge auch ohne notarielle beglaubigung/beurkundung geändert werden.....

man zieht für gewöhnlich nur nen notar weil der beiden parteien nochmal genau risiken und nebenwirkungen erklärt.....

8210 Postings, 5907 Tage thai09glaub weiter an Gerechtigkeit,

 
  
    #14
2
27.03.10 16:47
und lies nach !  

10991 Postings, 8596 Tage andyyImmobilienhai - das ist genau dein Gebiet

 
  
    #15
1
27.03.10 16:57
es wurde eine Immobilie im Vertrag auseinandergesetzt
dafür braucht man doch einen Notar  !?

aber es wurde hier festgehalten, das der andere von gemeinsamen Krediten nix mehr zahlen muss
was später ohne Notar dann wieder anders geregelt wurde - er sollte nun noch Teil zahlen

und nun steh ich immer noch dümmer da  

8210 Postings, 5907 Tage thai09das sieht schlecht aus, nix Cayman

 
  
    #16
2
27.03.10 17:02
Good Luck (und Danke fuer die Antworten...)  

10991 Postings, 8596 Tage andyyhallo Immo hai

 
  
    #17
27.03.10 17:08
welche Vereinbarung zählt nun ?  

10997 Postings, 5472 Tage SufdlEhevertraege kann man sichgenerell sparen

 
  
    #18
2
27.03.10 17:09
denn wenns auseinandergeht ist alles gesetzlich geregelt, ausser ein Partner verzichtet auf was auch immer. Traurig aber wahr. Die Deppen sind wir Maenner IMMER! Die allermeisten Ehevertraege verstossen gegen irgendein gueltiges Recht oder werden im nachhinein als Benachteiligung eines Partners gesehen. Gueltige Urteile gibt es zu genuege. Leider.  

8989 Postings, 6419 Tage stangi77Andyy

 
  
    #19
1
27.03.10 17:09
Warum fragst du nicht einfach den Notar, bei dem der ursprüngliche Vertrag geschlossen wurde?

 

8210 Postings, 5907 Tage thai09immo-hai gut analysiert fuer

 
  
    #20
3
27.03.10 17:18
eheauseinandersetzungen sind keine beglaubigungs-  
pflichtigen rechtsgeschäfte.....

ABER : nicht Scheidungsauseinandersetzungen
da kommt das Recht was ich oben beschrieben hab,
da wird der zur Kasse gebeten ..der zahlen kann
instinktmaessiger Schutz von Steuergeld des Staates,

Man stelle sich nur vor, der Steuerzahler muesste zum Schluss
 fuer jeden Seitensprung/ eheliche Machtkaempfe aufkommen..

Also muss das intern geloest werden,
indem der zahlt wo hat...!  

10991 Postings, 8596 Tage andyystangi - Notar ist leider verstorben

 
  
    #21
27.03.10 18:23

10991 Postings, 8596 Tage andyyschlauer bin ich aber nun leider auch nicht

 
  
    #22
27.03.10 18:23

12850 Postings, 8352 Tage Immobilienhaiwenn es um kohle geht, dann wende dich an einen

 
  
    #23
2
27.03.10 18:31
rechtsanwalt und notar....

in geldangelegenheiten wendet man sich nicht an die ariva-community.....

wer sich hier rumtreibt, der ist unseriös und nicht akzeptabel...

11076 Postings, 6020 Tage badtownboywenn güterrechtliche Verhältnisse betroffen sind

 
  
    #24
2
27.03.10 19:38
ist Form gemäß §§ 1408 i.V.m 1410  BGB( schriftliche Niederschrift vor Notar ) zu beachten, gilt dann natürlich auch für Änderungen , die zwar vorgenommen werden können, dann aber wiederum ist auch die Form zu wahren.  

12850 Postings, 8352 Tage Immobilienhailesen und verstehen

 
  
    #25
27.03.10 19:42
es geht um einen auseindersetzungsvertrag nach der scheidung, nicht um einen ehevertrag vor der scheidung -> keine notarpflicht....

11076 Postings, 6020 Tage badtownboyAuseinandersetzungsvertrag

 
  
    #26
27.03.10 19:51
schließt man bzgl. einer bevorstehenden Trennung, ob das hier nach 17 Jahren gemeint ist?  

10991 Postings, 8596 Tage andyyAuseinandersetzungsvertrag wurde geschlossen

 
  
    #27
28.03.10 21:52
im Vorfeld einer Scheidung

auseinandergesetzt wurde eine Immobilie

im Notarvertrag wurde festgehalten, das die eine Seite alle Schulden trägt und die andere nix

im Nachgang - 10 Jahre später - wurde neue Vereinbarung getroffen - schriftlich aber ohne Notar - das die andere Seite nun doch noch einen geringen Betrag tragen sollte

welche Vereinbarung gilt nun am heutigen Tag  ??  

13648 Postings, 6850 Tage BoMaAndy

 
  
    #28
2
28.03.10 21:57
Investier halt nen Hunni und geh zu nem Anwalt. Hier wirste so umfassend
informiert, daß Du in acht Tagen noch genauso schlau bist wie vorher.

*g*

10765 Postings, 6804 Tage gate4shareInteressante Angelegenheit.......

 
  
    #29
28.03.10 23:10
Mir wäre nach meinem Rechtsverständig unverständlich, warum denn ein normaler. privatrechtilcher Vertrag nicht gelten sollte!

Auch über Immobiilen gelten privatrechtliche Verträge grundsätzlich! Nur alles was in das Grundbuch eingetragen werden muss, oder jede Eigentumsänderung etc. muss notariell beurkundet werden.
Irgendwelche Vereinbarung, wer wo wohnen kann, oder wer und weshalt was bezahlt oder was auch immer , sind jeder zeitmöglich auch ohne Notar .Allerdings wird dann nichts ins Grundbuch eingetragen, Dann gilt es eben höchstens solange der jetztige Eigentümer , es auch bleibt.

Das wäre mein rechtliches Empfinden  - ohne absolute Gewissheit.

Denke so eine kurze grundsätzliche Frage, kann man eigentlich mal schnell einem Anwalt am telefon stellen, der einen schon mal vertreten hat; und viele  - jedenfalls meiner- würden dann nicht gross ne Rechnung stellen, wenn es denn innerhalb von 5 MInuten im telefonnat beantwortet ist.

Zu einem Notar würde ich auf keinen Fall mit der Frage gehen.......................llol...........der denkt an seine Kasse, und muss wohl alles abrechnen.. die bekommen regelmässig Kontrollen, ob sie auch alles berechnet haben.oder eben billiger sind, und so eben Kunden "für sich werben könnten" und das will natürlich nicht die Standesvertretung.

44542 Postings, 8762 Tage SlaterVertrag ist Vertrag

 
  
    #30
28.03.10 23:14
Immo hat recht.  

69033 Postings, 7688 Tage BarCode...

 
  
    #31
1
29.03.10 01:54
BGB

§ 1408
Ehevertrag, Vertragsfreiheit

(1) Die Ehegatten können ihre güterrechtlichen Verhältnisse durch Vertrag (Ehevertrag) regeln, insbesondere auch nach der Eingehung der Ehe den Güterstand aufheben oder ändern.

(2) Schließen die Ehegatten in einem Ehevertrag Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich, so sind insoweit die §§ 6 und 8 des Versorgungsausgleichsgesetzes anzuwenden.


§ 1410
Form

Der Ehevertrag muss bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile zur Niederschrift eines Notars geschlossen werden.

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