Frage: Spekulationssteuer Hausverkauf?
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 13.03.08 13:08 | ||||
Eröffnet am: | 13.03.08 12:30 | von: Franke | Anzahl Beiträge: | 19 |
Neuester Beitrag: | 13.03.08 13:08 | von: Jessyca | Leser gesamt: | 4.674 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 2 | |
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Fällt eine Spekulationssteuer an da wir das objekt noch keine 10 Jahre selbst besitzen?
Danke
2. biste wohl kein Makler
Ich hab vor 5 Jahren auch mein Haus verkauft, da wars genauso!
http://bundesrecht.juris.de/estg/__23.html
Zumindest gilt folgendes: Wenn jemand Aktien erbt, beginnt mit dem Erbfall keine neue 1-Jahres-Frist. Wenn also der Erblasser die Aktien schon zwei Jahre lang hatte, könnte der Erbe sofort steuerfrei einen evtl. Kursgewinn realisieren.
Und nun der Analogieschluß: Im allgemeinen werden Schenkungen steuerlich wie Erbschaften behandelt. Und warum sollten Immobilien anders behandelt werden als Aktien (abgesehen von der unterschiedlichen Länge der Frist)?
Aber wie gesagt: Sicher bin ich da nicht. Die Wege des Steuerrechts sind verschlungen und mit normaler Logik nicht immer erklärbar. Frag einen Steuerberater.
Falls aber doch durch die Schenkung die Frist neu zu laufen beginnt: Dann ist immer noch die Frage, wie hoch der Wert des Hauses zum Zeitpunkt der Schenkung war. Der war vielleicht viel höher, als Ihr in Eurer Bescheidenheit damals gedacht habt. Und das würde natürlich den Spekulationsgewinn schmälern.
Und noch was: Diese Überlegungen gelten nur für den Fall, daß Oma wirklich _das Haus_ verschenkt hat. Wenn sie Euch lediglich _Geld_ geschenkt hat, um das Haus zu erwerben, sieht das natürlich vollkommen anders aus.
würde dennoch versuchen mir einen liquiden mieter zu suchen
wenn die wohnlage gut ist
imobilien sind wie ein klumpen gold
mal weniger mal mehr wert
aber immer noch da selbst wenn die geldentwertung noch zunimmt ;-)
Weder - noch!!
Maßgebend ist der Zeitpunkt "des entgeltlichen Erwerbs", entschied der Bundesfinanzhof schon vor Jahren. (Az.: VI 300/63 U)
Das bedeutet: In den Fällen, in denen jemand ein geerbtes Haus verkauft, ist der "Spekulationsgewinn" nur dann zu versteuern, wenn der Rechtsvorgänger (die Oma) die Immobilie innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Verkauf erworben hatte.
Von welchem "Gewinn" wird dann ausgegangen?
Es kommt auf die damaligen Anschaffungskosten und den nun beim Verkauf erzielten Preis an. Auch diese Regelung geht auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs zurück. (Az.: IX R 149/83) WB. Nur wenn der Verkaufspreis höher ist als der damalige Anschaffungspreis, fällt Gewinn an.