Steuerproblem


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Neuester Beitrag: 11.08.00 14:52
Eröffnet am:10.08.00 17:50von: RocheeAnzahl Beiträge:11
Neuester Beitrag:11.08.00 14:52von: RocheeLeser gesamt:4.327
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32 Postings, 9079 Tage RocheeSteuerproblem

 
  
    #1
10.08.00 17:50
Am 1.1.2000 kauft X für 10.000,- DM Aktien. 3 Monate nach dem Kauf verschenkt er die Aktien an Y. Die Aktien haben zu diesem Zeitpunkt einen Wert von 15.000,- DM. Am 1.5.2000 verkauft Y die Aktien, die zu dem Zeitpunkt einen Wert von 17.000,- DM haben.

Wie ist dieser Fall steuerlich zu behandeln ? Meiner Vorstellung nach sind zwei Varianten denkbar:

1. X muß 5000 DM Gewinn versteuern, Y muß 2000 DM Gewinn versteuern, da Y Einstandskurs und der Ausstandskurs von X 15.000 DM betrug.

2. Y muß den Einstandskurs von X übernehmen und muß 7.000 DM Steuern zahlen. X bleibt steuerfrei.

Weiß jemand von Euch, wie diese Steuerfrage zu klären ist ?  

2316 Postings, 9142 Tage furbyBin zwar kein Steuerfuzzi, aber

 
  
    #2
10.08.00 19:32
mal ein Versuch einer Antwort:

X muß sicher keine Spekulationssteuer zahlen, da ja keine Veräußerungs- bzw. realisierte Spekulationsgewinne angefallen sind.

die 15000 DM unterliegen der Schenkungssteuer bei Y. Daneben sind 2000.- DM von Y als Spekulationsgewinn zu versteuern.

Bin gespannt was steuerkundige hier rausbekommen. Mr. X wo bist Du?

Gruß furby

PS sag mal Rochee Deine Aufgabe klingt wie aus einem Steuerübungsbuch?  

345 Postings, 9045 Tage ami1So weit ich weiss gilt Variante 2,

 
  
    #3
10.08.00 20:36
so dass Y 7000 DM versteuern muss (leider). Gruesse Ami  

32 Postings, 9079 Tage RocheeRe: Steuerproblem

 
  
    #4
11.08.00 08:02
Danke für die Lösungsvorschläge, aber es bleiben noch Fragen:
1. was würde Schenkungssteuer bedeuten (Höhe der Schenkungssteuer)
2. Weis jemand etwas genaues ?


Übrígens:
Der Fall entstammt nicht einem "Steuerübungsbuch". Ich wollte eigentlich nur eine Lösung für einen Fall einer Schenkung innerhalb der Spekulationsfrist für Schenker und Beschenkten, bei Verkauf durch den Beschenkten innehalb der Spekulationsfrist, auch des Schenkers. Dieser Satz erschien mir allerdings etwas kompliziert. Ich weiß auch nicht ob ich mich damit verständlich gemacht hätte !
 

252 Postings, 9179 Tage MisterXHi Furby und die Anderen! Hier meine Lösung zu dieser Problematik.

 
  
    #5
3
11.08.00 08:40
Y führt als Beschenkter die Anschaffungskosten und den Anschaffungszeitpunkt des X fort. X erzielt keinen Veräußerungsgewinn in Höhe von 5.000 DM, da eine Schenkung keine Veräußerung darstellt. Y erzielt mit dem Verkauf am 1.5.2000 einen Veräußerungsgewinn in Höhe von 7.000 DM (17 TDM - 15 TDM).
Steuerfrei könnte Y die Aktien erst am 2.1.2001 veräußern.

Die Schenkung von X an Y löst grundsätzlich Schenkungssteuer aus. Zu beachten ist aber, daß es hier verschiedene Steuerklassen und persönliche Freibeträge gibt.
Steuerklasse I:   Freibetrag 600TDM Ehegatten
                 Freibetrag 400TDM Kinder
                 Freibetrag 100TDM Stiefkinder
                 Freibetrag 100TDM Eltern bei Erwerb von Todes wegen
Steuerklasse II:  Freibetrag  20TDM Eltern, soweit nicht Steuerklasse I,
                                   Geschwister
Steuerklasse III: Freibetrag  10TDM alle übrigen Erwerber
Anmerkung: Die bedachten Personen sind nicht abschließend aufgeführt, sondern nur beispielhaft erwähnt.

Weiterhin ist zu beachten, daß die Steuerklassen und die Höhe des steuer-
pflichtigen Erwerbs wiederum verschiedene Steuersätze bewirken.

Ich hoffe das hilft Euch.

Gruß MisterX  

2311 Postings, 9073 Tage MJJKHi MisterX,

 
  
    #6
11.08.00 10:33
ich denke, Du hast Dich vertippt und meintest "7.000 DM (17 TDM - 10 TDM)", oder?
 

2316 Postings, 9142 Tage furbyHallo Mister X, MJJK

 
  
    #7
11.08.00 10:58
ich glaube Mister X hatte sich vertippt und meinte "2000 DM (17 TDM - 15 TDM), da ja für Y nur ein Spekulationsgewinn (in seinem Einflußbereich angefallen ist), ab dem Zeitpunkt, ab dem die 15 TDM überschritten wurden. 15 TDM unterliegn dann für Y je nach Steuerklasse der Schenkungssteuer.

Wenn jedoch Y wirklich in letzter Konsequenz die Anschaffungskosten des X fortführt, dann hast Du vermutlich recht MJJK mit Deinem Korrekturvorschlag.

Gruß furby

PS: Super Mr.X ich staune immer wieder, wie Du aus dem nichts im richtigen Moment auftauchst und uns weiterhilfst. Vielen Dank, ein Riesenstern von mir.    

252 Postings, 9179 Tage MisterXHi Furby! Danke für den Stern!!!

 
  
    #8
11.08.00 12:28
Es muß leider wirklich 17TDM - 10TDM = 7TDM heißen. Der Vorteil den Y hat ist, daß die Spekulationsfrist weiter läuft und er folglich ab 2.1.2001 steuerfrei veräußern kann.

Gruß MisterX  

2316 Postings, 9142 Tage furbyHi Mr X

 
  
    #9
11.08.00 13:13
Naja dann folgt dies Besteuerung halt einer anderen Logik, - immerhin Logik.

Gruß furby,

Bitteschön für den Stern, ich muß Dir aber gestehen, daß ich nicht in der Lage war Dir einen von diesen grünen zu verpassen, von mir ist nur der ausgeschriebene, dafür aber eben ein Riesenstern.  

252 Postings, 9179 Tage MisterXHi Furby! Den grünen Stern verdienst dann eher Du.

 
  
    #10
11.08.00 13:40
Der Aktivere von uns beiden hier im Board bist ganz klar Du. Das bißchen, was ich im Bereich Steuern hier von mir gebe ist eher nachrangig zu betrachten. Ich muß mal schauen, was für einen Sinn das mit den Sternen bringen soll. Das alte System hat mir jedenfalls besser gefallen.
So jetzt mache ich Feierabend und werde heute abend mal wieder hier im Board vorbeischauen.
Ich wünsche Dir ein schönes Wochenende und den anderen Arivanern natürlich auch.
Gruß MisterX  

32 Postings, 9079 Tage RocheeDanke für die Ausführungen !!! o.T.

 
  
    #11
11.08.00 14:52

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