Das ist doch mal ein gutes Geschäft
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 16.08.07 10:21 | ||||
Eröffnet am: | 16.08.07 07:29 | von: Tand | Anzahl Beiträge: | 18 |
Neuester Beitrag: | 16.08.07 10:21 | von: Tand | Leser gesamt: | 1.793 |
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verkauft, dabei 4.20 Euro Gewinn (Kursdifferenz) gemacht. Abgezogen wurden mir knapp 160 Euro Zinsabschlagsteuer und knapp 10 Euro SolZ.
Nur mal so ne Frage: Hast Du das Prinzip verstanden? Weisst Du, was Gewinn und was Verlust ist?
Ich meine, es soll Mesnchen geben, die freuen sich, wenn sie Gewinn machen....
¡hasta pronto!
Einsamer Samariter
Was mir etwas komisch vorkommt, ist, dass die abgezogene Steuer genau 30,00% vom
Kurswert waren ...
wenn ich deine zahlen nachrechne( Kapitaleinsatz)
?????
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auf unserem Planeten gibt es nur Propheten
Aber zum Glück kann ich schon noch lesen, und 4.20 Euro Krusdifferenz bei 2000 Euro ist ja doch sehr wenig, nur 0.21% und die bewegt sich eine Aktienanleihe in dem Umfeld fast minütlich...
Mir geht es hier nur um eine Sache, nämlich, dass teilweise echt "miese Zustände" herschen. Ich bin jmd. der bemüht sich in seinem Leben zurechtzukommen, und nicht der Allgemeinheit zur Last zu fallen. In Zeiten steigender Harz 4 - Zahlungen ist das keine Selbstverständlichkeit mehr. Und, es ist wirklich traurig, die Bedingungen in Deutschland ... um jede Absetzung von Kosten für Börsengeschäfte muss man kämpfen ..
Und ... dann verdient man 4.20 Euro und es werden einem 170 Euro abgezogen ... Vielleicht ist das einfach ein Schnellschuss von mir (vielleicht stellt sich alles als ein Abrechnungsfehler der Bank heraus, was ich aber nicht glaube).
Ich kenne einige Leute, die leben von Harz-4, und denen geht es wirklich nicht schlecht. Und, diejenigen, die etwas tun, ....
Und, jeder soll darüber denken, wir er will ...
Manchmal ist es schwierig in solchen Momenten ruhig zu bleiben
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auf unserem Planeten gibt es nur Propheten
Zu diesem Zeitpunkt war der Kauf ausgeführt, aber noch nicht abgerechnet, deshalb ...
Das rechtliche Problem besteht darin, dass kein rechtsverbindlicher Einstandskurs der
Finanzinnovation existierte, so dass die Versteuerung nicht nach Marktrendite per Differenzmethode auf den mit dem WP erzielten Gewinn vorgenommen werden kann, sondern ersatzweise nach Pauschalbemessungsmethode (=30% auf den Veräußerungserlös) besteuern werden muss.
wunderbar ... zudem glaube ich nicht, dass das Finanzamt das versteht.