Erste Online- Bank von Hackern überfallen
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 25.08.00 16:32 | ||||
Eröffnet am: | 25.08.00 12:02 | von: Kicky | Anzahl Beiträge: | 13 |
Neuester Beitrag: | 25.08.00 16:32 | von: Mad Money | Leser gesamt: | 6.879 |
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By CBS.MarketWatch.com
Last Update: 3:47 AM ET Aug 23, 2000 NewsWatch
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LONDON (CBS.MW) -- British police have arrested three people in connection with an Internet bank theft in which hundreds of thousands of pounds were stolen by hackers from an online bank, the Independent reported Wednesday.
It may be the first Internet bank robbery, the paper reported.
The hackers are believed to be part of an organized crime syndicate which allegedly took the money from Egg, the report said, without citing any sources.
Egg could not be immediately reached for comment.
Details of the case were unavailable from authorities, but the Independent report said the money was apparently not taken from individual customer accounts.
It said the arrests followed an inquiry by Britain's National Crime Squad.
"Our concern is that this is not the only attempt to infiltrate Internet banking," a squad spokesman was quoted as saying.
"The criminals got away with some money. It was substantial but not huge amounts."
Egg is the Internet banking unit of Prudential Plc, one of the UK's largest insurers. About 1 million customers use the bank's Web site, egg.com, to access such financial products as mortgages, personal loans, individual savings accounts, unit trusts, travel insurance, and mutual funds, according to Hoover's Online.
Virtuelle Bankräuber plündern Web-Bank
Die britische Internet-Bank Egg ist einem virtuellen Bankraub zum Opfer gefallen. Hacker drangen in das Netzwerk des Geldhauses ein und ergaunerten »mehrere hunderttausend Britische Pfund«.
Wie die britische Tageszeitung »The Independent« online berichtet, wurde der Cyberbankraub inzwischen durch einen Sprecher der E-Bank bestätigt. Damit dürfte die gesamte Branche in Alarm versetzt sein.
Sechs Monate dauern die Untersuchungen zu dem offensichtlich groß angelegten Raubzug schon an - gestern durchsuchte eine Spezialeinheit der britischen Polizei zusammen mit Computer- und IT-Sicherheitsexperten mehrere Wohnungen in Buckinghamshire und beschlagnahmte mehrere Computer. Inzwischen wurden mehrere Personen verhaftet. Weitere Details zu dem Coup sind der Presse bisher jedoch noch nicht bekannt
Der Online-Broker comdirect hat seinen Kunden angeblich untersagt,
Aktien der Deutschen Telekom über das Internet zu verkaufen. Das
Bundesaufsichtsamt für Wertpapierhandel prüft jetzt den Vorgang.
Düsseldorf - Bei den betroffenen Wertpapieren
handelt es sich um die dritte Tranche der
Telekom-Aktien, die am 19. Juni zum ersten
Mal gehandelt wurden. Kunden von comdirect
konnten ihre Zuteilungen an diesem Tag
allerdings nicht über das Internet verkaufen,
wie es in einem Bericht des "Handelsblatt"
heißt.
Inzwischen hat sich nach Angaben der Zeitung
auch das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel eingeschaltet. "Uns ist
der Fall bekannt", erklärte eine Sprecherin. Man könne eine mögliche
Sonderprüfung wegen der Verschwiegenheitspflicht allerdings nicht bestätigen.
Hajo Köster von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein wird nach einer
Kundenbeschwerde in seiner Beurteilung des Falles deutlicher. "Offensichtlich
sollte und wollte die comdirect-Bank die Realisierung von Zeichnungsgewinnen
verhindern", sagte er laut "Handelsblatt". Der Kurs der Aktie war am ersten
Handelstag unter den Ausgabepreis gefallen. Es handele sich um einen
"vorsätzlichen Verstoß gegen die Treuepflichten".
Die Online-Bank begründete ihre Haltung nach dem Bericht zunächst mit
technischen Problemen. In einer zweiten schriftlichen Stellungnahme erklärte
die Commerzbank-Tochter hingegen, dass comdirect aus einer
geschäftspolitischen Entscheidung heraus ihre "Kunden vor einem ungewollten
Verkauf der bonusberechtigten Telekom-Aktien schützen wollte".
In ihrer Depotanzeige stünden nämlich bonusberechtigte und unberechtigte
Aktien der Telekom direkt untereinander. Hätte der Kunde die "falsche Zeile"
angeklickt, die der bonusberechtigten Aktien, hätte er die Vergünstigung laut
Emissionsbedingungen der Deutschen Telekom verloren.
Die Anteile hätten deshalb nur über das Callcenter verkauft werden können, das
uneingeschränkt erreichbar gewesen sei. Auch Aktien, die damals nicht dem
Frühzeichnerprogramm unterlagen, hätten "jederzeit über das Internet verkauft
werden können", hieß es laut dem "Handelsblatt"-Artikel in der Stellungnahme.
Mit dem Verkauf "konnte kein Verlust der Berechtigung für den Kunden
entstehen".
Internet-Banking: Kompliziert und riskant
AgV warnt vor Abwärtsspirale beim Verbraucherschutz
Die Möglichkeiten des Internet-Banking werden weithin überschätzt, der organisatorische Aufwand wird falsch eingeschätzt und vor allem werden die Folgen für das Kunde-Bank-Verhältnis unterschätzt. Der gesetzliche Verbraucherschutz vor den neuartigen Risiken bei Online-Finanzgeschäften ist unzureichend. Die aktuellen Pläne der Europäischen Union gefährden sogar tendenziell den gesamten Verbraucherschutz mit seinen Warnfunktionen bei Krediten und Anlagen. Zu diesem Ergebnis kommen zwei Studien, die im Auftrag der AgV (Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände) vom Hamburger Institut Für Finanzdienstleistungen (IFF) erstellt wurden.
"Internet-Banking ist unsicherer und umständlicher als nötig und hält nur selten, was es verspricht. Ein modernes und verbraucherfreundliches Bankgeschäft muß anders aussehen. Offenbar haben Rationalisierungseffekte und vermeintliche Wettbewerbsvorteile Vorrang vor der Orientierung an den Kundenbedürfnissen nach Information und nach Sicherheit." Dieses Fazit zog AgV-Geschäftsführerin Anne-Lore Köhne bei der Vorstellung der Studien in Bonn. "Risiken des Bankverkehrs werden durch die neuen Techniken mehr und mehr auf die Kunden verlagert. Deshalb müssen die Banken für einen höchstmöglichen Sicherheitsstandard sorgen. Dazu gehört der neue HBCI-Standard, der rasch flächendeckend eingeführt werden muß".
Die Verbraucherschützer haben in einer empirischen Erhebung 23 Banken untersuchen lassen, die den Vertriebsweg Internet nutzen. Außerdem wurden in einem juristischen Gutachten die geplanten Rahmenbedingungen für Finanzgeschäfte auf elektronischem Weg analysiert.
"Die Filialbanken, die zusätzlich Internet-Banking anbieten, gehen bei allen relevanten Geschäftsvorgängen, wie Vertragsanbahnung und -abschluß oder Kontoführung, konventionell und regelkonform vor. Näher getestet wurden daher vor allem die Direktbanken", erklärte Prof. Udo Reifner, Direktor des IFF, die Vorgehensweise beim Bankentest. (zum Statement)
Die wichtigsten Ergebnisse im einzelnen:
Der Vertragsabschluß ist bei fast allen Banken kompliziert, langwierig, unübersichtlich und für den Kunden intransparent.
Die Kontofreischaltung erforderte 2 bis 6 Wochen, so daß ein Kontowechsel ohne kostenintensive Überlappung von Alt- und Neukonto nicht möglich ist. Wer wechseln will, muß also meist doppelt zahlen.
Die Geschäftsbedingungen und die Preise wurden in den meisten Fällen nicht vollständig bereitgehalten. Bei fast allen getesteten Banken war es möglich, an Vertragsunterlagen zu gelangen, ohne auf weitergehende Informationen hingewiesen zu werden. Eine positive Ausnahme macht hier die Bank 24, die belegt, daß ein elektronischer Ersatz für das persönliche Gespräch am Schalter durchaus möglich wäre.
Das Beratungsangebot über Telefon- oder E-Mail-Hotlines ist kein vollwertiger Ersatz für den Bankschalter. Die Mitarbeiter waren in den meisten Fällen nicht qualifiziert, weitergehende inhaltliche Fragen zu beantworten. Teilweise antworteten ohnehin nur freundliche Telefonvermittler.
Die Produktpalette im Internet-Banking ist deutlich eingeschränkt. Verbraucherkredite gehören häufig nicht zum Angebot, obwohl sie ausdrücklich beworben werden. Auch bei der Geldanlage stellen viele Institute nur eine begrenzte Auswahl von Produkten zur Verfügung.
Mit Ausnahme von 1822 direkt kamen zwar alle untersuchten Institute im Untersuchungszeitraum ihrer gesetzlichen Informationspflicht bei Eröffnung eines Wertpapierdepots nach, indem sie umfangreiche Unterlagen zusandten. Daß der Durchschnittskunde diese Informationen aber ohne Hilfe eines Beraters auf seine Situation beziehen kann, ist wenig wahrscheinlich.
Wertpapierorders sind bei Anbietern wie Advance Bank und Allgemeine Deutsche Direktbank nur telefonisch möglich. Damit besteht beim Online-Banking u. U. sogar ein Mehraufwand und ein Zeitnachteil gegenüber dem Filial-Banking.
Der HBCI-Standard, der viele Standardisierungs- und Sicherheitsprobleme lösen kann, wird bislang von keiner Direktbank genutzt.
Juristisch soll Internet-Banking demnächst durch die Fernabsatzrichtlinie der EU geregelt werden. "Wie unzureichend der bislang vorgelegte Entwurf ist, zeigt sich schon daran, daß er nicht einmal den Begriff ‘Online-Banking’ kennt, dafür aber so unvergleichbare Vertriebskanäle wie Telefon-Banking und Internet-Banking über einen Kamm schert," kommentiert AgV-Geschäftsführerin Köhne. Somit ist bei der EU-Fernabsatzrichtlinie ausgerechnet das am interessantesten, was nicht in ihr steht - und hier zuvorderst der vollständige Ersatz der eigenhändigen Unterschrift durch eine elektronische Signatur. "Es entspricht der europäischen Rechtstradition und ist tief im Bewußtsein der Konsumenten verankert, daß mit der eigenhändigen Unterschrift eine besondere Bindung und Bedeutung verbunden ist. Die Unterzeichnung stellt eine letzte, zum nochmaligen Überdenken zwingende Schwelle vor einer Vertragsentscheidung dar. Wird sie durch ein elektronisches Pendant ersetzt, ist künftig per Mausklick z. B. auch ein Kreditengagement möglich, das in einer lebenslangen Überschuldung mündet", warnt Professor Reifner.
"Beim elektronischen Handel droht uns eine Abwärtsspirale in Sachen Verbraucherschutz", so die Einschätzung der AgV-Geschäftsführerin, die gleichzeitig Präsidentin des Europäischen Verbraucherverbandes BEUC ist. Denn nach den bisherigen Plänen der EU dürfen die einzelnen Mitgliedstaaten mit ihren nationalen Regelungen nicht über die Festlegungen der Richtlinie hinausgehen. Für das deutsche Recht heißt dies z. B., daß die Schriftform, die beim Verbraucherkreditvertrag derzeit noch zwingend erforderlich ist, künftig wegfallen kann. "Damit entfällt auch die Warnfunktion und der Schutz der Verbraucher vor übereilten Vertragsabschlüssen", so Köhne. Zudem - dies soll in der Richtlinie zum Elektronischen Geschäftsverkehr geregelt werden - soll bei einem Online-Vertrag das nationale Recht des Herkunftslandes des Anbieters und nicht das Recht des Wohnsitzes des Verbrauchers gelten. So besteht die Gefahr, daß Online-Anbieter sich bevorzugt in Ländern mit niedrigen Schutzstandards niederlassen. "Dadurch entsteht Druck auf Staaten mit einem besseren Verbraucherschutzniveau, ihre Regelungen aufzuweichen. Die Bundesregierung muß sich in Brüssel dafür einsetzen, daß diese fatale Entwicklung verhindert wird", verlangte die AgV-Geschäftsführerin.
*) Getestet wurden: 1822 direkt, Advance Bank, Allgemeine Deutsche Direktbank, Bank 24,
Bank GiroTel, Comdirekt Bank, Direkt Anlage Bank, Deutsche Postbank und Quelle-Bank.
Die Postbank bietet als Filialbank die Möglichkeit, Verträge auch über ein Online-Verfahren abzuschließen, und wurde deshalb mit einbezogen.Hinweis auf die aktuellen Untersuchungen, die im Auftrag der AgV erstellt wurden:"Banken und Internet - Das Online-Angebot von Banken aus der Perspektive des Verbraucherschutzes", erstellt von Stefanie Jack, Rotraud Gitter, Hamburg, Mai 1999.
Preis: 50 DM (inkl. MWSt, Porto und Versand).
"Direct Broker geraten stärker in Bedrängnis - BHF- Bank: Rentabilität der Kundenbeziehungen nimmt ab" ...(757 Worte)
Die neuen Kursziele:
Comdirect-Bank: 22.- Euro
Consors: 56.- Euro
Diraba: ... (traue ich mich garnicht reinzuschreiben ...)
keine Konto-Depotführungsgebühren, keine Limitgebühren, eigentlich gar keine Gebühren mehr, außer für Kauf/verkauf von Aktien und die sind sehr günstig.
Andere Online-banken müssen nachziehen, wenn sie konkurrenzfähig bleiben wollen. So etwas dürfte sich auf die Marge auswirken.
Das Aktiengeschäft macht doch mehr Spaß, oder ?
Gruß AUF GEHT`S
Noch lieber als ein Preiskrieg unter den Direktbanken wäre mir eine Leistungfehde, so daß mehr Kapazitäten Online und am Telefon bereitstünden, besser qualifiziertes Personal, mehr Verbrauchersicherheit bei der Abwicklung und einfachere Handhabung des Internetangebots usw. gegeben wäre.
Gruß furby
blaubärgrüsse
wahlos negative Sterne zu verteilen..tsss..einfach nur dumm!!
wahlos negative Sterne zu verteilen..tsss..einfach nur dumm!!
A. Dich öffentlich darüber aufregen und schimpfen
oder
B. Dich mit Deiner Bank in Verbindung setzten, eine Rückerstattung fordern und verlangen daß der Berater zur Verantwortung gezogen wird.
Ich denke, die Antwort ist einleuchtend
Grüße
Shorty
P.S.: Vielleicht sah der Moderator darin einen bash-Versuch auf Comdirect. Aber Dein Bericht entspricht der Realität - ich hatte ihn gestern auch gelesen. Vermutlich nimmt der Moderator seine Aufgabe ein wenig zu ernst.
Und außerdem ist das doch über all zu lesen gewesen, selbst wenn ich den Bericht nicht reingestellt hätte wäre es kein großer Unterschied gewesen- die die es interessiert(du z.B) werden es schon gewusst haben und alle anderen haben es vielleicht erst Heute erfahren.
Und ein bash Versuch war das bestimmt nicht..warum auch..emmmmm..ich meine was habe ich denn davon. Ich habe diese Aktie von Comdirect nicht und ich will sie auch nicht bzw. runtermachen damit ich sie günstig in mein Depot legen kann!
Was rege ich mich eigentlich auf...zu dumm.