Arivaner bei der Arbeit
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 08.01.07 15:51 | ||||
Eröffnet am: | 08.01.07 14:10 | von: Bobby333 | Anzahl Beiträge: | 14 |
Neuester Beitrag: | 08.01.07 15:51 | von: montana | Leser gesamt: | 3.081 |
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Privates Surfen im Büro
Eine private Internetnutzung am Arbeitsplatz rechtfertigt nicht ohne weiteres eine fristlose Kündigung. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem Urteil, das am Donnerstag bekannt wurde (Az 4 Sa 958/05).
Eine Kündigung sei sozial nicht gerechtfertigt, wenn der dienstlich zur Verfügung gestellte Internetzugang nur kurzfristig und nur für unverfängliche Zwecke genutzt wurde, erklärte das Gericht. Es gab mit seiner Entscheidung der Kündigungsschutzklage einer Arbeitnehmerin statt. Die Klägerin hatte etwa eine Stunde pro Monat zu privaten Zwecken im Internet gesurft. Als der Arbeitgeber dies bemerkte, kündigte er der Frau fristlos. Zur Begründung machte er unter anderem geltend, sie habe ihre arbeitsvertraglichen Pflichten gravierend verletzt.
Das LAG beurteilte den Fall dagegen nicht so streng. Eine wesentliche Pflichtverletzung liege nur vor, wenn der Mitarbeiter beispielsweise erhebliche Mengen von Daten aus dem Internet herunterlade oder eine Rufschädigung des Arbeitgebers drohe, weil strafbare oder pornografische Inhalte herunter geladen würden. Daneben spiele auch die zeitliche Komponente eine wichtige Rolle. Das Fehlverhalten der Klägerin sei daher nicht so gravierend gewesen, dass das Arbeitsverhältnis sofort beendet werden müsste.
würde aber versuchen,mit dem Arbeitgeber ein Agreement zu finden.
20 min arbeiten,30 min surfen,10 min Rauchpause so ungefähr...
Wegen'm Bier wirds auch noch offene Fragen geben...
mfg nf
sorgen,obwohl bei uns fast jeder einen Laptop hat.
mfg nf
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Wer arbeiten geht,hat keine Zeit,Geld zu verdienen.
auf Arbeit und 5 Stunden im Internet,aber eben
beides getrennt.
mfg nf
Vorsorglich solltet Ihr also Eure ID´s häufiger wechseln (Mehrfach-ID´s wären hier die einzig sinnvolle Alternative, sind aber ja bekanntlich streng verboten)!
verliert er schnell die Lust,weiter zu recherchieren.
Bei anderen mag es anders sein.
mfg nf
Und was ich in der Freizeit mache,da kann der Arbeitgeber nix,
verdiene ja nix damit(wäre schön,jeder grüne 20€).
...
Ein anderer baut in der Freizeit sein Haus.
So what.
mfg nf