Bienenzucht
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 12.03.07 13:10 | ||||
Eröffnet am: | 12.03.07 12:10 | von: rhinebroker | Anzahl Beiträge: | 13 |
Neuester Beitrag: | 12.03.07 13:10 | von: numpsi99 | Leser gesamt: | 1.804 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 2 | |
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Ist so etwas erlaubt? Hat jemand Ahnung was man in so einem Falle machen kann (außer dem nachbarn eins auf die Mütze zu geben?
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Es genügt nicht, keine Gedanken zu haben, man muss auch unfähig sein, sie auszudrücken.
anwaltsbrief, der bei stich durch bienen höchste schmerzensgeldansprüche androht,
sollten des nachbarn lust schnell schwinden lassen....
oder hohl dir einen "problembären"... die stehen ja sehr auf honig...
als mein schwiegervater mit der imkerei gab es auch wiederstände.
danach haben sie ihn die hände geschüttelt weil sich im weiten umfeld
die erträge(obst)verdoppelt und verdreifacht hatten.
da die imkerei rückläufig ist und durch krankheiten viele völker aus-
gelöscht wurden sind bienen besonders geschütz.ich glaube du wirst da-
gen keine chance haben.
Um Futter brauchst Du Dich wohl nur bei schlechtem Wetter kümmern...
freu Dich doch - den Honiglieferanten direkt nebenan -
ökomäßiger gehts ja garnicht mehr :-)))
Gruß -kl.
...
http://www3.ndr.de/ndrtv_pages_std/0,3147,OID1069108,00.html
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Es genügt nicht, keine Gedanken zu haben, man muss auch unfähig sein, sie auszudrücken.
beigefügte Antwort entstammt dem ebenfalls beigefügtem Link.
Hoffe es klärt die Sachlage etwas ...
Gruß
Numpsi99
http://www.mikley.de/Imkerei/gaestebuch.php
Es gibt zur Haltung von Bienen in der Nachbarschaft keine speziellen Vorschriften und auch keine einheitliche Rechtssprechung. Es wird also im Fall eines Rechtsstreits, der allerdings vermieden werden sollte (!), um die Zumutbarkeit gehen. Nicht zumutbar wird diese Tierhaltung z.B. dann sein, wenn die Bienenvölker unmittelbar (nur wenige Meter) an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn stehen und auch noch die Fluglöcher direkt in diese Richtung weisen, so dass der An- und Abflug hauptsächlich über das Nachbargrundstück unterhalb oder noch in Kopfhöhe erfolgt. Ich kenne einen Fall, in dem der Imker per Gerichtsbeschluß zur Errichtung einer entsprechend hohen Barriere (dichter Zaun oder Hecke) verpflichtet wurde.