was soll das sein ein Hartes Urteil,Witz oder.....
Seite 1 von 4 Neuester Beitrag: 01.08.08 20:44 | ||||
Eröffnet am: | 08.07.08 12:46 | von: Happydepot | Anzahl Beiträge: | 88 |
Neuester Beitrag: | 01.08.08 20:44 | von: Mme.Eugenie | Leser gesamt: | 2.374 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 5 | |
Bewertet mit: | ||||
Seite: < 1 | 2 | 3 | 4 4 > |
Die beiden Münchner U-Bahn-Schläger sind wegen versuchten Mordes zu hohen Haftstrafen verurteilt worden.
Der 21 Jahre alte Türke Serkan A. bekam vor der Jugendkammer des Landgerichts München I am Dienstag zwölf Jahre. Er wurde nach Erwachsenen-Strafrecht verurteilt.
Der 18-jährige Grieche Spyridon L. erhielt achteinhalb Jahre Jugendstrafe.
Das Gericht unter dem Vorsitz von Richter Reinhold Baier folgte mit dem Urteil weitgehend der Staatsanwaltschaft.
Die Verteidiger beider Angeklagten hatten niedrigere Strafen gefordert, da sie den Überfall nur als gefährliche Körperverletzung sahen. Den Vorwurf des Mordversuchs wiesen die Anwälte zurück.
Die beiden Angeklagten haben die Tat gestanden und sich bei dem Opfer entschuldigt. Gutachter bescheinigten ihnen hohe Aggressivität und Ich-Bezogenheit.
Die Tat hatte bundesweit für Empörung gesorgt und eine Debatte um eine Verschärfung des Jugendstrafrechts ausgelöst.
Kurz vor Weihnachten hatten die beiden einen pensionierten Schulleiter mit Schlägen und Tritten lebensgefährlich verletzt, weil er sie auf das Rauchverbot in der U-Bahn hingewiesen hatte.
quelle:Bild.de
In seiner Begründung sprach Richter Baier von einem "gnadenlosen und erbarmungslosen Handeln" der jungen Männer. Die Brutalität sei nicht zu übertreffen gewesen. Zudem hätten sie ihr Opfer hilflos liegen gelassen, obwohl sie davon ausgehen mussten, dass die Verletzungen tödlich waren. Es handele sich damit um "bedingten Tötungsvorsatz", so der Richter. Durch den Alkoholkonsum der beiden vor der Tat sei ihr "natürliches Hemmungsvermögen" zwar eingeschränkt, ihre Steuerungsfähigkeit aber nicht beeinträchtigt gewesen.
Zu milde? Mich würde interessieren, wie das Opfer Hubert N. darüber denkt.
http://www.ariva.de/Rassismus_in_Muenchen_t313787#jump3926287
Wer bekommt schon gerne - einfach so - den Schädel eingetreten?
Mitleid mit den Tätern will bei mir jedenfalls nicht so recht aufkommen..
es geht mir einzig und alleine um Verhältnismäßigkeiten, und zwar um solche hinsichtlich anderer Urteile, wo es sowohl ähnliche Anklagen wegen versuchten Mordes gab oder wo Menschen wirklich ermordet wurden. Ein Rechtsstaat hat das mE zu berücksichtigen...
bspw.
17. Juni 2002
LICHTENHAGEN-PROZES
Täter kommen mit Bewährungsstrafen davon
"Schuldig des versuchten Mordes und der schweren Brandstiftung", lautete das Urteil. Wegen ihrer Beteiligung an den fremdenfeindlichen Ausschreitungen in Rostock-Lichtenhagen hat das Schweriner Landgericht drei Männer zu Bewährungsstrafen zwischen 12 und 18 Monaten verurteilt.
Schwerin - Die Strafen wurden für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Der vorsitzende Richter sagte in der Urteilsbegründung, bei den Verurteilten im Alter von 27 bis 29 Jahren handele es sich keineswegs um die Haupttäter des Brandanschlags auf die Asylbewerberunterkunft. Zugleich äußerte er sein Bedauern, dass es bis zur Verurteilung der Täter fast zehn Jahre gedauert habe.
Nach Überzeugung des Gerichts hatten sich die Angeklagten daran beteiligt, Brandsätze auf das Gebäude zu werfen, in dem sich etwa hundert Ausländer und der Rostocker Ausländerbeauftragte Wolfgang Richter aufgehalten hatten. Sie konnten sich nur über das Dach vor den Flammen in Sicherheit bringen.
Die Staatsanwaltschaft hatte jeweils 18 Monate gefordert und in zwei Fällen Bewährungsstrafen empfohlen. Die Verteidigung hatte auf Freispruch beziehungsweise Einstellung des Verfahrens plädiert.
Für mich ganz klar, dass diese beiden Verrückten nach Verbüßung Ihrer Haft abgeschoben werden müssen. Leider wird unser MultikultifürallesVerständnishaben-Rechtstaat noch eine Regelung finden, von dieser menschanverachtenden Praxis Abstand zu nehmen. Schade!
Münchener U-Bahn-Prügler: Verteidung unterstellt 76-jährigem Opfer Ausländerfeindlichkeit
Kurz vor der Urteilsverkündung im Fall der Münchener U-Bahn-Prügler hat der Verteidiger von Serkan L. mit einem neuen Beweisantrag versucht, dem 76-jährigen Opfer rassistische Tendenzen zu unterstellen. "Ihr seid das Volk, das uns Probleme macht", soll der Pensionär den Tätern kurz vor der Tat entgegnet haben.
Der Satz, so die Verteidigung, soll kurz nach dem Hinweis des Rentners auf ein bestehendes Rauchverbot gefolgt sein. Daraufhin sollen die Täter Serkan L. und Spyridon L. ihr Opfer bespuckt, als "deutsche Sau" beschimpft und schließlich schwer verletzt haben. Der Fall ereignete sich im Dezember 2007 (SN berichtete).
Bereits während seiner aktiven Schullaufbahn, so die Verteidigung, habe der ehemalige Rektor rechte Tendenzen gezeigt. Die Staatsanwaltschaft bezeichnete die Aussagen als skrupellose "rassistische Unterstellung". Das Urteil wurde am Dienstag gefällt: Die Täter erhielten jeweils zwölf und achteinalb Jahre Haft.
Quelle: www.focus.de
Neulich hatte ich ein Gespräch mit der Schulleitung wegen Reli-unterricht von meiner Maus (nicht getauft - soll sie mal später selbst entscheiden).
Da sagt die Rektorin: "Dann kann sie ja mit unseren 3 (drei!!) Moslems in den evangelischen gehen..."
Paradiesische Zustände, sag ich nur...