Richter schickt Koma-Schläger nach Hause
Seite 1 von 3 Neuester Beitrag: 29.08.08 18:03 | ||||
Eröffnet am: | 05.08.08 09:13 | von: RockeFäller | Anzahl Beiträge: | 53 |
Neuester Beitrag: | 29.08.08 18:03 | von: Just1 | Leser gesamt: | 4.234 |
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Richter schickt Koma-Schläger nach Hause
Von PETRA BRAUN
Köln – Wir sehen Erdinc H. (18). Durchtrainiert, Brillie im Ohr, Gel-Haare. Unfassbar: Er spaziert gerade als freier Mann aus dem Amtsgericht Köln, obwohl er einen Arbeiter (44) ins Koma geprügelt hat!
Gewalttäter Erdinc H. (18) spazierte gestern als freier Mann aus dem Amtsgericht Köln. Während er die Freiheit genießt, wird sein Opfer für immer schwerbehindert sein!
Die brutale Tat: Gerüstbauer Erdinc H. gerät beim Karneval in Köln mit Waldemar W. (44) aneinander. Der Arbeiter ist mit den vier Kindern seiner Freundin unterwegs. Gnadenlos prügelt Erdinc H. auf sein Opfer ein. Waldemar W. knallt gegen eine Telefonzelle, erleidet einen Schläfenbruch, fällt ins Koma. Er wacht zwar wieder auf, aber mit bleibenden Schäden. Er verliert den Job, seine Freundin verlässt ihn.
Jetzt verurteilte Richter Hans-Werner Riehe den Koma-Schläger: „Der Angeklagte ist der schweren Körperverletzung schuldig.“ Doch dann: „Die Verhängung einer Jugendstrafe bleibt vorbehalten.“
Waldemar W. (44) ist seit der Prügelattacke schwerbehindert und arbeitsunfähig
Im Klartext: Schuldig ist der Koma-Schläger, aber bestraft wird er nicht! Einzige Auflage: Zwei Jahre lang darf sich Erdinc H. nichts zuschulden kommen lassen. Sonst droht eine Jugendstrafe, über die dann gesondert entschieden würde. Er muss zum Bewährungshelfer, Anti-Aggressionstraining machen, zum Psycho-Test.
Psycho-Test, Anti-Aggressionstraining? Für einen Gewalttäter, der erst kurz vor der Tat auch wegen Raubes verurteilt worden war?
„Ein Skandal“, fand Nebenklage-Anwalt Bernd Neunzig: „Ich bin entsetzt. Hier wurde nur der Täterschutz eines Jugendlichen gesehen, um die schweren Folgen für das Opfer ging’s nur am Rande.“
Die Staatsanwaltschaft hatte dreieinhalb Jahre Haft gefordert. Oberstaatsanwalt Günther Feld: „Wir haben Berufung eingelegt.“
Quelle: bild.de
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Echt zum KOTZEN, die deutsche Rechtsprechung...
RF
In einer Sache geb ich der 'aufgebrachten Menge' allerdings recht: Wäre das Opfer ein Ausländer und der Täter ein Deutscher gewesen, wärs vermutlich ein Anklage wegen versuchten Mordes geworden und der Generalbundeaanwalt hätte wegen irgenwelchem Naziklimbim ermittelt. Ich erinnere an den Potsdamer Fall, wo ein radehackevoller Farbiger nach einem Streit ins Koma fiel.
darüber hinaus verstehe ich auch nicht - weshalb der täter nicht dazu gezwungen wird sich an den finanziellen auswirkungen seiner tat zu beteiligen. den menschen den es dort erwischt hat, um den darf sich nunmehr wieder die allgemeinheit kümmern.
dem täter verbleibt es - sich 2 jahre nichts zu schulden kommen zu lassen - das soll alles sein, dafür, dass er einem menschen das leben zerstört hat und der gesellschaft einen weiteren lebenslangen pflegefall bescherrt hat.
gefängnisstrafe hin oder her - aber irgendeine art sanktionierung muss doch erfolgen. ohne sanktion keine verhaltensänderung - das funktioniert schon bei kindern und selbst im tierreich.
lerneffekt: ich kann leute zusammenprügeln ohne ende - bestraft werde ich dann eh nicht - und die verantwortung für meine taten muss ich auch nicht übernehmen.
ich versuche diese strategie mal nachdem ich falsch geparkt habe - da muss ich die verantwortung übernehmen und werde vom staat sanktioniert!
18-jährige Straftäter werden regelmäßig nach Jugendstrafrecht verurteilt. Das geht auch bei älteren Typen, wenn der Richter der Meinung ist, die wären geistig noch nicht reif.
Q.: bild.de
Ausweisung nach „Ehrenmord“
Über die Ausweisung eines wegen Mordes verurteilten 22-Jährigen in die Türkei will das Verwaltungsgericht Stuttgart entscheiden. Das Landgericht Stuttgart hatte den Täter 2005 zu neun Jahren Jugendstrafe verurteilt, weil er im Oktober 2004 den Freund seiner 26-jährigen Schwester mit 40 Messerstichen „zur Wiederherstellung der Familienehre“ getötet hatte. Das Regierungspräsidium Stuttgart hatte am 1. Februar 2006 seine Ausweisung angeordnet. Der Türke argumentiert nun, es liege keine konkrete Wiederholungsgefahr vor, die nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes bei einer Ausweisung türkischer Staatsangehöriger gegeben sein müsse. Außerdem habe er schutzwürdige Bindungen zu seiner Mutter und zu seinen Geschwistern, die in Deutschland leben. Damit sei er faktisch Inländer
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- schutzwürde Beziehung zu seiner Mutter und Geschwistern
ich lach mir einen ast - ich habe keinen schimmer was beides bedeuten soll.
sofern keine konkrete so doch allerdings eine latente wiederholungsgefahr vorliegt - sollte das ja eigentlich schon reichen. insbesondere wenn es "schutzbedürftige" angehörige gibt - erscheint mir eine wiederholungsgefahr möglich!
Wieviel kriminelle Energie bzw. Gewaltpotenzial muss man bitte haben, um jemanden ins Koma zu prügeln oder mit 40 Messerstichen kalt zu machen!?! Da scheiß ich doch auf Wiederholungsgefahr!
RF
Der so genannte Koma-Schläger Erdinc S. ist von einem Richter in Untersuchungshaft geschickt worden. Der junge Mann soll bereits am 23. Juni an einer Straßenbahnhaltestelle in Ostheim grundlos auf einen Passanten eingeschlagen haben.
Das Opfer hatte den Schläger erst kürzlich auf einem Polizeifoto erkannt - am Mittwoch wurde der junge Mann festgenommen.
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Das Gericht konnte damals „keine schädlichen Neigungen“ bei Erdinc S. feststellen. Jetzt wurde bekannt, dass er nur drei Wochen später erneut zuschlug.
Das Urteil hatte damals in Köln für erhebliche Diskussionen gesorgt. Das Gericht hatte dem jungen Mann auch deshalb eine günstige Sozialprognose ausgestellt, weil seine Freundin ein Kind erwartete. Inzwischen ist Erdinc S. Vater geworden. Nun sitzt er in Haft und muss mit einem neuen Verfahren rechnen.
Quelle: http://www.ksta.de/html/artikel/1218660448499.shtml
stichwort eu-vertrag - demokratie pur.
ich kann mich noch ganz genau erinnern wie ich gefragt wurde ob ich will das deutschland als nettozahler in die eu geht.. oder war das nur ein traum. naja
die demokratie wirst du nur bekommen wenns manchen leuten in den kram passt spricht, die entscheidungen zwischen denen man wählen kann belanglos sind. wenns ums eingemachte geht wird die demokratie umgangen oder per gesetz ausgesetzt.
wie gesagt bei der npd würden wir im endeffekt exakt die gleiche demokratie haben wie bei anderen parteien - wenns in den kram passt dann ist demokratie erlaubt, wenns nicht passt wird demokratie umgangen!