Sicherungsverwahrung verhindert ...


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29.10.08 12:00
Mittwoch, 29. Oktober 2008

Sicherungsverwahrung verhindert
Sexualstraftäter kommt frei


Das Bundesverfassungsgericht hat verhindert, dass ein Sexualstraftäter in Sachsen in nachträgliche Sicherungsverwahrung kommt. In seinem Beschluss betonte das Gericht in Karlsruhe erneut die Voraussetzungen, unter welchen weiterhin gefährliche Sexualstraftäter nach Verbüßung ihrer Haftstrafe in Sicherungsverwahrung untergebracht werden dürfen. (AZ: 2 BvR 749/08)

Quelle: http://www.n-tv.de/1045082.html

Ach ja: "Gefährlichkeit nicht ausreichend belegt" - und das soll man glauben, nachdem dieser Drecksack wegen Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch eines Kindes zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden war.

Z.

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