Wichtige Frage an alle Experten und Wissenden:


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Neuester Beitrag: 18.04.06 15:56
Eröffnet am:18.04.06 15:21von: Kade_IAnzahl Beiträge:11
Neuester Beitrag:18.04.06 15:56von: verzocktLeser gesamt:2.245
Forum:Talk Leser heute:4
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2202 Postings, 7540 Tage Kade_IWichtige Frage an alle Experten und Wissenden:

 
  
    #1
18.04.06 15:21
Was muss ich beachten, wenn ich als Privatperson auf meiner Homepage verschiedenen Firmen die Möglichkeit biete gegen Bezahlung mit Ihren Werbebannern Werbung zu machen. Muss ich den Gewinn versteuern ? Ich handle wie gesagt als Privatperson ohne irgendeine Gewerbeanmeldung hierfür und bin in angestellter Position sonst nichts.

Muss/ sollte ich mit den Firmen die auf meiner HP werben wollen eine vertragliche Vereinbarung eingehen oder geht das auch leichter (da ich ja nur als Privatperson handle) ?

Sorry, hört sich vielleicht etwas naiv an, so doof bin ich aber eigentlich gar nicht ;-) Aber hierbei bin ich mir nun sehr unsicher.

Danke schon einmal im voraus für Eure Tipps und Antworten !!!

Kade_I  

13393 Postings, 7662 Tage danjelshakekommt darauf an,

 
  
    #2
18.04.06 15:24
was du mit den bannern verdienst ;)

eigentlich muss jedes nebeneinkommen versteuert werden.
du kannst es ja mal testen.
ein nebengewerbe kannst du auch 6 monate rückwirkend beantragen, falls du damit wirklich mehr kohle als erwartet machst.

mfg ds  

2919 Postings, 7935 Tage SpukWas ich weiß, kannst du bis ca. 16.000 € /Jahr

 
  
    #3
18.04.06 15:26
dazuverdienen und kannst es ganz normal beim Steuerausgleich mit angeben.  

2202 Postings, 7540 Tage Kade_Iok danjelshake,

 
  
    #4
18.04.06 15:30
Du meinst also, sollte man damit wirklich viel Kohle machen muss man dafür ein Gewerbe beantragen ? Nehmen wir mal an ich verdiene als Angestellter 60K brutto im Jahr und mache mit meiner privaten Homepage zusätzlich zB 50K im Jahr eben nur durch diese Werbebanner, dann brauch ich ein Gewerbe ? Oder Nebengewerbe oder was ?

danke schon mal ;-)  

13393 Postings, 7662 Tage danjelshakein dem fall ein nebengewerbe,

 
  
    #5
18.04.06 15:33
da du ja als angestellter bereits eine festeinstellung hast.
für den gewerbeschein benötigst du übrigens das einverständnis deines chefs.

mfg ds  

392 Postings, 6996 Tage verzocktgenau, der Chef muss ...

 
  
    #6
18.04.06 15:34
...das absegnen. In den Dimensionen sowieso.  

13393 Postings, 7662 Tage danjelshakedie dimensionen gehen den chef nix an...

 
  
    #7
18.04.06 15:38
du musst ihm nur glaubhaft versichern, dass dein hauptjob bzw deine leistung dadurch nicht beeinträchtigt wird und dass du damit kein konkurrenzunternehmen zu deinem arbeitgeber betreibst.  

2202 Postings, 7540 Tage Kade_IDanke Leute, der Chef muss das doch aber

 
  
    #8
18.04.06 15:40
erst ab einer bestimmten Größenordnung absegnen ? D.h. am Anfang dachte man halt, dass man nur ein paar hundert Euro einnimmt. Und wenns dann plötzlich 100K sind, meldet man es eben dem Chef, da es einem dann sowieso egal sein kann, ob der ja oder nein sagt. Stimmt doch oder ?

Danjelshake: Du meinst also eine Nebengewerbeanmeldung in diesem Fall ist ein Muss ?  

13393 Postings, 7662 Tage danjelshakewie gesagt, fang erstmal an und teste

 
  
    #9
18.04.06 15:44
wenns wirklich so klappt wie du dir das vorstellst, meldest du halt rückwirkend ein nebengewerbe an.

mfg ds  

2202 Postings, 7540 Tage Kade_Idaniel bm o. T.

 
  
    #10
18.04.06 15:45

392 Postings, 6996 Tage verzocktzu 7

 
  
    #11
18.04.06 15:56
Mit Dimensionen war die Gewerbeanmeldung gemeint  

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