W A R N U N G vor Raven Moon
Seite 1 von 2 Neuester Beitrag: 17.02.08 18:39 | ||||
Eröffnet am: | 13.01.07 11:41 | von: Calibra21 | Anzahl Beiträge: | 50 |
Neuester Beitrag: | 17.02.08 18:39 | von: Calibra21 | Leser gesamt: | 5.033 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 2 | |
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Aus aktuellem Anlass!
Nach dem Reverse Split möchte Raven Moon schon wieder heftig Dilution betreiben!!!
Es wurden 1,000,000,000 Aktien registriert! In Worten: EINE MILLIARDE
http://www.pinksheets.com/quote/...006%255C12%255C22%255C&symbol=RMEI
Raven Moon wird gnadenlos verwässern. TOTALVERLUST VORPROGRAMMIERT!
Finger Weg. Im Chart sieht man schön wie oft Raven Moon R/S vollzieht.
Euer von Raven M. abgezockte calibra21, der auch mal Tomaten auf den Augen hatte.
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Besitzer von Zinspapieren schlafen gut; Aktienbesitzer dagegen leben gut
Raven Moon ( WKN A0LFYW ) steht vor einer Gegenreaktion und da will ich nicht am Rand stehen.
Selten so gelacht die letzten Tage bei der ganzen Diskussion. :)))
Für mich spricht der Chart eine deutliche Sprache:
Es ist Zeit für eine KRÄFTIGE AUFWÄRTSBEWEGUNG!!
0,003€ Xetra
0,002€ Berlin
Taxe Frankfurt:
Brief: 0,002 (612.500) 09:08:45
Geld: 0,001 (1.500.000) 09:08:45
Die 0,002€ dürften bald in Frankfurt und Berlin fallen!! Nämlich HEUTE noch!
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(3) Der Angesprochene ist nicht verpflichtet, den Gruß des hierarchisch Untergeordneten zu beantworten. Falls eine Beantwortung des Grußes erforderlich erscheint, lautet die allgemeine Gruß-Erwiderungsformel am Vormittag "Guten Morgen". Das Anhängen akademischer Titel kann je nach Situation erfolgen, die Nennung des Namens des Grußpflichtigen ist nur bei engen zwischenmenschlichen Beziehungen statthaft. Es ist dem Begrüßungspflichtigen ohne Angabe von Gründen gestattet, den Gruß neutral durch einfaches Nicken des Kopfes bis zu einem Winkel von 15 Grad brustwärts ohne verbale Äußerungen zu beantworten. Der Gesichtsausdruck kann hierbei Freundlichkeit ausdrücken, jedoch ist in diesem Fall auch der Ausdruck von Unwillen zulässig. Der Grußpflichtige hat durch aufmerksame Beobachtung des Gesichtsausdruckes des Begrüßungspflichtigen festzustellen, ob sein Gruß erwünscht war oder nicht; das Ergebnis dieser Beobachtung ist bei den nachfolgenden Begrüßungen zu berücksichtigen.
Grußgesetz im Gesundheitswesen, Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen, 41.Jahrgang, Ausgegeben zu Düsseldorf am 31. Februar 1987
Die dürfen eigentlich für nichts anderes mehr Zeit haben.
Wo ist denn das geballte Fachwissen hin?? Eizoflexo oder wie der hiess??*g*
War ein gigantischer Tipp;-)
greetz joker