Verluste mit Waves und Steuererklärung!
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 15.02.06 21:15 | ||||
Eröffnet am: | 15.02.06 12:50 | von: geo1 | Anzahl Beiträge: | 12 |
Neuester Beitrag: | 15.02.06 21:15 | von: geo1 | Leser gesamt: | 1.696 |
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Nur sachdienliche Hinweise!
Gruß,
T.
Wenn nämlich der An- und Verkauf von Waves Teil der selbständigen Tätigkeit ist, dann sind die Ergebnisse dieses Handels Ergebnisse der sebstständigen Tätigkeit und damit mit den anderen Ergebnissen aus selbstständiger Tätigkeit verrechenbar.
Wenn also das Geld vom Geschäftskonto kommt und die selbstständige Tätigkeit so konzipiert ist, daß der Handel mit Waves dazu gehört, müßte es meiner Meinung nach klappen.
Nur so ein Gedanke.
Nebenbei: Die Aufteilung auf Einkunftsarten gehört zu den ganz üblen Aspekten unseres Steuersystems. Denn sie kann zu Ergebnissen führen, die dem Anspruch des GG ("Besteuerung nach Leistungsfähigkeit") deutlich widersprechen. Nämlich dann, wenn der Steuerpflichtige in einer Einkunftsart hohe Erträge, in einer anderen aber hohe Verluste hat.
J.R.
Willst Du geheim subtrahieren? = kürzen? Was von Was?
Als Selbständiger hast Du normal eine Buchführung, daraus eine Bilanz; diese legst Du dem FA vor. Aus dem Betrieb hast Du (hoffentlich) Gewinn, den weist Du aus.
Ein privat-Geschäft - wie "Spekulieren" - oder Zinsen aus Sparbuch - mußt Du gesondert aufführen; hier die Verluste.
Alles in die Steuer-Erklärung - oder auf einem Beiblatt - den Rest besorgt das FA mit dem Steuerbescheid.
Darin müßten die Zerti-Verluste als negative Rücklage stehen, wenn nicht = Einspruch!
MfG Kritiker.
Gruß,
T.
Danke