Abgeltungssteuer, Spekufrist, HEV


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Neuester Beitrag: 29.05.07 11:46
Eröffnet am:22.12.06 17:48von: Knappschaft.Anzahl Beiträge:8
Neuester Beitrag:29.05.07 11:46von: hkpbLeser gesamt:2.877
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8451 Postings, 7505 Tage KnappschaftskassenAbgeltungssteuer, Spekufrist, HEV

 
  
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9
22.12.06 17:48
Steuertipps.de vom 22.12.2006

Ab 2009: 25% Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne

Für Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne bei Kapitalanlagen soll es ab 2009 eine Abgeltungssteuer von 25% geben. Darauf haben sich Bund und Länder in einer Arbeitsgruppe geeinigt. Die Regelung ist Bestandteil der Unternehmenssteuerreform. Einen Gesetzentwurf gibt es noch nicht, er soll im Februar oder März 2007 vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Bis zur Sommerpause 2007 soll das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sein.

Das sind die wichtigsten Punkte zur Abgeltungssteuer:

- Die Abgeltungssteuer wird von Zinserträgen, Dividenden, Erträgen aus Investmentfonds und Zertifikaten sowie allen Veräußerungsgewinnen aus Wertpapierverkäufen einbehalten.
Mit der Abgeltungssteuer wird die bestehende Spekulationsfrist von einem Jahr für Kapitalvermögen abgeschafft. Betroffen sein sollen aber erst Kapitalanlagen, die Sie nach dem 31.12.2008 erwerben.
Die Abgeltungssteuer gilt nicht für Immobilien. Das bedeutet: Für Haus- und Grundbesitz bleibt es bei der derzeitigen Regelung mit der Spekulationsfrist von zehn Jahren.

- Auf die 25%ige Abgeltungssteuer wird auch Solidaritätszuschlag fällig, sodass sich die Gesamtbelastung auf 26,375% summiert. Ggf. kommt noch die Kirchensteuer hinzu.

- Mit der Abgeltungssteuer wird das Halbeinkünfteverfahren abgeschafft. Damit werden auch Dividenden und auch Veräußerungsgewinne wieder zu 100% versteuert, und nicht wie derzeit nur zu 50%.

- Die Abgeltungssteuer bemisst sich nach dem Bruttoertrag abzüglich Sparer-Freibetrag und Werbungskosten-Pauschbetrag. Darüber liegende Werbungskosten können Sie nur abziehen, wenn Sie wie bisher Ihre Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben.

- Sparer mit einem persönlichen Steuersatz unter 25% können ihre Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne wie bisher in der Steuererklärung angeben. Wer seine Steuererklärung abgibt, bekommt die Abgeltungssteuer auf seine Einkommensteuer angerechnet – genau wie heute den Zinsabschlag bzw. die Kapitalertragsteuer.

- Wer seine Kapitalerträge nicht in der Steuererklärung angibt, reduziert damit seine gesamten Einkünfte und damit auch den persönlichen Steuersatz. Das kann sich auf die Einkommensgrenze bei volljährigen Kindern oder andere einkommensabhängige Vergünstigungen auswirken.

- Nur inländische Kreditinstitute müssen die Abgeltungssteuer einbehalten. Das bedeutet: Wer ausländische Kapitalerträge hat, muss sie weiterhin in der Steuererklärung angeben.

 

17 Postings, 6617 Tage babaloaVerluste?

 
  
    #2
22.12.06 18:00
Alle reden und vor allem schreiben von 25% Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne und Abschaffung der Spekulationsfrist ab 2009.
Mir ist aber nicht klar wie Verluste steuerlich in Zukunft gehandhabt werden...
Kann mir da vielleicht jemand etwas darüber sagen?

Mal ein Rechenbeispiel:
Angenommen ich habe in zwei Werte investiert.
Den einen stosse ich mit 100 Euro Gewinn ab und meine Bank überweisst 25 Euro an den Fiskus. Mit der anderen mache ich 100 Euro Verlust. Sogesehen habe ich ja dann 25 Euro verloren (lassen wir mal die Ordergebühren weg) und zwar an den Fiskus. Bekomme ich die dann irgendwie wieder? Zum Beispiel Lohnsteuerjahresausgleich?

Wäre euch wirklich dankbar für produktive Beiträge. Bin noch nicht solange dabei dass es sich ev. lohnt sich über diese Frage lustig zu machen falls dies jedem Profi KLAR sein sollte.

Danke  

54906 Postings, 6870 Tage RadelfanAusländische Aktien benachteiligt

 
  
    #3
22.12.06 18:09
Wenn das so Gesetz werden sollte, dann sind diejenigen Aktionäre, die ausländische Aktien halten, grob benachteiligt.
Denn er muß die ausländischen Erträge in der Steuererklärung angeben. Die anzurechnende ausländische Steuer (15%) kann aber nur zutreffend angerechnet werden, wenn alle Kapitalerträge feststehen. Das könnte dann wieder bedeuten, daß eine Anrechnung nur möglich ist, wenn alle KapErträge erklärt werden und dann natürlich auch die Abgeltungssteuer angerechnet wird. D.h. Durch Progression steigt die Steuer auf alle Erträge.
Es wäre zu wünschen, wenn auch hier eine abgeltende Lösung gefunden wird. Zumal es dem Aktionär in den meisten Fällen aus Kostengründen nicht möglich ist, die von der ausländischen Steuerbehörde einbehaltene Steuer (ganz schlimm in Frankreich und Italien) zurückzufordern!
Ein Ziel der Einführung der Abgel(d)tungssteuer war auch eine Verwaltungsvereinfachung bei den deutschen Steuerbehörden. Diese wird hierdurch sicher nicht eintreten.
Die Alternative der deutschen Anleger kann bei diesem Szenario eigentlich nur heißen: Ausländische Aktien bis 31.12.2008 verkaufen!!  

5215 Postings, 8465 Tage Jessycazu Pos. 2

 
  
    #4
22.12.06 18:12
die 100 Euro Verlust kannst du über die Steuererklärung absetzen.  

54906 Postings, 6870 Tage Radelfan@babaloa

 
  
    #5
22.12.06 18:13
Deine Frage ist keineswegs dumm. Aber wie das nun genau ablaufen wird, kann dir hier wahrscheinlich keiner mit 100%iger Sicherheit sagen. Denn wie oben geschrieben, gibt es noch keinen Gesetzentwurf. Aber soviel läßt sich vielleicht doch schon sagen: Sollte es keine Freigrenze (wie bisher) geben, wird es darauf hinauslaufen, daß du das in deiner jährlichen Steuererklärung angeben und ggf. verrechnen/erstatten lassen mußt.  

17 Postings, 6617 Tage babaloazu 4. und 5.

 
  
    #6
22.12.06 18:20
Danke schön für eure Antworten...

Ich muss zugeben, dass ich das jetzige System schon gar nicht so richtig verstanden habe. Meines Erachtens muss ich, nach derzeitigem Stand der Dinge, in meiner Erklärung gar nichts angeben, wenn die Differenz zwischen Gewinn und Verlust die 500 Euro Gewinn nicht übersteigen. Wahrscheinlich liege ich damit auch falsch. Wenn es anderst ist, lass ich mir das gerne von euch mal erklären. Wie gesagt, ich beschäftige mich erst seit kurzem mit Aktiengeschäften und muss sagen als Normalbürger, welcher sich nicht als Kaufmann oder whatever schimpft, nicht ganz easy.  

54906 Postings, 6870 Tage RadelfanLiegst richtig

 
  
    #7
1
23.12.06 17:28
Zu "Spekulationsgewinnen": Der Gewinn aus diesen Veräußerungsgeschäften ist in der StErkl. nicht anzugeben, wenn er im Kalenderjahr nicht mehr als 512 € betragen hat. Dies ist eine sog. Freigrenze, d.h. wenn du nur 1 € höher liegst, mußt du den gesamten Betrag angeben und versteuern! Die Bankspesen (beim An- und Verkauf der Wertpapiere) kannst du natürlich davon abziehen. Bei Aktien gilt das sog. Halbeinkünfteverfahren, das bedeutet, daß der tatsächliche Gewinn insges. 1.024 € betragen darf. Dieses Verfahren gilt (wie oben geschildert) aber nur bis einschl. 2008!  

5801 Postings, 6861 Tage hkpbBanken werden zum kleinen Finanzamt

 
  
    #8
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29.05.07 11:46
Ab 01.01.2009 übernehmen die Arbeit der Finanzämter die Banken - zumindest teilweise.

sh.Handelsblatt 26.05.2007 11.00 Uhr von Donata Riedel.

Danach müßten doch etliche Positionen in den Finanzämtern zur Disposition stehen. Oder nicht? Auch die Schnüffelei auf den Konten der Anleger dürfte sich bis auf wenige Ausnahmen damit5 erledigt haben.  

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