Finanzministerium plant Abgabe auf Onanie!!
Seite 1 von 2 Neuester Beitrag: 30.09.09 13:57 | ||||
Eröffnet am: | 08.09.09 15:56 | von: Franke | Anzahl Beiträge: | 28 |
Neuester Beitrag: | 30.09.09 13:57 | von: Fischbroetch. | Leser gesamt: | 2.352 |
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Vor dem Hintergrund der desolaten Staatsfinanzen werden die wunderlichsten Einnahmequellen diskutiert.
Bekanntlich ist der Besuch von Eros-Centern (dem guten alten Puff) genauso mehrwertsteuerpflichtig, wie der Erwerb von pornographischen Druck- und Filmmaterial.
Lediglich der gute alte Handbetrieb war noch nicht von dieser Abgabe erfaßt.
Dies soll sich aber bald ändern:
Im Kultusministerium ist eine vertrauliche Studie für eine bundesweite Masturbationssteuer (MstbSt.) in Vorbereitung.
Diese soll gestaffelt nach Familienstand und progressiv nach Häufigkeit erhoben werden: Verheiratete sollen zum halben Tagessatz von Ledigen steuerpflichtig sein. (Für ledige Extremwichser kann es also durchaus teuer werden.)
Für den Öffentlichen Dienst sind Sonderregelungen in Vorbereitung; im Falle der Gewährung einer Einsamkeitszulage kann der betreffende Beamte einen Freistellungsantrag stellen.
Über die Höhe der Masturbationspauschale (MstbPausch) ist noch nichts Näheres bekannt, sie soll sich aber nach den durchschnittlichen Kosten von wöchentlich 2 Bordellbesuchen in mittlerer Lage orientieren. Hierzu wird ein bundesweit preisindizierter "Warenkorb" erstellt. Die statistischen Erhebungen werden derzeit vorgenommen.
Voraussichtlich werden diese Zahlen in der neuen Anlage "W" einzutragen sein.
Wenn der MstbSt.-pflichtige in seiner Steuererklärung keine genauen Angaben (z.B. Tagebuch,..) vorlegt, kann das zuständige Finanzamt eine individuelle Schätzung vornehmen.
Nach bisher unbestätigten Informationen aus Berlin planen die Kultusminister der unionsregierten Bundesländer, einen Gesetzentwurf zur Erhebung einer zusätzlichen Vergnügenssteuer von vorerst 6 % auf ausgewählte Erotikartikel (EVgnStG) einzubringen:
Ausgehend von den Erfahrungen bei der Einführung und Umsetzung des Dosenpfandes, sollen zunächst schwer recycelbare Waren, wie metallbesetzte Peitschen und andere Sado-Maso-Utensilien, mit dieser Abgabe belegt werden.
Papier- und kunststoffgebundene Waren (bekannt als Pornohefte und -CD-s, Dildos,..) bleiben vorerst steuerfrei.
Gummipuppen, auch bekannt als "Seemannsbräute", da zumeist nicht wieder rückgebbar, werden allerdings besteuert.
Unter bestimmten Voraussetzungen sollen diese zusätzlichen Aufwendungen jedoch steuerlich als Werbungskosten absetzbar sein. Allerdings wird der Steuerpflichtige wohl eine Bestätigung des Arbeitgebers (z.B. Motivationssteigerung auf mehrtägigen Dienstreisen,...) benötigen. Beamte können diese zusätzlichen Aufwendungen ohne weitere Prüfung pauschal über die Einsamkeits-Zulage geltend machen.
Da diese Abgabe in den Zuständigkeitsbereich der Länder fällt, ist die Zustimmung des Bundesrates erforderlich. Aufgrund der knappen Kassen der Länder und Gemeinden gilt aber die Bestätigung durch die Koalition als sehr wahrscheinlich.
Die Erotikindustrie hat entschiedenen Widerstand gegen diese neuerliche Abzocke der Bürger angekündigt!